ANHANG XI VO (EU) 2019/1241

UNIONSGEWÄSSER IM INDISCHEN OZEAN UND IM WESTATLANTIK

TEIL A

1.
Mindestmaschenöffnungen für gezogenes Fanggerät

In den Unionsgewässern im Indischen Ozean und im Westatlantik gelten folgende Maschenöffnungen:
Maschenöffnung Geografische Gebiete Bedingungen
mindestens 100 mm alle Gewässer vor der Küste des französischen Departements Guayana, welche unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit Frankreichs fallen keine
mindestens 45 mm alle Gewässer vor der Küste des französischen Departements Guayana, welche unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit Frankreichs fallen gezielte Fischerei auf Garnelen (Penaeus subtilis, Penaeus brasiliensis, Xiphopenaeus kroyeri)

2.
Mindestmaschenöffnungen für Umschließungsnetze

Maschenöffnung Geografische Gebiete Bedingungen
mindestens 14 mm gesamtes Gebiet keine

TEIL B

Einschränkung der Fischereitätigkeiten in der 24-Meilen-Zone von Mayotte Innerhalb der 24-Seemeilen-Zone vor der Küste von Mayotte, gemessen von den zur Abgrenzung der Hoheitsgewässer dienenden Basislinien, dürfen Ringwaden bei Thunfisch und Thunfischartigen nicht verwendet werden.

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