INHALTSVERZEICHNIS VO (EU) 2019/1744
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1.
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TEIL I: REGELN FÜR IMPLEMENTIERUNGSHANDBÜCHER
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1.1
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Einleitung
In den technischen Spezifikationen ist für vier Nachrichten im Bereich der elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt eine Struktur definiert, die auf den Regeln der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr (United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport — UN/EDIFACT)(1) beruht und, soweit erforderlich, für die Zwecke der Binnenschifffahrt angepasst wurde. Sind elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt aufgrund nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften vorgeschrieben, müssen diese technischen Spezifikationen Anwendung finden. In den Anlagen (Implementierungshandbücher) ist im Einzelnen festgelegt, wie die Nachrichten, Datenelemente und Codes zu verwenden sind, damit die Nachrichten von allen Beteiligten in gleicher Weise verstanden und verwendet werden. Es handelt sich um folgende Nachrichten:- 1.
- Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) — ERINOT
- 2.
- Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
- 3.
- ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) — ERIRSP
- 4.
- Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
- 1.2
- Struktur der UN/EDIFACT-Nachricht
Die Struktur der Nachricht beruht auf ISO 9735. UN/EDIFACT-Nachrichten sind aus mehreren Segmenten (segments) zusammengesetzt. Die Struktur der Nachricht wird in einem Baumdiagramm (branching diagram) beschrieben, das die Positionen und die Beziehungen der Segmente und Segmentgruppen untereinander anzeigt. Für jedes Segment sind Datenelemente (data elements) definiert. Einige Datenelemente sind so kombiniert, dass sie zusammengesetzte Datenelemente (composite data elements) bilden. Ein Segment und ein Datenelement innerhalb eines Segments kann obligatorisch (mandatory — M) oder bedingt (conditional — C) sein. Obligatorische Segmente und Datenelemente enthalten wichtige Daten für die empfangende Anwendung und sind mit gültigen Daten zu füllen. Jede Nachricht beginnt mit zwei oder drei Segmenten, dem „Datenaustausch-Kopfsegment” (interchange header, UNB) und dem „Nachrichten-Kopfsegment” (message header, UNH). Erforderlichenfalls kann als erstes Segment die „Trennzeichen-Vorgabe” (service string advice, UNA) verwendet werden, um die in der Nachricht verwendeten Zeichensätze zu definieren. Jede Nachricht endet mit den Segmenten „Nachricht-Endsegment” (message trailer, UNT) und „Datenaustausch-Endsegment” (interchange trailer, UNZ). So ist jede Nachricht in einem Datenaustausch enthalten und ein Datenaustausch enthält jeweils nur eine einzige Nachricht.- 1.3
- Einführung in die Nachrichtentypen
Wie in Abschnitt 1.1 erwähnt, gibt es vier Nachrichtentypen:- 1.
- Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) — ERINOT
- 2.
- Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
- 3.
- ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) — ERIRSP
- 4.
- Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
- —
Neue Nachricht ( „9” );
- —
Änderung der Nachricht ( „5” );
- —
Annullierung der Nachricht ( „1” );
- —
Ende der Fahrt ( „22” );
- —
Unterbrechung der Fahrt ( „150” );
- —
Wiederaufnahme der Fahrt ( „151” ).
- 1.3.1
- ERINOT
Die ERI-Anmeldenachricht oder ERINOT-Nachricht (ERI notification message, ERINOT) wird für die Übermittlung von fahrtbezogenen Informationen und Informationen über gefährliche und ungefährliche Ladung an Bord von Binnenschiffen verwendet. Die ERINOT-Nachricht ist eine besondere Verwendung der UN/EDIFACT-Nachricht IFTDGN (International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification — Internationale Versand- und Transportanmeldung für gefährliche Güter). Für die Daten und Codes in den Nachrichtenanwendungen, die auf diesen Spezifikationen beruhen, wird das Verzeichnis D98B der Vereinten Nationen (UN Directory D98B) verwendet. Die ERINOT-Nachricht umfasst folgende Typen:- —
Transportanmeldung von Schiff (vessel) an Behörde (VES), Schiff-Land;
- —
Transportanmeldung von Beförderer (carrier) an Behörde (CAR), Land-Land;
- —
Durchfahrtanzeige (passage) von Behörde an Behörde (PAS).
