ANHANG XI VO (EU) 2019/1241
UNIONSGEWÄSSER IM INDISCHEN OZEAN UND IM WESTATLANTIK
TEIL A
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1.
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Mindestmaschenöffnungen für gezogenes Fanggerät
In den Unionsgewässern im Indischen Ozean und im Westatlantik gelten folgende Maschenöffnungen:Maschenöffnung | Geografische Gebiete | Bedingungen |
---|---|---|
mindestens 100 mm | alle Gewässer vor der Küste des französischen Departements Guayana, welche unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit Frankreichs fallen | keine |
mindestens 45 mm | alle Gewässer vor der Küste des französischen Departements Guayana, welche unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit Frankreichs fallen | gezielte Fischerei auf Garnelen (Penaeus subtilis, Penaeus brasiliensis, Xiphopenaeus kroyeri) |
- 2.
- Mindestmaschenöffnungen für Umschließungsnetze
Maschenöffnung | Geografische Gebiete | Bedingungen |
---|---|---|
mindestens 14 mm | gesamtes Gebiet | keine |
TEIL B
Einschränkung der Fischereitätigkeiten in der 24-Meilen-Zone von Mayotte Innerhalb der 24-Seemeilen-Zone vor der Küste von Mayotte, gemessen von den zur Abgrenzung der Hoheitsgewässer dienenden Basislinien, dürfen Ringwaden bei Thunfisch und Thunfischartigen nicht verwendet werden.© Europäische Union 1998-2021
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