ANHANG II VO (EU) 2019/125
LISTE DER GÜTER GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 4
Einleitung
Bei den KN-Codes in diesem Anhang handelt es sich um Codes, die in Teil 2 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1) spezifiziert sind.
Ist einem KN-Code ein „ex” vorangestellt, so bilden die unter die vorliegende Verordnung fallenden Güter nur einen Teil des Geltungsbereichs des KN-Codes und bestimmen sich sowohl nach dem Geltungsbereich des KN-Codes und als auch nach der im vorliegenden Anhang enthaltenen Beschreibung.
Anmerkungen:
- 1.
- Die Nummern 1.3 und 1.4 in Abschnitt 1, die Güter für die Hinrichtung von Menschen betreffen, umfassen keine medizinisch-technischen Güter.
- 2.
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Der Zweck der in diesem Anhang angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn der (die) erfasste(n) Bestandteil(e) das Hauptelement des Gutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).
- NB:
- Bei der Beurteilung der Frage, ob der (die) erfasste(n) Bestandteil(e) als Hauptelement anzusehen ist (sind), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Umstände berücksichtigt werden, die den (die) erfassten Bestandteil(e) zum Hauptelement des Gutes machen könnten.
| KN-Code | Warenbeschreibung |
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ex442199 ex82089000 |
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ex85437090 ex94017900 ex94018000 ex94021000 |
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ex94062000 ex94069038 ex94069090 |
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ex84138100 ex90189050 ex90189060 ex90189084 |
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| ex85437090 |
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ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 ex40170000 |
Anmerkung: Diese Nummer erfasst sowohl gezackte als auch nicht gezackte Schellen und Schrauben. |
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ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 ex62171000 ex63079098 ex40170000 |
Anmerkungen:
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ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 ex62171000 ex63079098 ex73158100 ex73158200 ex73158900 ex40170000 |
Anmerkung: Mehr-Personen-Fesseln bestehen aus mehreren Handschellenpaaren, Beinschellen, Bauchketten oder einer Kombination dieser Ketten, die an einer einzigen Kette befestigt sind (häufig aus Metall), wodurch mehrere Personen in einer Kette zusammengehalten werden. |
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ex73269098 ex76169990 ex73158100 ex73158200 ex73158900 |
Anmerkung: Fußschellen sind nicht verstellbare Metallringe oder andere nicht verstellbare Metallfesseln, die um die Knöchel eines Häftlings herum angelegt werden, normalerweise mithilfe einer Schraube oder eines Bolzens. Sie können mit Scharnieren versehen oder abnehmbar sein und sind normalerweise mit einer Kette verbunden. [Sie unterscheiden sich von Beinschellen, die auf den Knöchel des Inhaftierten eingestellt werden können (Anhang III Nummer 1.3)]. |
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ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 ex62171000 ex63079098 ex40170000 |
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ex94016100 ex94016900 ex94017100 ex94017900 ex94018000 ex94021000 |
Anmerkung: Diese Nummer bedeutet kein Verbot von Stühlen, die ausschließlich mit Riemen oder Gurten versehen sind. |
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ex94029000 ex94032080 ex94035000 ex94036000 ex94038900 |
Anmerkung: Diese Nummer bedeutet kein Verbot von Brettern und Betten, die ausschließlich mit Riemen oder Gurten versehen sind. |
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ex94029000 ex94035000 ex94036000 ex94037000 ex94038900 |
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ex94029000 ex94032020 ex94035000 ex94036090 ex94037000 ex94038900 |
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ex65050010 ex65050090 ex65069100 ex65069910 ex65069990 ex62171000 ex63079098 |
Anmerkung: Diese Nummer umfasst nicht Spuckschutzhauben, die in Anhang III Nummer 1.4 erfasst sind. |
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| ex93040000 |
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ex73269098 ex42050090 ex66020000 ex73269098 ex78060080 ex42032990 ex40151900 |
Anmerkungen:
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ex44219100 ex44219999 ex39269097 ex66020000 |
Anmerkung: Lathis sind lange flexible Schlagstöcke (über 1 m Länge), die traditionell aus Holz oder Bambus, aber auch Polycarbonat von der von Polizeibeamten als Waffe verwendeten Art bestehen. |
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ex39269097 ex73269098 |
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ex39262000 ex73269098 ex76169990 ex40170000 |
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Körperpanzer mit tragenden Systemen, die Teile aus Metall oder anderem harten Material enthalten, die zur Befestigung oder zum Tragen von Ausrüstung dienen. |
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| ex66020000 |
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| ex66020000 |
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| ex66020000 |
Anmerkung: Diese Nummer bezieht sich auf eine Art schwere Peitsche, die traditionell aus Leder oder aus anderen Materialien wie Kunststoff hergestellt wird. Diese Nummer erfasst nicht Ausrüstung, die traditionell zum Hüten von Tieren verwendet wird. |
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ex84242000 ex84248970 ex93040000 |
Anmerkung: Diese Nummer bezieht sich auf Vorrichtungen oder Geräte von der Art, wie sie in Gefängnissen und anderen Haftanstalten verwendet werden. Nicht verboten sind ortsfeste Vorrichtungen zur Ausbringung von Blendstoffen (z. B. Wasserdampf oder Nebel), die keine unmittelbare körperliche Schädigung verursachen und in gewerblichen oder privaten geschlossenen Räumen zum Zwecke der Einbruchsprävention verwendet werden. |
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ex93011000 ex93012000 ex93019000 ex93020000 ex93031000 ex93032010 ex93032095 ex93033000 ex93039000 ex93040000 ex93062100 ex93062900 ex93063010 ex93063030 ex93063090 ex93069010 ex93069090 |
Anmerkung: Diese Nummer erfasst weder Rauchgranaten noch Hubarbeitsbühnen als solche. Hierunter fallen Geräte, bei denen die Art der Verteilung inhärent ungenau ist, oder Geräte oder Geschosse, die es ermöglichen, Mengen an Reizstoffen zu verteilen, die Verletzungen herbeiführen. |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).
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