- 1.3.2
- PAXLST
Die PAXLIST-Nachricht (PAXLST message) beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht PAXLST. Verwendet wird sie für den Datenaustausch in der Binnenschifffahrt zwischen dem Schiffsführer oder dem Beförderer und den zuständigen Behörden wie Zoll, Einwanderungsbehörde, Polizei oder Terminals, die unter den ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code — Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) fallen. Außerdem wird die Nachricht verwendet, um Fahrgast-/Besatzungsdaten von den zuständigen Behörden im Abfahrtsland an die zuständigen Behörden im Ankunftsland des Transportmittels zu übermitteln.- 1.3.3
- ERIRSP
Die ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung oder ERIRSP-Nachricht (ERI response message, ERIRSP) beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht APERAK. Sie kann im System der zuständigen Behörde generiert werden. Die Antwort auf eine Änderung oder eine Annullierung gibt an, ob die Änderung oder Annullierung im empfangenden System verarbeitet wurde oder nicht.- 1.3.4
- BERMAN
Die Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung oder BERMAN-Nachricht (Berth management message, BERMAN) fasst die vor der Ankunft zu übermittelnde Anmeldung bzw. die allgemeine Erklärung in einer einzigen Nachricht zusammen, die auf der UN/EDIFACT-Nachricht BERMAN aus dem UN/EDIFACT-Verzeichnis D04B (UN/EDIFACT D04B Directory) beruht. Die BERMAN-Nachricht ist von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen zu übermitteln, bevor sie einen Liegeplatz oder einen Hafen erreichen bzw. dort wieder ablegen; sie enthält Informationen über die Ankunftszeit und die Dienste, die für einen zügigen Umschlag, die Unterstützung der Verfahren und die Erleichterung von Kontrollen benötigt werden.- 2.
- TEIL II CODES UND REFERENZEN
- 2.1
- Einführung
In den elektronischen Meldungen für die Binnenschifffahrt sind die in diesem Teil definierten Codes und Referenzen zu verwenden. Die Verwendung von Codes und Referenzen soll Eindeutigkeit gewährleisten: Sie verhindert das Missverständnis der Nachrichten und erleichtert ihre Übersetzung in andere Sprachen. Daher ist die Verwendung von Codes und Referenzen für die in den Implementierungshandbüchern genannten Datenelemente obligatorisch. Die Codes und Referenzen sind in dem von der Kommission geführten Europäischen Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management System, ERDMS) auch elektronisch verfügbar. Die Codes und Referenzen sind zu verwenden, wenn Daten zwischen verschiedenen Computeranwendungen und zwischen Parteien, die unterschiedliche Sprachen verwenden, ausgetauscht werden; dies gilt auch über die in diesem Anhang aufgeführten Nachrichtentypen hinaus.- 2.2
- Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: „Agent” (agent) ist jede Person, die befugt oder beauftragt ist, im Namen des Beförderers bzw. Schiffsbetreibers tätig zu werden oder Informationen zu übermitteln. „Schleppkahn oder Schubleichter” (barge) ist ein Schiff ohne eigenen Antrieb. „Blaue Kegel” (blue cones) sind Zeichen, die Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) zu führen haben, und zwar 1, 2 oder 3 blaue Kegel bei Tag und 1, 2 oder 3 blaue Lichter bei Nacht. „Beförderer” (carrier) ist die Person, die für die Beförderung der Güter verantwortlich ist, entweder unmittelbar oder mittels eines Dritten (im Englischen gleichbedeutend: transport operator). „Ladung” (cargo) ist die Gesamtheit und jedes einzelne der auf einem Schiff beförderten Güter. Die Ladung eines Schiffs besteht aus einer oder mehreren Sendungen (einschließlich der erforderlichen Ausrüstung), die wiederum aus einer oder mehreren Güterpositionen besteht bzw. bestehen. „Code” (code) ist eine Zeichenkette, die dazu dient, Informationen verkürzt in einer bestimmten symbolischen Form, die von einem Computer gelesen werden kann, a) aufzuzeichnen oder zu identifizieren oder b) darzustellen oder zu identifizieren. „Einheitliche Zugangsreferenz” (common access reference) ist ein Schlüssel, mit dem alle nachfolgend übermittelten Daten auf denselben Geschäftsvorgang oder dieselbe Geschäftsakte bezogen werden können (Datenelement 0068 TDED). Die einheitliche Zugangsreferenz stellt einen gemeinsamen Benenner(3) dar, der Dokumente, elektronische Nachrichten und andere Mitteilungen mit denselben Zielen und Merkmalen mittels einer einzigen Nummer verknüpft. „Sendung” (consignment) ist eine gesonderte identifizierbare Anzahl an Gütern, die von einem Absender (Beladehafen) an einen Empfänger (Entladehafen) befördert werden und in einem einzigen Transportdokument identifiziert und bezeichnet sind. Ein Container (Ausrüstung) gilt in diesem Zusammenhang als gesondertes identifizierbares Packstück, für das gesonderte Buchungen erfolgen, und als solches als einzelne Sendung. „Empfänger” (consignee) ist derjenige, der im Transportdokument als Empfänger der Güter, der Ladung oder der Container genannt ist. „Absender” (consignor) ist der Wirtschaftsbeteiligte, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung ein Beförderungsvertrag für Güter mit einem Beförderer oder einem Vertragspartner abgeschlossen wurde, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung die Güter tatsächlich an den Empfänger gemäß dem Beförderungsvertrag geliefert werden (gleichbedeutend: Verlader (shipper), Versender (cargo sender)). „Container” (container) ist ein Element der Transportausrüstung, das- 1.
- von dauerhafter Beschaffenheit und daher stabil genug ist, um mehrfach verwendet zu werden;
- 2.
