VO (EU) 2019/125
Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Kodifizierter Text)
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2019
FundstelleAbl. 2019/L 030
Alle Normen
- KAPITEL IGEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIGÜTER, DIE AUẞER ZUR VOLLSTRECKUNG DER TODESSTRAFE ODER ZUM ZWECK DER FOLTER UND ANDERER GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE KEINE PRAKTISCHE VERWENDUNG HABEN
- KAPITEL IIIGÜTER, DIE ZUM ZWECKE DER FOLTER UND ANDERER GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE VERWENDET WERDEN KÖNNTEN
- KAPITEL IVGÜTER, DIE ZUR VOLLSTRECKUNG DER TODESSTRAFE VERWENDET WERDEN KÖNNTEN
- KAPITEL VGENEHMIGUNGSVERFAHREN
- KAPITEL VIALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN