ANHANG I VO (EU) 2019/1715

Inhalt der Meldungen gemäß Artikel 32

1.
Allgemeine Informationen

1.1.
Titel — geben Sie die wissenschaftliche Bezeichnung des betreffenden Schädlings im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und b, Artikel 29 Absatz 1, Artikel 30 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 an, sowie den Ort und ob er zum ersten Mal auftritt. Die wissenschaftliche Bezeichnung hat einer der folgenden Optionen zu entsprechen:

1.
die wissenschaftliche Bezeichnung des Schädlings, gegebenenfalls einschließlich des Pathovars; oder
2.
falls Nummer 1 nicht zutrifft, die von einer internationalen Organisation anerkannte wissenschaftliche Bezeichnung, einschließlich des Pathovars, und der Name dieser Organisation; oder
3.
falls weder Nummer 1 noch Nummer 2 zutrifft, die wissenschaftliche Bezeichnung auf Grundlage der zuverlässigsten Informationsquelle unter Angabe dieser Quelle.

Sie können Erläuterungen einreichen.

1.2.
Zusammenfassung — eine Zusammenfassung der Angaben gemäß den Nummern 3 bis 7.

1.3.
Geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
Teilmeldung gemäß Artikel 32 Absätze 1 und 2;
2.
Meldung gemäß Artikel 32 Absatz 3;
3.
Aktualisierung der Meldung gemäß Artikel 32 Absatz 4;
4.
Abschlussvermerk über die Beendigung der Maßnahmen und Begründung der Beendigung.

2.
Einzige Behörde und zuständige Personen

2.1.
Name der einzigen Behörde, die die Meldung übermittelt — geben Sie „Meldung von” , gefolgt vom Namen der einzigen Behörde und ihrem Mitgliedstaat, an.

2.2.
Offizielle Kontaktperson bei der einzigen Behörde — geben Sie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der von der einzigen Behörde als offizielle Kontaktperson für die Meldung benannten Person an. Die Nennung von mehr als einer Person ist zu begründen.

3.
Ort des Auftretens des Schädlings

3.1.
Genauestmögliche Angabe des Ortes des Auftretens des Schädlings, mit Verweis zumindest auf eine Verwaltungsregion (z. B. Gemeinde, Stadt, Provinz).

3.2.
Fügen Sie eine oder mehrere Karten des Ortes bei.

4.
Grund für die Meldung, Befallstatus des Gebiets und des betreffenden Mitgliedstaats

4.1.
Geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
erstmaliges bestätigtes oder vermutetes Auftreten des Schädlings im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats;
2.
bestätigtes oder vermutetes Auftreten des Schädlings in einem Teil des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats, in dem sein Auftreten bisher nicht bekannt war. (Gegebenenfalls Angabe, dass der Schädling in einem Teil des Hoheitsgebiets aufgetreten ist, in dem er bereits zuvor aufgetreten war, aber getilgt wurde.)

4.2.
Befallstatus des Gebiets(1), in dem der Schädling festgestellt wurde, nach der amtlichen Bestätigung — geben Sie eine oder mehrere der folgenden Optionen mit Erläuterung an:

1.
tritt in allen Teilen des Gebiets auf;
2.
tritt nur in bestimmten Teilen des Gebiets auf;
3.
tritt nur in bestimmten Teilen des Gebiets, in denen keine Wirtspflanzen angebaut werden, auf;
4.
tritt auf: Tilgung läuft;
5.
tritt auf: Eindämmung läuft;
6.
tritt auf: geringe Verbreitung;
7.
tritt nicht auf: Schädling wurde festgestellt, Tilgung ist erfolgt;
8.
tritt nicht auf: Schädling wurde festgestellt, aber tritt aus anderen Gründen als einer Tilgung nicht mehr auf;
9.
vorübergehendes Auftreten (es wird nicht damit gerechnet, dass es zur Ansiedlung des Schädlings kommt): keine Maßnahmen erforderlich;
10.
vorübergehendes Auftreten: Maßnahmen erforderlich, unter Überwachung;
11.
vorübergehendes Auftreten: Maßnahmen erforderlich, Tilgung läuft;
12.
Sonstiges.