- so konstruiert ist, dass der Gütertransport mit einem oder mehreren Verkehrsträgern oder Transportmitteln möglich ist;
- 3.
- mit Vorrichtungen versehen ist, die den zügigen Umschlag, insbesondere von einem Verkehrsträger auf den anderen, ermöglichen;
- 4.
- so konstruiert ist, dass das Be- und Entladen einfach vonstatten geht.
- —
die im UNDG-Code genannten Güter,
- —
die im ADN-Code genannten Güter,
- —
die im IMDG-Code genannten Güter,
- —
die im IBC-Code genannten gefährlichen Flüssigkeiten,
- —
die im IGC-Code genannten Flüssiggase,
- —
die im BC-Code Anlage B aufgeführten Feststoffe.
- 2.3
- Klassifikationen und Beschreibung der Codes
Für Meldungen in der Binnenschifffahrt sind folgende Klassifikationen zu verwenden:- 1.
- Fahrzeug- und Verbandstyp (UN-Empfehlung Nr. 28)
- 2.
- IMO-Schiffsnummer
- 3.
- Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI)
- 4.
- Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren einschließlich der Kombinierten Nomenklatur
- 5.
- Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST)
- 6.
- Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
- 7.
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
- 8.
- Ländercode der Vereinten Nationen
- 9.
- Ortscode der Vereinten Nationen (UN/LOCODE)
- 10.
- Code für Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)
- 11.
- Terminalcode (terminal code)
- 12.
- Code für Containergrößen und Containertypen (container size and type code)
- 13.
- Code zur Identifizierung von Containern (container identification code)
- 14.
- Code für Arten von Verpackungen (package type code)
- 15.
- Umschlaganweisungen (handling instructions)
- 16.
- Zweck des Anlaufens (purpose of call)
- 17.
- Art der Ladung (nature of cargo)
- 2.3.1
- Fahrzeug- und Verbandstyp (UN-Empfehlung Nr. 28)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Codes für Arten von Transportmitteln Anhang 2 Kapitel 2.5: Binnenschifffahrt |
ABKÜRZUNG | UN-Empfehlung Nr. 28 |
URHEBER | UNECE/CEFACT http://www.unece.org/cefact |
RECHTSGRUNDLAGE | UN-Empfehlung 28, ECE/Trade/276; 2001/23 |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | März 2001 |
ÄNDERUNG | UN/CEFACT 2010 oder aktueller |
STRUKTUR | 4-stelliger alphanumerischer Code |
1 Stelle: „1” für Seeverkehr, „8” für „Binnenschifffahrt” | |
2 Stellen für Fahrzeug oder Verband | |
1 Stelle für Unterteilung | |
KURZBESCHREIBUNG | Die Empfehlung enthält eine einheitliche Codeliste zur Identifizierung des Transportmitteltyps. Sie ist besonders wichtig für Organisationen und Anbieter des Verkehrssektors, Zoll- und andere Behörden, Statistikämter, Spediteure, Absender, Empfänger und andere Beteiligte der Transportkette. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN-Empfehlung Nr. 19 |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://www.unece.org/cefact/recommendations/rec_index.htm Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | UNECE |
ANMERKUNGEN | Der Hauptteil der Codewerte wird von einer internationalen Stelle (UNECE) verwaltet. Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit kann ein einziger Satz von Codewerten, der auch zusätzliche Fahrzeugarten enthält, von allen RIS-Anwendungen verwendet werden. |
Beispiel | |
8010 | Gütermotorschiff (Binnenschifffahrt) |
1500 | Frachtschiff (See) |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TDT/C228/8179 (Verband) |
EQD(B)/C224/8155 (Fahrzeug) |
- 2.3.2
- IMO-Schiffsnummer
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | IMO-Schiffsnummer |
ABKÜRZUNG | IMO-Nummer |
URHEBER | Internationale Seeschifffahrts-Organisation/Lloyds |
RECHTSGRUNDLAGE | IMO-Entschließung A.600(15), SOLAS Kapitel XI, Regel 3 |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | — |
ÄNDERUNG | Täglich aktualisiert |
STRUKTUR | Nummer im Lloyds-Schiffsregister (LR) (sieben Stellen) |
KURZBESCHREIBUNG | Ziel der IMO-Entschließung ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | — |
VERWENDUNG | Seeschiffe |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.ships-register.com |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) 4 Albert Embankment London SE1 7SR Vereinigtes Königreich |
Beispiel | |
Fahrzeug dwt 2774 | Danchem East 9031624 |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TDT/C222/8213 |
EQD(1)/C237/8260 | |
SGP/C237/8260 |
- 2.3.3
- Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Einheitliche Europäische Schiffsnummer |
ABKÜRZUNG | ENI |
URHEBER | Europäische Union |
RECHTSGRUNDLAGE | Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates(6) (Artikel 18, Anhang V Artikel 2.18) |
AKTUELLER STATUS | — |
IMPLEMENTIERUNG | — |
ZEITLICHE BEGRENZUNG | — |
ÄNDERUNG | Laufend |
STRUKTUR | 8-stellige Nummer |
KURZBESCHREIBUNG | Ziel der Einheitlichen Europäischen Schiffsnummer (ENI) ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | IMO-Nummer |
VERWENDUNG | Elektronische Meldungen in der Schifffahrt, Schiffsverfolgung und -aufspürung sowie Zeugniserteilung für Binnenschiffe |
ERHÄLTLICH ÜBER |
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SPRACHE(N) | — |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten der Mannheimer Akte |
