ANHANG III VO (EU) 2019/1700
Stichprobenmerkmale
- 1.
-
Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Arbeitskräfte gehört unter anderem Folgendes:
- a)
- Die landesweite Stichprobe für das Bezugsvierteljahr (Aggregation aufeinander folgender Bezugswochen) ist gleichmäßig auf alle Wochen des Vierteljahrs verteilt. Die Stichprobe (in jeder NUTS‐2-Region) für das Bezugsvierteljahr wird auf die drei Monate proportional zur Anzahl der Wochen im jeweiligen Monat verteilt;
- b)
- Die Stichprobe hat einen unterjährigen Rotationsplan. Die Stichproben derselben Vierteljahre in aufeinander folgenden Jahren müssen sich ohne Berücksichtigung des Schwunds um mindestens 20 % und die von aufeinander folgenden Vierteljahren um mindestens 50 % überschneiden.
Unbeschadet des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe e werden Daten für die gesamte Stichprobe bereitgestellt.
- 2.
-
Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Einkommen und Lebensbedingungen gehört unter anderem Folgendes:
- a)
- Der Rotationsplan der Stichprobe erstreckt sich über mindestens vier Jahre. Falls die Mitgliedstaaten es als möglich erachten, erstreckt sich der Rotationsplan der Stichprobe über sechs Jahre oder mehr.
- b)
- Die Stichprobe wird außer in Zeiträumen mit Änderungen des Stichprobenumfangs ohne Berücksichtigung des Schwunds gleichmäßig auf die Jahre des Rotationsplans verteilt.
- 3.
-
Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Zeitverwendung gehören unter anderem Folgendes: Die den Stichprobeneinheiten zugeordneten Berichtszeiträume
- a)
- sind über einen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum verteilt,
- b)
- umfassen arbeitsfreie Tage und
- c)
- basieren auf einer Zufallsstichprobe.
- 4.
- Zu den Stichprobenmerkmalen des Bereichs Verbrauch gehören unter anderem: Die den Stichprobeneinheiten zugeordneten Berichtszeiträume sind über einen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum verteilt.
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