INHALTSVERZEICHNIS VO (EU) 2019/1744

1.
TEIL I: REGELN FÜR IMPLEMENTIERUNGSHANDBÜCHER

1.1
Einleitung

In den technischen Spezifikationen ist für vier Nachrichten im Bereich der elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt eine Struktur definiert, die auf den Regeln der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr (United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport — UN/EDIFACT)(1) beruht und, soweit erforderlich, für die Zwecke der Binnenschifffahrt angepasst wurde. Sind elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt aufgrund nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften vorgeschrieben, müssen diese technischen Spezifikationen Anwendung finden. In den Anlagen (Implementierungshandbücher) ist im Einzelnen festgelegt, wie die Nachrichten, Datenelemente und Codes zu verwenden sind, damit die Nachrichten von allen Beteiligten in gleicher Weise verstanden und verwendet werden. Es handelt sich um folgende Nachrichten:
1.
Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) — ERINOT
2.
Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
3.
ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) — ERIRSP
4.
Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
Eine andere Möglichkeit zum Informationsaustausch als UN/EDIFACT ist die Verwendung des XML-Formats.

1.2
Struktur der UN/EDIFACT-Nachricht

Die Struktur der Nachricht beruht auf ISO 9735. UN/EDIFACT-Nachrichten sind aus mehreren Segmenten (segments) zusammengesetzt. Die Struktur der Nachricht wird in einem Baumdiagramm (branching diagram) beschrieben, das die Positionen und die Beziehungen der Segmente und Segmentgruppen untereinander anzeigt. Für jedes Segment sind Datenelemente (data elements) definiert. Einige Datenelemente sind so kombiniert, dass sie zusammengesetzte Datenelemente (composite data elements) bilden. Ein Segment und ein Datenelement innerhalb eines Segments kann obligatorisch (mandatory — M) oder bedingt (conditional — C) sein. Obligatorische Segmente und Datenelemente enthalten wichtige Daten für die empfangende Anwendung und sind mit gültigen Daten zu füllen. Jede Nachricht beginnt mit zwei oder drei Segmenten, dem „Datenaustausch-Kopfsegment” (interchange header, UNB) und dem „Nachrichten-Kopfsegment” (message header, UNH). Erforderlichenfalls kann als erstes Segment die „Trennzeichen-Vorgabe” (service string advice, UNA) verwendet werden, um die in der Nachricht verwendeten Zeichensätze zu definieren. Jede Nachricht endet mit den Segmenten „Nachricht-Endsegment” (message trailer, UNT) und „Datenaustausch-Endsegment” (interchange trailer, UNZ). So ist jede Nachricht in einem Datenaustausch enthalten und ein Datenaustausch enthält jeweils nur eine einzige Nachricht.

1.3
Einführung in die Nachrichtentypen

Wie in Abschnitt 1.1 erwähnt, gibt es vier Nachrichtentypen:
1.
Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) — ERINOT
2.
Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
3.
ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) — ERIRSP
4.
Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
Zudem können Nachrichten folgende Funktionen erfüllen:

Neue Nachricht ( „9” );

Änderung der Nachricht ( „5” );

Annullierung der Nachricht ( „1” );

Ende der Fahrt ( „22” );

Unterbrechung der Fahrt ( „150” );

Wiederaufnahme der Fahrt ( „151” ).

1.3.1
ERINOT

Die ERI-Anmeldenachricht oder ERINOT-Nachricht (ERI notification message, ERINOT) wird für die Übermittlung von fahrtbezogenen Informationen und Informationen über gefährliche und ungefährliche Ladung an Bord von Binnenschiffen verwendet. Die ERINOT-Nachricht ist eine besondere Verwendung der UN/EDIFACT-Nachricht IFTDGN (International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification — Internationale Versand- und Transportanmeldung für gefährliche Güter). Für die Daten und Codes in den Nachrichtenanwendungen, die auf diesen Spezifikationen beruhen, wird das Verzeichnis D98B der Vereinten Nationen (UN Directory D98B) verwendet. Die ERINOT-Nachricht umfasst folgende Typen:

Transportanmeldung von Schiff (vessel) an Behörde (VES), Schiff-Land;

Transportanmeldung von Beförderer (carrier) an Behörde (CAR), Land-Land;

Durchfahrtanzeige (passage) von Behörde an Behörde (PAS).