4.3.
Befallstatus im betreffenden Mitgliedstaat vor der amtlichen Bestätigung des Auftretens oder dem vermuteten Auftreten des Schädlings — geben Sie eine oder mehrere der folgenden Optionen mit Erläuterung an:

1.
tritt in allen Teilen des Mitgliedstaats auf;
2.
tritt nur in bestimmten Teilen des Mitgliedstaats auf;
3.
tritt in bestimmten Teilen des Mitgliedstaats auf, in denen keine Wirtskulturen angebaut werden;
4.
tritt auf: jahreszeitlich bedingt;
5.
tritt auf: Tilgung läuft;
6.
tritt auf: Eindämmung läuft (falls Tilgung nicht möglich);
7.
tritt auf: geringe Verbreitung;
8.
tritt nicht auf: keine Berichte über den Schädling;
9.
tritt nicht auf: Schädling getilgt;
10.
tritt nicht auf: Schädling tritt aus anderen Gründen als einer Tilgung nicht mehr auf;
11.
tritt nicht auf: Berichte über den Schädling ungültig;
12.
tritt nicht auf: Berichte über den Schädling unzuverlässig;
13.
tritt nicht auf: lediglich beanstandet;
14.
vorübergehendes Auftreten: keine Maßnahmen erforderlich;
15.
vorübergehendes Auftreten: Maßnahmen erforderlich, unter Überwachung;
16.
vorübergehendes Auftreten: Maßnahmen erforderlich, Tilgung läuft;
17.
Sonstiges.

4.4.
Befallstatus im betreffenden Mitgliedstaat nach der amtlichen Bestätigung des Auftretens des Schädlings — geben Sie eine oder mehrere der folgenden Optionen mit Erläuterung an:

1.
tritt in allen Teilen des Mitgliedstaats auf;
2.
tritt nur in bestimmten Teilen des Mitgliedstaats auf;
3.
tritt in bestimmten Teilen des Mitgliedstaats auf, in denen keine Wirtskulturen angebaut werden;
4.
tritt auf: jahreszeitlich bedingt;
5.
tritt auf: Tilgung läuft;
6.
tritt auf: Eindämmung läuft (falls Tilgung nicht möglich);
7.
tritt auf: geringe Verbreitung;
8.
tritt nicht auf: Schädling getilgt;
9.
tritt nicht auf: Schädling tritt aus anderen Gründen als einer Tilgung nicht mehr auf;
10.
tritt nicht auf: Berichte über den Schädling ungültig;
11.
tritt nicht auf: Berichte über den Schädling unzuverlässig;
12.
tritt nicht auf: lediglich beanstandet;
13.
vorübergehendes Auftreten: keine Maßnahmen erforderlich;
14.
vorübergehendes Auftreten: Maßnahmen erforderlich, unter Überwachung;
15.
vorübergehendes Auftreten: Maßnahmen erforderlich, Tilgung läuft;
16.
Sonstiges.

5.
Feststellung des Schädlings, Probenahme, Untersuchungen und Bestätigung

5.1.
Wie das Auftreten des Schädlings festgestellt oder vermutet wurde — geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
schädlingsbezogene amtliche Erhebung;
2.
Erhebung in Zusammenhang mit einem bestehenden oder getilgten Ausbruch eines Schädlings;
3.
pflanzengesundheitliche Kontrollen jeglicher Art;
4.
Kontrolle bei der Rück- und Weiterverfolgung in Bezug auf das jeweilige Auftreten des Schädlings;
5.
amtliche Kontrolle zu anderen als pflanzengesundheitlichen Zwecken;
6.
von Unternehmern, Laboratorien oder anderen Stellen übermittelte Angaben;
7.
wissenschaftliche Angaben;
8.
Sonstiges.

Es können weitere Anmerkungen im Freitextformat oder in angehängten Dateien hinzugefügt werden.

Bei Angabe von Option 8 ist eine nähere Erläuterung erforderlich.

Für Kontrollen geben Sie das Datum bzw. die Daten an, eine Beschreibung des Verfahrens (mit Einzelheiten zu den visuellen oder anderen Prüfungen), eine kurze Beschreibung des Ortes, an dem die Inspektion stattfand, sowie die Ergebnisse und fügen Sie eines oder mehrere Bilder bei.

Bei den Optionen 3 und 4 ist die Angabe des Datums der Inspektion(en) sowie die Beschreibung des Kontrollverfahrens (mit Einzelheiten zu den visuellen oder anderen Prüfungen) erforderlich. Sie können den Ort der Kontrolle und die Ergebnisse kurz beschreiben und ein oder mehrere Bilder beifügen.

5.2.
Datum der Feststellung — tragen Sie das Datum ein, an dem die zuständige Behörde das Auftreten des Schädlings festgestellt hat, erstmals sein Auftreten vermutet hatte oder an dem sie erstmals über die Feststellung des Schädlings unterrichtet wurde. Wurde der Schädling von jemand anderem als der zuständigen Behörde festgestellt, tragen Sie das Datum ein, an dem er festgestellt wurde und an dem diese Person die zuständige Behörde unterrichtet hat.