ANMERKUNGEN | Die Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI) setzt sich aus acht arabischen Ziffern zusammen. Die drei ersten Stellen sind der Code der erteilenden zuständigen Behörde. Die nächsten fünf Stellen sind eine Laufnummer. |
Beispiel | |
12345678 | |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TDT, EQD (V1 and V2-V15) CNI/GID and CNI/GID/DGS, Tag 1311 |
- 2.3.4
- Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren einschließlich der Kombinierten Nomenklatur
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren |
ABKÜRZUNG | Harmonisiertes System, HS |
URHEBER | Weltzollorganisation |
RECHTSGRUNDLAGE | Internationales Übereinkommen über das harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1. Januar 2007 |
ÄNDERUNG | Überarbeitung grundsätzlich alle fünf Jahre; anzuwenden ist die aktuelle Ausgabe. |
STRUKTUR | 7466 Warengruppen, die in vier Stufen gegliedert sind |
Ebene 1: Abschnitte, gekennzeichnet durch römische Zahlen (I bis XXI) | |
Stufe 2: Kapitel, gekennzeichnet durch einen zweistelligen numerischen Code | |
Ebene 3: Positionen, gekennzeichnet durch einen vierstelligen numerischen Code | |
Ebene 4: Unterpositionen, gekennzeichnet durch einen sechsstelligen numerischen Code | |
KURZBESCHREIBUNG | Das auf einem Übereinkommen basierende HS ist eine Klassifizierung von Waren ausgehend von Rohstoffen und Produktionsstufen. Das HS steht im Mittelpunkt des Verfahrens zur Harmonisierung der internationalen Wirtschaftsklassifikationen, das von der Statistikabteilung der Vereinten Nationen und Eurostat gemeinsam durchgeführt wird. Seine Positionen und Unterpositionen bilden die Grundlage für die Identifizierung gewerblicher Waren durch ihre Einordnung in Warenkategorien. Ziele: a) Harmonisierung der Außenhandelsklassifikationen zur Gewährleistung einer direkten Übereinstimmung und b) Harmonisierung der länderbezogenen Außenhandelsstatistiken zur Gewährleistung ihrer internationalen Vergleichbarkeit. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Harmonisiertes System (HS): völlige Übereinstimmung auf sechs Stellen; Kombinierte Nomenklatur (KN) |
NST auf drei Stellen | |
VERWENDUNG | Waren |
ERHÄLTLICH ÜBER | Weltzollorganisation Rue de l’Industrie/Nijverheidsstraat 26-39 1040 Bruxelles/Brussel BELGIEN www.wcoomd.org Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens |
SPRACHE(N) | Alle Amtssprachen der Europäischen Union |
ZUSTÄNDIGE STELLE | ERI-Sachverständigengruppe (wird einen Teilsatz der für elektronische Meldungen verwendeten Codes verwalten) Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
ANMERKUNGEN | Die HS-Klassifizierung wird auf Ebene der Europäischen Union in der Kombinierten Nomenklatur (KN) noch weiter aufgeschlüsselt. |
Beispiel | |
730110 | Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl |
310210 | Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel, Ammoniumsulfat |
Verwendung im Implementierungshandbuch | CNI/GID/FTX(1)/C108/4440 CNI/GID/FTX(2)/C108/4440 |
- 2.3.5
- Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung (Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport (NST)/révisée) |
ABKÜRZUNG | NST 2007 |
URHEBER | Europäische Kommission (Statistisches Amt/Eurostat) |
RECHTSGRUNDLAGE | Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission(7) |
AKTUELLER STATUS | — |
IMPLEMENTIERUNG | 1. Januar 2007 |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre; anzuwenden ist die aktuelle Ausgabe. |
STRUKTUR | 2 Stellen NST 2007 Ebene 1: 2-stellige CPA-Unterteilung |
KURZBESCHREIBUNG | Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik in Europa |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren Kombinierte Nomenklatur (KN) |
VERWENDUNG | Waren |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://ec.europa.eu/eurostat/ramon/nomenclatures/index.cfm?TargetUrl=LST_NOM_DTL&StrNom=NST_2007&StrLanguageCode=EN&IntPcKey=&StrLayoutCode=HIERARCHIC Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Alle Amtssprachen der Europäischen Union |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) Referat C2, Bâtiment BECH A3/112 2920 Luxembourg/LUXEMBURG |
ANMERKUNGEN | — |
- 2.3.6
- Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (International maritime dangerous goods code, IMDG) |
ABKÜRZUNG | IMDG-Code |
URHEBER | Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 18. Mai 1965 |
ÄNDERUNG | 1. Januar 2001 (30. Änderung), etwa alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 2-stelliger numerischer Code: |
1 Stelle für die Klasse | |
1 Stelle für die Unterklasse | |
KURZBESCHREIBUNG | Der IMDG-Code regelt den weitaus größten Teil der Beförderungen gefährlicher Güter mit Schiffen. Den Regierungen wird empfohlen, den Code zu übernehmen und auf dessen Grundlage in Verbindung mit dem SOLAS-Übereinkommen einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Der Code stützt sich auf die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter (UNDG). |
