Artikel 15 VO (EU) 2019/127

Ausführung des Haushaltsplans

(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan von Eurofound aus.

(2) Jedes Jahr übermittelt der Exekutivdirektor der Haushaltsbehörde alle Informationen, die für die Ergebnisse von Bewertungsverfahren von Belang sind.

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