1.3.2
PAXLST

Die PAXLIST-Nachricht (PAXLST message) beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht PAXLST. Verwendet wird sie für den Datenaustausch in der Binnenschifffahrt zwischen dem Schiffsführer oder dem Beförderer und den zuständigen Behörden wie Zoll, Einwanderungsbehörde, Polizei oder Terminals, die unter den ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code — Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) fallen. Außerdem wird die Nachricht verwendet, um Fahrgast-/Besatzungsdaten von den zuständigen Behörden im Abfahrtsland an die zuständigen Behörden im Ankunftsland des Transportmittels zu übermitteln.

1.3.3
ERIRSP

Die ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung oder ERIRSP-Nachricht (ERI response message, ERIRSP) beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht APERAK. Sie kann im System der zuständigen Behörde generiert werden. Die Antwort auf eine Änderung oder eine Annullierung gibt an, ob die Änderung oder Annullierung im empfangenden System verarbeitet wurde oder nicht.

1.3.4
BERMAN

Die Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung oder BERMAN-Nachricht (Berth management message, BERMAN) fasst die vor der Ankunft zu übermittelnde Anmeldung bzw. die allgemeine Erklärung in einer einzigen Nachricht zusammen, die auf der UN/EDIFACT-Nachricht BERMAN aus dem UN/EDIFACT-Verzeichnis D04B (UN/EDIFACT D04B Directory) beruht. Die BERMAN-Nachricht ist von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen zu übermitteln, bevor sie einen Liegeplatz oder einen Hafen erreichen bzw. dort wieder ablegen; sie enthält Informationen über die Ankunftszeit und die Dienste, die für einen zügigen Umschlag, die Unterstützung der Verfahren und die Erleichterung von Kontrollen benötigt werden.

2.
TEIL II CODES UND REFERENZEN

2.1
Einführung

In den elektronischen Meldungen für die Binnenschifffahrt sind die in diesem Teil definierten Codes und Referenzen zu verwenden. Die Verwendung von Codes und Referenzen soll Eindeutigkeit gewährleisten: Sie verhindert das Missverständnis der Nachrichten und erleichtert ihre Übersetzung in andere Sprachen. Daher ist die Verwendung von Codes und Referenzen für die in den Implementierungshandbüchern genannten Datenelemente obligatorisch. Die Codes und Referenzen sind in dem von der Kommission geführten Europäischen Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management System, ERDMS) auch elektronisch verfügbar. Die Codes und Referenzen sind zu verwenden, wenn Daten zwischen verschiedenen Computeranwendungen und zwischen Parteien, die unterschiedliche Sprachen verwenden, ausgetauscht werden; dies gilt auch über die in diesem Anhang aufgeführten Nachrichtentypen hinaus.