VERWENDUNG | Beförderung gefährlicher und schädlicher Güter mit Seeschiffen |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.imo.org Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service (ERDMS)), geführt von der Europäischen Kommission (in der ADN-Tabelle enthalten) |
SPRACHE(N) | Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) 4 Albert Embankment London SE1 7SR VEREINIGTES KÖNIGREICH |
ANMERKUNGEN | Der IMO-Code kann in der Binnenschifffahrt verwendet werden, da er häufig bereits bekannt ist; erforderlichenfalls sollte ein ADN-Code eingefügt werden, der dem IMDG-Code entspricht. |
Beispiel | |
32 | Entzündbarer flüssiger Stoff, n. a. g. (Ethanol) |
Verwendung im Implementierungshandbuch | CNI/GID/DGS/C205/8351 |
- 2.3.7
- Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter (ADN)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures, ADN) |
ABKÜRZUNG | ADN |
URHEBER | UNECE (englische, französische und russische Fassung des ADN) Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (deutsche Fassung des ADN) |
RECHTSGRUNDLAGE | Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(8) |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | anwendbar |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre wie angegeben |
STRUKTUR | Für Güter auf Trockengüterschiffen:
|
Für Tankschiffladungen
| |
KURZBESCHREIBUNG | Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) wird die verschiedenen regionalen Übereinkommen ablösen. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ADN, ADR, RID |
VERWENDUNG | Beförderung gefährlicher Güter in der Binnenschifffahrt |
ERHÄLTLICH ÜBER | https://www.unece.org/trans/danger/publi/adn/adn_e.html www.ccr-zkr.org http://www.danubecommission.org/ Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Deutsch, Englisch, Französisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | UN Economic Commission for Europe, Palais des Nations, CH-1211 Genf 10, SCHWEIZ Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2, Place de la République, 67082 Strasbourg Cedex, FRANKREICH |
ANMERKUNGEN | Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) gilt für alle europäischen Wasserstraßen (einschließlich des Rheins und der Donau). Die Fassung des ADR/RID/ADN aus dem Jahr 2017 wurde an die 20. geänderte Fassung der UN Model Regulations angeglichen und trat am 1. Januar 2017 in Kraft. |
Beispiel | |
Für Trockengüterschiffe: | Für Tankschiffe: |
1203; Benzin; 3; F1; III; 3 | 1203; Benzin; 3; III; |
Verwendung im Implementierungshandbuch | CNI/GID/DGS/C205/8078 |
- 2.3.8
- Ländercode der Vereinten Nationen
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Internationale Norm — Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten |
ABKÜRZUNG | ISO 3166-1 |
URHEBER | Internationale Organisation für Normung (ISO) |
RECHTSGRUNDLAGE | UN-Empfehlung 3 (Codes für die Namen von Ländern) |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1974 |
ÄNDERUNG | Gemäß ISO 3166-1 |
STRUKTUR | zweistelliger Buchstabencode (grundsätzlich zu verwenden) |
dreistelliger numerischer Code (alternativ) | |
KURZBESCHREIBUNG | Die ISO-Norm enthält für jedes aufgeführte Land einen eindeutigen Code aus zwei Buchstaben sowie alternativ dazu einen dreistelligen numerischen Code für Anwendungen, bei denen keine Buchstaben verwendet werden können. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN/LOCODE |
VERWENDUNG | Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet. |
ERHÄLTLICH ÜBER | UNECE: http://www.unece.org/cefact/locode/welcome.html Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | http://www.unece.org/cefact |
ANMERKUNGEN | Zur Kombination des Alpha-Ländercodes mit dem Ortscode siehe Kapitel 2.4. |
Beispiel | |
BE | Belgien |
Verwendung im Implementierungshandbuch | ERINOT-Nachricht: |
TDT/C222/8453 | |
NAD(1)/3207 | |
NAD(2)/3207 | |
ERIRSP-Nachricht: | |
NAD(1)/3207 |
- 2.3.9
- UN-Ortscode (UN/LOCODE)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | UN-Code für Ortsbezeichnungen in Handel und Verkehr |
ABKÜRZUNG | UN/LOCODE |
URHEBER | UNECE/CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | UNECE-Empfehlung Nr. 16 |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1980 |
ÄNDERUNG | 2018-2 (Dezember 2018) |
STRUKTUR | ISO-3166-1-Ländercode (zwei Buchstaben), gefolgt von einem Leerzeichen und einem dreistelligen Buchstabencode für Ortsnamen (5 Stellen) |
Ortsname (a..29) | |
Unterteilung ISO 3166-2, optional (a..3) | |
Funktion, obligatorisch (an..5) | |
Anmerkungen, optional (an..45) | |
Geografische Koordinaten (000N 0000 W, 000 S 00000 E) | |
KURZBESCHREIBUNG | Die Vereinten Nationen empfehlen einen fünfstelligen Buchstabencode zur Abkürzung der Namen von Orten, die für den internationalen Handel von Bedeutung sind, wie Häfen, Flughäfen, Frachtterminals und anderen Orten, an denen die Zollabfertigung von Gütern erfolgen kann, und deren Namen im Datenaustausch zwischen Parteien, die am internationalen Handel beteiligt sind, eindeutig angegeben werden müssen. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Ländercode der Vereinten Nationen |
