ANHANG II VO (EU) 2019/125
LISTE DER GÜTER GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 4
Einleitung
Bei den KN-Codes in diesem Anhang handelt es sich um Codes, die in Teil 2 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1) spezifiziert sind.
Ist einem KN-Code ein ex vorangestellt, so bilden die unter die vorliegende Verordnung fallenden Güter nur einen Teil des Geltungsbereichs des KN-Codes und bestimmen sich sowohl nach dem Geltungsbereich des KN-Codes, als auch nach der im vorliegenden Anhang enthaltenen Beschreibung.
Anmerkungen
- 1.
- Die Nummern 1.3 und 1.4 in Abschnitt 1, die Güter für die Hinrichtung von Menschen betreffen, umfassen keine medizinisch-technischen Güter.
- 2.
- Der Zweck der in diesem Anhang angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn der (die) erfasste(n) Bestandteil(e) das Hauptelement des Gutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).
- NB:
- Bei der Beurteilung der Frage, ob der (die) erfasste(n) Bestandteil(e) als Hauptelement anzusehen ist (sind), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Umstände berücksichtigt werden, die den (die) erfassten Bestandteil(e) zum Hauptelement des Gutes machen könnten.
KN-Code | Beschreibung |
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ex44219097 ex82089000 |
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ex85437090 ex94017900 ex94018000 ex94021000 |
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ex94060038 ex94060080 |
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ex84138100 ex90189050 ex90189060 ex90189084 |
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ex85437090 |
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ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 |
Anmerkung: Diese Nummer erfasst sowohl gezackte als auch nicht gezackte Schellen und Schrauben. |
ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 ex62171000 ex63079098 |
Anmerkungen:
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ex73269098 ex76169990 ex83015000 ex39269097 ex42033000 ex42034000 ex42050090 ex62171000 ex63079098 |
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ex94016100 ex94016900 ex94017100 ex94017900 ex94018000 ex94021000 |
Anmerkung: Diese Nummer bedeutet kein Verbot von Stühlen, die ausschließlich mit Riemen oder Gurten versehen sind. |
ex94029000 ex94032020 ex94032080 ex94035000 ex94037000 ex94038100 ex94038900 |
Anmerkung: Diese Nummer bedeutet kein Verbot von Brettern und Betten, die ausschließlich mit Riemen oder Gurten versehen sind. |
ex94029000 ex94032020 ex94035000 ex94037000 ex94038100 ex94038900 |
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ex94029000 ex94032020 ex94035000 ex94037000 ex94038100 ex94038900 |
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ex93040000 |
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ex39269097 ex73269098 |
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ex66020000 |
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ex66020000 |
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Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).
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