2.2
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: „Agent” (agent) ist jede Person, die befugt oder beauftragt ist, im Namen des Beförderers bzw. Schiffsbetreibers tätig zu werden oder Informationen zu übermitteln. „Schleppkahn oder Schubleichter” (barge) ist ein Schiff ohne eigenen Antrieb. „Blaue Kegel” (blue cones) sind Zeichen, die Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) zu führen haben, und zwar 1, 2 oder 3 blaue Kegel bei Tag und 1, 2 oder 3 blaue Lichter bei Nacht. „Beförderer” (carrier) ist die Person, die für die Beförderung der Güter verantwortlich ist, entweder unmittelbar oder mittels eines Dritten (im Englischen gleichbedeutend: transport operator). „Ladung” (cargo) ist die Gesamtheit und jedes einzelne der auf einem Schiff beförderten Güter. Die Ladung eines Schiffs besteht aus einer oder mehreren Sendungen (einschließlich der erforderlichen Ausrüstung), die wiederum aus einer oder mehreren Güterpositionen besteht bzw. bestehen. „Code” (code) ist eine Zeichenkette, die dazu dient, Informationen verkürzt in einer bestimmten symbolischen Form, die von einem Computer gelesen werden kann, a) aufzuzeichnen oder zu identifizieren oder b) darzustellen oder zu identifizieren. „Einheitliche Zugangsreferenz” (common access reference) ist ein Schlüssel, mit dem alle nachfolgend übermittelten Daten auf denselben Geschäftsvorgang oder dieselbe Geschäftsakte bezogen werden können (Datenelement 0068 TDED). Die einheitliche Zugangsreferenz stellt einen gemeinsamen Benenner(3) dar, der Dokumente, elektronische Nachrichten und andere Mitteilungen mit denselben Zielen und Merkmalen mittels einer einzigen Nummer verknüpft. „Sendung” (consignment) ist eine gesonderte identifizierbare Anzahl an Gütern, die von einem Absender (Beladehafen) an einen Empfänger (Entladehafen) befördert werden und in einem einzigen Transportdokument identifiziert und bezeichnet sind. Ein Container (Ausrüstung) gilt in diesem Zusammenhang als gesondertes identifizierbares Packstück, für das gesonderte Buchungen erfolgen, und als solches als einzelne Sendung. „Empfänger” (consignee) ist derjenige, der im Transportdokument als Empfänger der Güter, der Ladung oder der Container genannt ist. „Absender” (consignor) ist der Wirtschaftsbeteiligte, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung ein Beförderungsvertrag für Güter mit einem Beförderer oder einem Vertragspartner abgeschlossen wurde, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung die Güter tatsächlich an den Empfänger gemäß dem Beförderungsvertrag geliefert werden (gleichbedeutend: Verlader (shipper), Versender (cargo sender)). „Container” (container) ist ein Element der Transportausrüstung, das
1.
von dauerhafter Beschaffenheit und daher stabil genug ist, um mehrfach verwendet zu werden;
2.
so konstruiert ist, dass der Gütertransport mit einem oder mehreren Verkehrsträgern oder Transportmitteln möglich ist;
3.
mit Vorrichtungen versehen ist, die den zügigen Umschlag, insbesondere von einem Verkehrsträger auf den anderen, ermöglichen;
4.
so konstruiert ist, dass das Be- und Entladen einfach vonstatten geht.
Unter den Begriff „Container” fallen weder Fahrzeuge noch klassische Verpackungen. „Gefährliche Güter” (dangerous goods) sind die folgenden Kategorien, die in den einschlägigen internationalen Rechtsakten im Sinne der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(4) genannt werden:

die im UNDG-Code genannten Güter,

die im ADN-Code genannten Güter,

die im IMDG-Code genannten Güter,

die im IBC-Code genannten gefährlichen Flüssigkeiten,

die im IGC-Code genannten Flüssiggase,

die im BC-Code Anlage B aufgeführten Feststoffe.