5.3.
Probenahme für Laboranalysen — gegebenenfalls Bereitstellung von Informationen über das Probenahmeverfahren für Laboranalysen, einschließlich Datum, Methode und Stichprobengröße. Es können Bilder beigefügt werden.

5.4.
Labor — geben Sie gegebenenfalls Name und Anschrift des/der an der Identifizierung des Schädlings beteiligten Labors/Labore an.

5.5.
Diagnoseverfahren — geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
gemäß dem Protokoll, das einer Peer-Review unterzogen wurde — (eindeutiger Verweis auf das Protokoll und gegebenenfalls Angabe etwaiger Abweichungen davon).
2.
Sonstiges (erläutern Sie das Verfahren).

5.6.
Datum der amtlichen Bestätigung der Identität des Schädlings.

6.
Angaben zu dem befallenen Gebiet sowie zu Schwere und Ursache des Ausbruchs

6.1.
Größe und Abgrenzung des befallenen Gebiets — geben Sie eine oder mehrere der folgenden Optionen an (es können Näherungswerte angegeben werden, wobei jedoch das Fehlen genauer Angaben zu begründen ist):

1.
befallene Fläche (m2, ha, km2);
2.
Anzahl der befallenen Pflanzen (Stückzahl);
3.
Volumen der befallenen Pflanzenerzeugnisse (Tonnen, m3);
4.
GPS-Schlüsselkoordinaten oder andere genaue Beschreibung (z. B. Gebietseinheiten von Eurostat (NUTS), geografische Codes (Geocodes), Luftbilder zur Eingrenzung des befallenen Gebiets).

6.2.
Merkmale des befallenen Gebiets und seiner Umgebung — geben Sie eine oder mehrere der folgenden Optionen an:

1.
im Freien — Anbaugebiet:

1.1
Feld (Ackerfläche, Weidefläche)
1.2
Obstanlage/Rebfläche
1.3
Baumschule/Gärtnerei/Produktionsbetrieb
1.4
Wald

2.
im Freien — Sonstiges:

2.1
Privatgarten
2.2
öffentliches Gelände
2.3
Naturschutzgebiet
2.4
Wildpflanzen in anderen Gebieten als Naturschutzgebieten
2.5
Sonstiges (bitte erläutern)

3.
Physisch abgeschlossene Bedingungen:

3.1
Gewächshaus
3.2
sonstige Treibhäuser
3.3
privater Standort (außer Gewächshaus)
3.4
öffentlicher Standort (außer Gewächshaus)
3.5
Sonstiges (bitte erläutern)

Geben Sie bei allen Optionen an, ob der Befall eines oder mehrere der folgenden Elemente betrifft:

zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen;

sonstige Pflanzen;

Pflanzenerzeugnisse; oder

andere Gegenstände.

6.3.
Wirtspflanzen im befallenen Gebiet und in seiner Umgebung — geben Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Wirtspflanzen in diesem Gebiet gemäß Nummer 6.4 an. Zusätzlich können Angaben zur Pflanzdichte der Wirtspflanzen — mit Verweis auf Anbauverfahren und besondere Merkmale des Standorts — oder zu anfälligen Pflanzenerzeugnissen gemacht werden, die in diesem Gebiet erzeugt werden.

6.4.
Befallene(s) Pflanze(n), Pflanzenerzeugnis(se) und andere Gegenstände — geben Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der befallenen Wirtspflanze(n) an. Es können gegebenenfalls Angaben zur Sorte und bei Pflanzenerzeugnissen zur Warenart gemacht werden.

6.5.
In dem Gebiet auftretende Vektoren — geben Sie gegebenenfalls eine oder mehrere der folgenden Optionen an:

1.
die wissenschaftliche Bezeichnung des Vektors zumindest auf der Ebene der Gattung; oder
2.
falls Nummer 1 nicht zutrifft, die von einer internationalen Organisation anerkannte wissenschaftliche Bezeichnung und den Namen dieser Organisation(en), oder
3.
falls weder Nummer 1 noch Nummer 2 zutrifft, die wissenschaftliche Bezeichnung auf Grundlage der zuverlässigsten Informationsquelle unter Angabe dieser Quelle. Zusätzlich können Angaben zur Vektorendichte oder zu den Merkmalen der für die Vektoren relevanten Pflanzen gemacht werden.

