Artikel 28 VO (EU) 2019/128
Verwaltungsuntersuchungen
Die Tätigkeiten des Cedefop werden vom Europäischen Bürgerbeauftragten nach Artikel 228 AEUV kontrolliert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.