„Datenelement” (data element) ist eine Dateneinheit, die in einem bestimmten Zusammenhang als unteilbar angesehen wird und für die die Kennzeichnung, die Beschreibung und die Wertdarstellung festgeschrieben sind. „Tragfähigkeit (in Tonnen)” (deadweight tonnage, DWT) ist die maximale Verdrängung eines Schiffs nach Abzug des Schiffsgewichts. „Verdrängungstonne” (displacement ton) ist eine Maßeinheit für die Verdrängung eines Schiffs von 35 Kubikfuß; dies entspricht in etwa dem Volumen einer Longton (1016,06 kg) Meerwasser. „EDI-Nummer” (EDI number) ist die elektronische Adresse eines Absenders oder Empfängers einer Nachricht (z. B. des Absenders oder Empfängers der Ladung). Das kann eine E-Mail-Adresse, eine vereinbarte Kennung oder eine Europäische Artikelnummer (EAN) des Europäischen Verbands für Artikelnummerierung sein. „Elektronischer Datenaustausch” (electronic data interchange, EDI) ist die Übermittlung strukturierter Daten nach abgestimmten Standards von der Computeranwendung eines Beteiligten zur Computeranwendung eines anderen Beteiligten auf elektronischem Wege. „Güter” (goods) sind bewegliche Gegenstände oder Waren. „Güterposition” (goods item) ist die Gesamtheit oder ein Teil der vom Absender gestellten Ladung (Sendung), einschließlich Verpackungsmaterial wie vom Absender gestellter Paletten. „Bruttoraumzahl (BRZ)” (gross tonnage, GT) ist eine Maßeinheit für die gemäß den Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über die Vermessung von Schiffen ermittelte Gesamtgröße eines Schiffs, die in der Regel in „Registertonnen” ausgedrückt wird. „Bruttogewicht” (gross weight) ist das Gewicht (die Masse) der Güter einschließlich Verpackung ohne Ausrüstung des Beförderers, ausgedrückt in ganzen Kilogramm. „Implementierungshandbuch” (message implementation manual) ist ein Handbuch, in dem im Einzelnen beschrieben ist, wie eine bestimmte Standardnachricht zu erstellen ist und welche Segmente, Datenelemente, Codes und Referenzen dabei in welcher Weise zu verwenden sind. „Ort” (location) ist ein mit einem Namen bezeichneter geografischer Ort wie ein Hafen, ein Frachtterminal, ein Flughafen, ein Containerbahnhof, ein Terminal oder jeder andere Ort, an dem die Zollabfertigung oder Lieferung oder Empfang von Gütern ordnungsgemäß erfolgen kann, und der über feste Einrichtungen für den Güterumschlag im internationalen Handel bzw. Verkehr verfügt, die häufig für diesen Zweck genutzt werden. Der Ort muss durch eine zuständige nationale Stelle anerkannt sein. „Transportmittel” (means of transport) ist die für den Gütertransport genutzte Fahrzeugart, z. B. Schleppkahn bzw. Schubleichter, LKW, Schiff oder Zug. „Tonne” (metric ton) ist eine Maßeinheit für das Gewicht, die 1000 kg entspricht. „Verkehrsträger” (mode of transport) ist die für den Gütertransport genutzte Verkehrsart, z. B. Schienen-, Straßen-, Seeverkehr oder Binnenschifffahrt. „Nächster Anlaufhafen” (next port of call) ist der nächste Ort (Anlaufhafen), an dem ein Schiff nach einer Fahrt eintrifft. Der Begriff wird nur vom Schiffsführer verwendet, um die nächste zuständige Behörde gemäß den