ANHANG X VO (EU) 2019/1241

SCHWARZES MEER

TEIL A

Art Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
Steinbutt (Psetta maxima) 45 cm

TEIL B

1.
Mindestmaschenöffnungen für gezogenes Fanggerät für Grundfischbestände

Im Schwarzen Meer gelten folgende Maschenöffnungen:
MaschenöffnungGeografische GebieteBedingungen
mindestens 40 mmgesamtes GebietAuf ordnungsgemäß begründeten Antrag des Schiffseigners kann ein Steert mit Rautenmaschen von 50 mm(*) als Alternative zu den Quadratmaschen von 40 mm verwendet werden.

2.
Mindestmaschenöffnungen für Stellnetze

Im Schwarzen Meer gelten folgende Maschenöffnungen für Stellnetze:
MaschenöffnungGeografische GebieteBedingungen
mindestens 400 mmgesamtes Gebietverankerte Kiemennetze für den Steinbuttfang

3.
Einschränkung des Einsatzes von Schleppnetzen und Dredgen

Der Einsatz von Schleppnetzen oder Dredgen in einer Tiefe von mehr als 1000 m ist verboten.

Fußnote(n):

(*)

Nur eine Netzart (entweder 40 mm Quadratmaschen oder 50 mm Rautenmaschen) darf an Bord mitgeführt oder eingesetzt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.