Artikel 25 VO (EU) 2019/128

Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Das Cedefop legt bei Bedarf Sicherheitsvorschriften fest, die den Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen, die in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 festgelegt sind, gleichwertig sein müssen. Die Sicherheitsvorschriften des Cedefop beinhalten, soweit angezeigt, unter anderem Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung solcher Informationen.

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