geltenden Bestimmungen anzugeben. „Durchfahrtpunkt” (passage point) ist ein bestimmter unterscheidbarer Ort, der als Marker für Abschnitte der Fahrt eines Schiffs sowie zur Auslösung einer bestimmten Handlung dient. Hierbei kann es sich um eine die Fahrwasserachse rechtwinklig kreuzende virtuelle Linie von einer Seite der Wasserstraße zur anderen handeln. „Anlaufhafen” (port of call) ist ein Ort, an dem ein Schiff für einen bestimmten Zeitraum Anker wirft, festmacht oder anderweitig zum Stillstand kommt, damit erforderliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Schiff, der Ladung oder der Besatzung stattfinden können. „Vorgabewert” (qualifier) ist ein Datenelement, dessen Wert als Code dargestellt wird und das einem anderen Datenelement oder einem Segment eine bestimmte Funktion zuweist. „Referenznummer” (reference number) ist eine Nummer, die auf eine Beziehung oder gegebenenfalls Beschränkung verweist bzw. diese angibt. „Registertonne” (register ton) ist eine Maßeinheit für die interne Aufnahmekapazität von Schiffen, die 100 Kubikfuß (2,8317 m3) beträgt. „Segment” (segment) ist ein vordefinierter und identifizierter Satz von funktional zusammengehörigen Datenelementwerten, die durch ihre Position innerhalb des Datensatzes gekennzeichnet sind. Ein Segment beginnt mit dem Segment-Bezeichner und endet mit dem Segment-Endzeichen. Es kann ein Dienstsegment sein oder Nutzerdaten enthalten. „Segmentkennung” (segment code) ist ein Code, der jedes Segment entsprechend dem Segment-Verzeichnis eindeutig kennzeichnet. „Schiffsführer” (shipmaster) ist die Person an Bord eines Schiffs, die für den Betrieb des Schiffs verantwortlich ist und befugt ist, alle Entscheidungen zu fällen, die die Navigation und das Schiffsmanagement betreffen (gleichbedeutend: Kapitän, Schiffer (im Englischen: captain, skipper, boat master)). „Bezeichner” (tag) ist ein eindeutiger Bezeichner für ein Segment oder Datenelement. „Transportanmeldung” (transport notification) ist die Anzeige der beabsichtigten Fahrt eines Schiffs gegenüber der zuständigen Behörde. „UN/EDIFACT” (UN Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) sind die Regeln der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Transport. Sie umfassen Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch von strukturierten Daten — und zwar insbesondere von solchen, die sich auf den Handel mit Gütern und Dienstleistungen beziehen — zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen. Diese Regeln sind Empfehlungen im Rahmen der Vereinten Nationen. Sie werden von der UNECE angenommen und im Verzeichnis der Vereinten Nationen für den Austausch von Handelsdaten (UN Trade Data Interchange Directory, UNTDID) veröffentlicht. Die Pflege der Regeln erfolgt nach vereinbarten Verfahren. „Schiffsverkehrsdienste” (vessel traffic services, VTS) sind Dienste im Sinne der Nummer 2.5 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 414/2007 der Kommission(5). „Fahrt” (voyage) ist die Reise eines Schiffs zwischen dem Beladehafen oder den Beladehäfen einer Sendung und dem ersten Entladehafen der betreffenden Sendung.