VERWENDUNG | Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet. |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://www.unece.org/cefact/locode/welcome.html Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | UNECE |
ANMERKUNGEN | Siehe auch Kapitel 2.4. |
Beispiel | |
BEBRU | Belgien Brüssel |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TDT/LOC (1..9)/C517/3225 |
CNI/LOC(1..2)/C517/3225 |
- 2.3.10
- Code für Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Code für Wasserstraßenabschnitte |
ABKÜRZUNG | |
URHEBER | Nationale Wasserstraßenverwaltungen |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | — |
ÄNDERUNG | — |
STRUKTUR | 5-stelliger numerischer Code |
KURZBESCHREIBUNG | Das Wasserstraßennetz ist in Abschnitte unterteilt. Dies können ganze Flüsse oder Kanäle von mehreren Hundert Kilometern Länge oder auch ganz kleine Abschnitte sein. Die Position eines Ortes innerhalb eines Abschnitts kann durch Hektometer oder durch den Namen (Code) eines Terminals oder Durchfahrtpunkts angegeben werden. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN/LOCODE |
VERWENDUNG | Nummerierung der Wasserstraßen in einem nationalen Netz. Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet. |
ERHÄLTLICH ÜBER | Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | — |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Nationale Wasserstraßenverwaltungen |
ANMERKUNGEN | Siehe auch Kapitel 2.4. |
Beispiel | |
03937 | Rhein, Rüdesheimer Fahrwasser |
02552 | Oude Maas at Dordrecht |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TDT/LOC/C517/3225 |
CNI/LOC/C517/3225 | |
Siehe: | Dieses Dokument und Implementierungshandbücher |
„Definition des überarbeiteten Orts- und Terminalcodes” | |
Anmerkung 1: | Ist kein Wasserstraßencode vorhanden, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden. |
Anmerkung 2: | Siehe auch Kapitel 2.4. |
- 2.3.11
- Terminalcode (terminal code)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Terminalcode |
ABKÜRZUNG | — |
URHEBER | Nationale Wasserstraßenverwaltungen oder Nutzergemeinschaften |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | Ausgabe 2, April 2000 |
IMPLEMENTIERUNG | — |
ÄNDERUNG | Regelmäßig |
STRUKTUR | Terminaltyp (1-stellig numerisch) Nummer des Terminals (5-stellig alphanumerisch) |
KURZBESCHREIBUNG | Weitere Spezifikation der Lage eines Terminals innerhalb des Hafens in einem Land |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN/LOCODE |
VERWENDUNG | Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet. |
ERHÄLTLICH ÜBER | Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | — |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Nationale Wasserstraßenverwaltungen oder jeweilige Nutzergemeinschaften |
ANMERKUNGEN | Es ist äußerst wichtig, dass die Codes so gepflegt werden, dass eine größtmögliche Stabilität und Einheitlichkeit gewährleistet sind, damit abgesehen von Hinzufügungen und Streichungen keine Änderungen erforderlich sind. Siehe auch Kapitel 2.4. |
Beispiel | |
LEUVE | Leuvehaven in Rotterdam, NL |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TDT/LOC/C517/3225 |
CNI/LOC/C517/3225 | |
Siehe: | Dieses Dokument und Implementierungshandbücher |
„Definition des überarbeiteten Orts- und Terminalcodes” | |
Anmerkung 1: | Ist kein Terminalcode vorhanden, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden. |
Anmerkung 2: | Jede nationale RIS-Behörde ist für ihre eigenen Daten verantwortlich. |
- 2.3.12
- Code für Containergrößen und Containertypen (container size and type code)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Frachtcontainer — Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung |
ABKÜRZUNG | — |
URHEBER | Internationale Organisation für Normung (ISO) |
RECHTSGRUNDLAGE | ISO 6346, Kapitel 4 und Anhänge D und E |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | — |
ÄNDERUNG | 3. Ausgabe, 1. Dezember 1995 |
STRUKTUR | Containergröße: zwei alphanumerische Zeichen (das erste für die Länge, das zweite für Höhe und Breite) |
Containertyp: zwei alphanumerische Zeichen | |
KURZBESCHREIBUNG | Für jede Art von Container festgelegte Größen- und Typencodes |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ISO 6346 Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung |
VERWENDUNG | Sofern bekannt und im geschäftlichen Datenaustausch angegeben |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.iso.ch/iso/en Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | — |
ANMERKUNGEN | Die Größen- und Typencodes werden sichtbar an den Containern angebracht und sind in den elektronischen Meldungen zu verwenden, wenn sie durch den Austausch anderer Informationen, zum Beispiel bei der Buchung, bekannt werden. Größen- und Typencodes sind als Einheit zu verwenden, d. h. die Information darf nicht in ihre einzelnen Elemente aufgeteilt werden (ISO 6346:1995). |
Größenbeispiel | |
42 | Länge: 40 Fuß; Höhe: 8 Fuß 6 Zoll; Breite: 8 Fuß |
Typenbeispiel | |
GP | Standardcontainer |
BU | Schüttgutcontainer |
Verwendung im Implementierungshandbuch | Gegebenenfalls EQD-Segment |
- 2.3.13
