Artikel 1 VO (EU) 2019/1666

Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält die Vorschriften zur Überwachung des Transports und des Eintreffens von Sendungen mit Waren gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625, die in der Union in Verkehr gebracht werden sollen, für den Fall, dass der Transport dieser Waren von der Eingangsgrenzkontrollstelle bis zum Betrieb am Bestimmungsort in der Union gemäß den Rechtsvorschriften der Union überwacht werden muss (die Sendung).

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