2.3
Klassifikationen und Beschreibung der Codes

Für Meldungen in der Binnenschifffahrt sind folgende Klassifikationen zu verwenden:
1.
Fahrzeug- und Verbandstyp (UN-Empfehlung Nr. 28)
2.
IMO-Schiffsnummer
3.
Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI)
4.
Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren einschließlich der Kombinierten Nomenklatur
5.
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST)
6.
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
7.
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
8.
Ländercode der Vereinten Nationen
9.
Ortscode der Vereinten Nationen (UN/LOCODE)
10.
Code für Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)
11.
Terminalcode (terminal code)
12.
Code für Containergrößen und Containertypen (container size and type code)
13.
Code zur Identifizierung von Containern (container identification code)
14.
Code für Arten von Verpackungen (package type code)
15.
Umschlaganweisungen (handling instructions)
16.
Zweck des Anlaufens (purpose of call)
17.
Art der Ladung (nature of cargo)
Es folgen nähere Erläuterungen und Anmerkungen zur Verwendung dieser Codes in der Binnenschifffahrt sowie Leitlinien für die Benutzer.

2.3.1
Fahrzeug- und Verbandstyp (UN-Empfehlung Nr. 28)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG

Codes für Arten von Transportmitteln

Anhang 2 Kapitel 2.5: Binnenschifffahrt

ABKÜRZUNGUN-Empfehlung Nr. 28
URHEBERUNECE/CEFACT http://www.unece.org/cefact
RECHTSGRUNDLAGEUN-Empfehlung 28, ECE/Trade/276; 2001/23
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNGMärz 2001
ÄNDERUNGUN/CEFACT 2010 oder aktueller
STRUKTUR4-stelliger alphanumerischer Code
1 Stelle: „1” für Seeverkehr, „8” für „Binnenschifffahrt”
2 Stellen für Fahrzeug oder Verband
1 Stelle für Unterteilung
KURZBESCHREIBUNGDie Empfehlung enthält eine einheitliche Codeliste zur Identifizierung des Transportmitteltyps. Sie ist besonders wichtig für Organisationen und Anbieter des Verkehrssektors, Zoll- und andere Behörden, Statistikämter, Spediteure, Absender, Empfänger und andere Beteiligte der Transportkette.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENUN-Empfehlung Nr. 19
ERHÄLTLICH ÜBER

http://www.unece.org/cefact/recommendations/rec_index.htm

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLEUNECE
ANMERKUNGENDer Hauptteil der Codewerte wird von einer internationalen Stelle (UNECE) verwaltet. Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit kann ein einziger Satz von Codewerten, der auch zusätzliche Fahrzeugarten enthält, von allen RIS-Anwendungen verwendet werden.
Beispiel
8010Gütermotorschiff (Binnenschifffahrt)
1500Frachtschiff (See)
Verwendung im ImplementierungshandbuchTDT/C228/8179 (Verband)
EQD(B)/C224/8155 (Fahrzeug)

2.3.2
IMO-Schiffsnummer

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGIMO-Schiffsnummer
ABKÜRZUNGIMO-Nummer
URHEBERInternationale Seeschifffahrts-Organisation/Lloyds
RECHTSGRUNDLAGEIMO-Entschließung A.600(15), SOLAS Kapitel XI, Regel 3
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNGTäglich aktualisiert
STRUKTURNummer im Lloyds-Schiffsregister (LR) (sieben Stellen)
KURZBESCHREIBUNGZiel der IMO-Entschließung ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN
VERWENDUNGSeeschiffe
ERHÄLTLICH ÜBERwww.ships-register.com
SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE

International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation)

4 Albert Embankment

London SE1 7SR

Vereinigtes Königreich

Beispiel
Fahrzeug dwt 2774Danchem East 9031624
Verwendung im ImplementierungshandbuchTDT/C222/8213
EQD(1)/C237/8260
SGP/C237/8260

2.3.3
Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGEinheitliche Europäische Schiffsnummer
ABKÜRZUNGENI
URHEBEREuropäische Union
RECHTSGRUNDLAGERichtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates(6) (Artikel 18, Anhang V Artikel 2.18)
AKTUELLER STATUS
IMPLEMENTIERUNG
ZEITLICHE BEGRENZUNG
ÄNDERUNGLaufend
STRUKTUR8-stellige Nummer
KURZBESCHREIBUNGZiel der Einheitlichen Europäischen Schiffsnummer (ENI) ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENIMO-Nummer
VERWENDUNGElektronische Meldungen in der Schifffahrt, Schiffsverfolgung und -aufspürung sowie Zeugniserteilung für Binnenschiffe
ERHÄLTLICH ÜBER
a)
zuständige Behörden, die ein Register führen, zu dem die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten Zugang haben
b)
Europäische Schiffsdatenbank
c)
Vertragsstaaten der Mannheimer Akte sowie andere Parteien auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen
SPRACHE(N)
ZUSTÄNDIGE STELLEMitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten der Mannheimer Akte
ANMERKUNGENDie Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI) setzt sich aus acht arabischen Ziffern zusammen. Die drei ersten Stellen sind der Code der erteilenden zuständigen Behörde. Die nächsten fünf Stellen sind eine Laufnummer.
Beispiel
12345678
Verwendung im Implementierungshandbuch

TDT, EQD (V1 and V2-V15)

CNI/GID and

CNI/GID/DGS, Tag 1311

2.3.4
Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren einschließlich der Kombinierten Nomenklatur