- Code zur Identifizierung von Containern (container identification code)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Frachtcontainer — Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung |
ABKÜRZUNG | — |
URHEBER | Internationale Organisation für Normung |
RECHTSGRUNDLAGE | ISO 6346, Kapitel 3, Anhang A |
AKTUELLER STATUS | Wird weltweit für Frachtcontainer verwendet |
IMPLEMENTIERUNG | 1995 |
ÄNDERUNG | — |
STRUKTUR | Eigentümercode: drei Buchstaben |
Identifizierungscode für die Ausrüstung: ein Buchstabe | |
Laufnummer: sechs Ziffern | |
Prüfziffer: eine Ziffer | |
KURZBESCHREIBUNG | Das Identifizierungssystem dient allgemeinen Anwendungszwecken, beispielsweise für die Dokumentation, Kontrolle und Kommunikation (einschließlich automatischer Datenverarbeitung), sowie der Kennzeichnung der Container selbst. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ISO 668, ISO 1496, ISO 8323 |
VERWENDUNG | — |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.iso.ch/iso/en |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | |
ANMERKUNGEN | — |
Beispiel | |
KNLU4713308 | NEDLLOYD Seefrachtcontainer mit Laufnummer 471330 (8 ist die Prüfziffer) |
Verwendung im Implementierungshandbuch | CNI/GID/DGS/SGP/C237/8260 |
- 2.3.14
- Arten von Verpackungen
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Codes für Arten von Verpackungen und Verpackungsmaterial |
ABKÜRZUNG | UNECE-Empfehlung Nr. 21 |
URHEBER | UN/CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | August 1994 (ECE/TRADE/195) |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2002/24 |
STRUKTUR | 2-stelliger alphanumerischer Codewert |
Name des Codewerts | |
2-stellige numerische Codewertbeschreibung | |
KURZBESCHREIBUNG | Numerisches Codesystem zur Beschreibung der Aufmachung der zu befördernden Güter, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Umschlaggebühren erleichtert werden |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | — |
VERWENDUNG | — |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission |
SPRACHE(N) | Deutsch, Englisch, Französisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | — |
ANMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet. |
Beispiel | |
BG | Beutel |
BX | Kasten |
Verwendung im Implementierungshandbuch | CNI/GID/C213/7065 |
- 2.3.15
- Umschlaganweisungen
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Code zur Beschreibung von Anweisungen für den Güterumschlag |
ABKÜRZUNG | UN/EDIFACT Datenelement 4079 |
URHEBER | UN/CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 25. Juli 2005 |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2005/ |
STRUKTUR | Repr an..3 |
Name des Codewerts | |
Codewertbeschreibung aus 3 Buchstaben | |
KURZBESCHREIBUNG | Alphabetisches Codesystem zur Beschreibung von Umschlaganweisungen für die in einem Hafen durchzuführenden Tätigkeiten, zur Erleichterung der Abfertigung des Schiffs und der Festlegung der Umschlaggebühren. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | — |
VERWENDUNG | UN/EDIFACT-Nachrichten |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | — |
ANMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet. |
Beispiel | |
LOA | Beladen |
DIS | Entladen |
RES | Umstauen |
Verwendung im Implementierungshandbuch | LOC/HAN/C524/4079 |
- 2.3.16
- Zweck des Anlaufens
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Code zur Beschreibung des Anlaufzwecks |
ABKÜRZUNG | POC C525 |
URHEBER | UN/CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 25. Juli 2005 |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2005 |
STRUKTUR | Repr an..3 |
2-stelliger numerischer Codewert | |
Name des Codewerts | |
KURZBESCHREIBUNG | Numerisches Codesystem zur Beschreibung des Anlaufzwecks, durch das Identifizierung und Erfassung erleichtert werden |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | HAN |
VERWENDUNG | EDIFACT-Nachrichten |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | — |
ANMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesem Standard verwendet. |
Beispiel | |
1 | Lade- und Entladevorgänge |
23 | Abfallentsorgung |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TSR/POC/C525/8025 |
- 2.3.17
- Art der Ladung
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Klassifizierungscode für die Ladungsart |
ABKÜRZUNG | UN/EDIFACT 7085 Ladungsart |
URHEBER | UN/CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | — |
AKTUELLER STATUS | anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 25. Juli 2005 |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2005 |
STRUKTUR | an..3 |
2-stelliger numerischer Codewert | |
Name des Codewerts | |
2-stellige numerische Codewertbeschreibung | |
KURZBESCHREIBUNG | Numerisches Codesystem zur genauen Klassifizierung der Art der Ladung, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Gebühren erleichtert werden. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | HAN |
VERWENDUNG | EDIFACT-Nachrichten |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHE(N) | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | — |
ANMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesen technischen Spezifikationen verwendet. |
