Artikel 28 VO (EU) 2019/125

Verwendung von Informationen

Die aufgrund dieser Verordnung erhaltenen Informationen dürfen unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie angefordert wurden.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).

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