Artikel 25 VO (EU) 2019/1700
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
Allerdings gilt sie in Bezug auf die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben f und g aufgeführten Bereiche ab dem 1. Januar 2025.
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