Beispiel | |
5 | sonstige, nicht in Containern |
30 | Massengut |
Verwendung im Implementierungshandbuch | TSR/LOC/HAN/C703/7085 |
- 2.4
- Ortscodes
Der ISRS-Ortscode (ISRS Location Code) ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2032 definiert.- 2.5
- Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungen | Beschreibung |
---|---|
ADN | Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland) |
ADR | Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße |
BERMAN | Berth management — Liegeplatzmanagement (EDI-Nachricht) |
ZKR | Zentralkommission für die Rheinschifffahrt |
DWT | Dead weight — Tragfähigkeit |
EDI | Electronic data interchange — elektronischer Datenaustausch |
ENI | Einheitliche Europäische Schiffsnummer |
ERDMS | European Reference Data Management Service — Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem |
ERI | Electronic reporting international — Elektronische Meldungen international |
ERINOT | ERI notification — ERI-Anmeldung (Nachricht) |
ERIRSP | ERI response — ERI-Antwort und -Empfangsbestätigung (Nachricht) |
ETA | Estimated time of arrival — geschätzte Ankunftszeit |
ETD | Estimated time of departure — geschätzte Abfahrtszeit |
HS | Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisation |
IFTDGN | International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification — Internationale Speditions- und Transportanmeldung für gefährliche Güter (Nachricht) |
IMDG | International Maritime Dangerous Goods Code — Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Nummer) |
IMO | International Maritime Organisation — Internationale Seeschifffahrts-Organisation |
IMO-FAL | IMO-Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, 1965, in der geltenden Fassung |
ISO | Internationale Organisation für Normung |
ISPS | International Ship and Port facility Security code — Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen |
LOCODE | UNECE Location Code — Ortscode der UNECE (für Häfen und Frachtanlagen) |
NST 2007 | Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport — Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (ab 2007 zu verwenden) |
PAXLST | Passenger list — Fahrgastliste (Nachricht) |
PROTECT | International Organisation of North European Ports Dealing with Dangerous Goods message implementation — Nachrichtenimplementierung der internationalen Organisation nordeuropäischer Häfen, die mit gefährlichen Gütern umgehen |
RID | Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail — Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter |
RIS | River Information Services — Binnenschifffahrtsinformationsdienste |
SOLAS | International Convention for the Safety of Life at Sea (IMO) — Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (IMO) |
TARIC | Tarif Intégré des Communautés européennes — Integrierter Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften |
UN/CEFACT | UN Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (ursprünglich: UN Centre for Facilitation of Procedures and Practices in Administration, Commerce and Transport) — Zentrum der Vereinten Nationen für Handelserleichterungen und elektronische Geschäftsprozesse |
UNECE | United Nations Economic Commission for Europe — Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa |
UN/EDIFACT | UN Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport — Regeln der Vereinten Nation für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel und Verkehr |
UN/LOCODE | UN Location Code — Ortscode der Vereinten Nationen |
UNDG | United Nations Dangerous Goods (number) — Empfehlungen der Vereinten Nationen für gefährliche Güter (Nummer) |
UNTDID | United Nations Trade Data Interchange Directory — Verzeichnis der Vereinten Nationen für den Austausch von Handelsdaten |
URL | Uniform Resource Locator (Internetadresse) |
VTM | Vessel traffic management — Schiffsverkehrsmanagement |
WZO | Weltzollorganisation |
XML | Extended Markup Language — Erweiterte Auszeichnungssprache |
Fußnote(n):
- (1)
Die in diesem Anhang verwendeten Abkürzungen sind in der Liste in Abschnitt 2.5 erläutert.
- (2)
Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.4.2004, S. 6).
- (3)
Der gemeinsame Benenner ist ein Attribut, das alle Elemente einer Kategorie enthalten.
- (4)
Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10).
- (5)
Verordnung (EG) Nr. 414/2007 der Kommission vom 13. März 2007 über die technischen Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. L 105 vom 23.4.2007, S. 1).
- (6)
Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118).
- (7)
Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission vom 7. November 2007 zur Änderung der Richtlinie 95/64/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 91/2003 und (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einführung der NST 2007 als einheitliche Klassifikation für in bestimmten Verkehrszweigen beförderte Güter (ABl. L 290 vom 8.11.2007, S. 14).
- (8)
Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).
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