6.6.
Schwere des Ausbruchs — beschreiben Sie das gegenwärtige Ausmaß des Befalls, die Symptome und den Schaden. Geben Sie gegebenenfalls Prognosen an, sobald sie verfügbar sind.

6.7.
Ursache des Ausbruchs — geben Sie gegebenenfalls den bestätigten Übertragungsweg des Schädlings in das Gebiet oder den vermuteten Übertragungsweg, falls eine Bestätigung noch aussteht, an. Es können Angaben über die bestätigte oder mögliche Herkunft des Schädlings gemacht werden.

7.
Amtliche pflanzengesundheitliche Maßnahmen

7.1.
Erlass amtlicher pflanzengesundheitlicher Maßnahmen — geben Sie eine der folgenden Optionen mit Erläuterungen an:

1.
Amtliche pflanzengesundheitliche Maßnahmen in Form einer chemischen, biologischen oder physikalischen Behandlung wurden ergriffen.
2.
Andere amtliche pflanzengesundheitliche Maßnahmen als die Maßnahmen in Form einer chemischen, biologischen oder physikalischen Behandlung wurden ergriffen.
3.
Amtliche pflanzengesundheitliche Maßnahmen werden künftig ergriffen.
4.
Eine Entscheidung über das Ergreifen amtlicher pflanzengesundheitlicher Maßnahmen steht aus.
5.
Keine amtlichen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen (Angabe des Grundes).

Geben Sie im Fall der Festlegung eines abgegrenzten Gebiets bei den Optionen 1., 2. und 3. an, ob die Maßnahmen innerhalb oder außerhalb dieses Gebiets ergriffen wurden bzw. werden.

7.2.
Datum des Erlasses der amtlichen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen (geben Sie bei vorübergehenden Maßnahmen die jeweils geplante Dauer an).

7.3.
Bezeichnung des von amtlichen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen abgedeckten Gebiets — geben Sie das Verfahren an, das zur Festlegung des von amtlichen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen abgedeckten Gebiets verwendet wird. Geben Sie die Ergebnisse der durchgeführten Erhebungen an.

7.4.
Ziel der amtlichen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen — geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
Tilgung;
2.
Eindämmung (falls Tilgung nicht möglich).

7.5.
Die Verbringung von Waren beeinträchtigende Maßnahmen — geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
Die Maßnahmen beeinträchtigen die Einfuhr von Waren in die Union oder deren Verbringung innerhalb der Union (bitte beschreiben Sie die Maßnahmen).
2.
Die Maßnahmen beeinträchtigen die Einfuhr von Waren in die Union oder deren Verbringung innerhalb der Union nicht.

7.6.
Spezifische Erhebungen — falls im Rahmen der amtlichen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen Erhebungen durchgeführt werden, beschreiben Sie das Verfahren, die Dauer und den Umfang dieser Erhebungen.

8.
Schädlingsrisikobewertung

Geben Sie eine der folgenden Optionen an:

1.
Eine Schädlingsrisikobewertung ist nicht erforderlich (bei Schädlingen im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und b oder bei Schädlingen, bei denen Maßnahmen gemäß Artikel 30 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 anzuwenden sind);
2.
Schädlingsrisikobewertung oder vorläufige Schädlingsrisikobewertung wird derzeit erarbeitet;
3.
vorläufige Schädlingsrisikobewertung vorhanden — legen Sie die wichtigsten Ergebnisse dar und fügen Sie die vorläufige Schädlingsrisikobewertung bei oder geben Sie an, wo diese zu finden ist;
4.
Schädlingsrisikobewertung vorhanden — legen Sie die wichtigsten Ergebnisse dar und fügen Sie die Schädlingsrisikobewertung bei oder geben Sie an, wo diese zu finden ist.

9.
Fügen Sie Links zu passenden Websites oder andere Informationsquellen bei.
10.
Geben Sie an, ob eine oder mehrere der unter den Nummern 1.1, 1.3, 3.1, 4.1 bis 4.4, 5.1 bis 5.6, 6.1 bis 6.7, 7.1 bis 7.6 und 8 angeführten Informationen an die Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum übermittelt werden muss.

Fußnote(n):

(1)

Im Einklang mit dem Konzept der Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (International Standards for Phytosanitary Measures), ISPM 8 (1998): Determination of pest status in an area (Bestimmung des Status eines Gebiets in Bezug auf Schädlinge). Rom, IPPC, FAO (https://www.ippc.int/sites/default/files/documents//1323945129_ISPM_08_1998_En_2011-11-29_Refor.pdf auf Englisch).

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