Artikel 21 VO (EU) 2019/126
Rechtsform
(1) Die EU-OSHA ist eine Agentur der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Die EU-OSHA besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dem nationalen Recht zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3) Die EU-OSHA hat ihren Sitz in Bilbao.
(4) Die EU-OSHA kann gemäß Artikel 11 Absatz 6 ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten, um ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der Union zu erleichtern.
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