ANHANG II VO (EU) 2019/1700
Genauigkeitsanforderungen
- 1.
- Die Genauigkeitsanforderungen werden für alle Datensätze als Standardfehler ausgedrückt und sind als stetige Funktionen der tatsächlichen Schätzungen und des Umfangs der statistischen Grundgesamtheit in einem Land oder in einer NUTS-2-Region definiert.
- 2.
-
Der geschätzte Standardfehler einer bestimmten Schätzung darf den folgenden Betrag nicht überschreiten:
- 3.
- Die Funktion f(N) hat die Form f(N)=a√N+b.
- 4.
-
Für die Parameter N, a und b werden folgende Werte verwendet:
N a b Bereich Arbeitskräfte: Genauigkeitsanforderungen Geschätzte (nationale) vierteljährliche Werte der Erwerbslosigkeit im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 7800 ‐4500 Geschätzte (nationale) vierteljährliche Werte im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 7800 ‐4500 Geschätzte vierteljährliche Werte der Erwerbslosigkeit im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren in jeder NUTS‐2-Region In privaten Haushalten in der NUTS-2-Region lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet Siehe Nummer 6 Bereich Einkommen und Lebensbedingungen Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung im Verhältnis zur Bevölkerung Zahl der privaten Haushalte im Land in Mio. und auf drei Dezimalstellen gerundet 900 2600 Dauerhafte Armutsgefährdung über vier Jahre im Verhältnis zur Bevölkerung Zahl der privaten Haushalte im Land in Mio. und auf drei Dezimalstellen gerundet 350 1000 Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung im Verhältnis zur Bevölkerung in jeder NUTS‐2-Region (siehe Nummer 7) Zahl der privaten Haushalte in der NUTS 2-Region in Millionen und auf drei Dezimalstellen gerundet 600 0 Bereich Gesundheit Prozentsatz der Bevölkerung, der aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden bei gewöhnlichen Tätigkeiten stark eingeschränkt ist (im Alter von 15 Jahren und darüber) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 1200 2800 Bereich Allgemeine und berufliche Bildung Quote der Beteiligung an formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (Alter von 18-24 Jahren) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 18 bis 24 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 200 1500 Quote der Beteiligung an nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung (Altersgruppe 25 bis 69 Jahre) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 25 bis 69 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 400 2000 Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik Prozentsatz der Personen, die im vergangenen Jahr für den privaten Gebrauch Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt haben In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 16 bis 74 Jahren, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 400 1300 Bereich Zeitverwendung Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 15 Jahren und darüber, der täglich im Durchschnitt mehr als 10 % der Zeit mit bezahlter Arbeit verbringt In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 900 3500 Bereich Verbrauch Prozentsatz der Haushalte, der mehr als 50 % der Gesamtausgaben für wohnungsbezogene Ausgabenarten, einschließlich Wasser, Strom, Gas und andere Energieträger, ausgibt (siehe Nummer 8) Zahl der privaten Haushalte im Land, in Mio. und auf drei Dezimalstellen gerundet 600 1600
- 5.
- Falls Länder mit den oben aufgeführten Parametern negative Werte für f(N) erzielen, sind sie von der entsprechenden Anforderung befreit.
- 6.
-
Für die geschätzten Werte der Arbeitslosigkeit im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren in jeder NUTS-2-Region wird die Funktion f(N) wie folgt definiert:
- 7.
- Für die Schätzung der Armutsgefährdung oder sozialen Ausgrenzung im Verhältnis zur Bevölkerung in jeder NUTS-2-Region sind diese Anforderungen für NUTS-2-Regionen mit weniger als 0,5 Mio. Einwohnern nicht verbindlich, sofern die entsprechende NUTS-1-Region diese Anforderung erfüllt. NUTS-1-Regionen mit weniger als 100000 Einwohnern sind von dieser Anforderung ausgenommen.
- 8.
- Für die Bereiche Zeitverwendung und Verbrauch können die Genauigkeitsanforderungen durch Kombination von Mikrodaten für einen Beobachtungszeitraum von höchstens drei aufeinander folgenden Jahren erfüllt werden. Für diese Bereiche kann die Genauigkeit anhand von einschlägigen alternativen Methoden geschätzt und bewertet werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.