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGHarmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
ABKÜRZUNGHarmonisiertes System, HS
URHEBERWeltzollorganisation
RECHTSGRUNDLAGEInternationales Übereinkommen über das harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG1. Januar 2007
ÄNDERUNGÜberarbeitung grundsätzlich alle fünf Jahre; anzuwenden ist die aktuelle Ausgabe.
STRUKTUR7466 Warengruppen, die in vier Stufen gegliedert sind
Ebene 1: Abschnitte, gekennzeichnet durch römische Zahlen (I bis XXI)
Stufe 2: Kapitel, gekennzeichnet durch einen zweistelligen numerischen Code
Ebene 3: Positionen, gekennzeichnet durch einen vierstelligen numerischen Code
Ebene 4: Unterpositionen, gekennzeichnet durch einen sechsstelligen numerischen Code
KURZBESCHREIBUNGDas auf einem Übereinkommen basierende HS ist eine Klassifizierung von Waren ausgehend von Rohstoffen und Produktionsstufen. Das HS steht im Mittelpunkt des Verfahrens zur Harmonisierung der internationalen Wirtschaftsklassifikationen, das von der Statistikabteilung der Vereinten Nationen und Eurostat gemeinsam durchgeführt wird. Seine Positionen und Unterpositionen bilden die Grundlage für die Identifizierung gewerblicher Waren durch ihre Einordnung in Warenkategorien. Ziele: a) Harmonisierung der Außenhandelsklassifikationen zur Gewährleistung einer direkten Übereinstimmung und b) Harmonisierung der länderbezogenen Außenhandelsstatistiken zur Gewährleistung ihrer internationalen Vergleichbarkeit.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENHarmonisiertes System (HS): völlige Übereinstimmung auf sechs Stellen; Kombinierte Nomenklatur (KN)
NST auf drei Stellen
VERWENDUNGWaren
ERHÄLTLICH ÜBER

Weltzollorganisation

Rue de l’Industrie/Nijverheidsstraat 26-39

1040 Bruxelles/Brussel

BELGIEN

www.wcoomd.org

Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

SPRACHE(N)Alle Amtssprachen der Europäischen Union
ZUSTÄNDIGE STELLE

ERI-Sachverständigengruppe (wird einen Teilsatz der für elektronische Meldungen verwendeten Codes verwalten)

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

ANMERKUNGENDie HS-Klassifizierung wird auf Ebene der Europäischen Union in der Kombinierten Nomenklatur (KN) noch weiter aufgeschlüsselt.
Beispiel
730110Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl
310210Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel, Ammoniumsulfat
Verwendung im Implementierungshandbuch

CNI/GID/FTX(1)/C108/4440

CNI/GID/FTX(2)/C108/4440

2.3.5
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGEinheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung (Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport (NST)/révisée)
ABKÜRZUNGNST 2007
URHEBEREuropäische Kommission (Statistisches Amt/Eurostat)
RECHTSGRUNDLAGEVerordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission(7)
AKTUELLER STATUS
IMPLEMENTIERUNG1. Januar 2007
ÄNDERUNGRegelmäßig alle zwei Jahre; anzuwenden ist die aktuelle Ausgabe.
STRUKTUR

2 Stellen NST 2007

Ebene 1: 2-stellige CPA-Unterteilung

KURZBESCHREIBUNGGüterverzeichnis für die Verkehrsstatistik in Europa
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN

Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren

Kombinierte Nomenklatur (KN)

VERWENDUNGWaren
ERHÄLTLICH ÜBER

http://ec.europa.eu/eurostat/ramon/nomenclatures/index.cfm?TargetUrl=LST_NOM_DTL&StrNom=NST_2007&StrLanguageCode=EN&IntPcKey=&StrLayoutCode=HIERARCHIC

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Alle Amtssprachen der Europäischen Union
ZUSTÄNDIGE STELLE

Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)

Referat C2, Bâtiment BECH A3/112

2920 Luxembourg/LUXEMBURG

ANMERKUNGEN

2.3.6
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGInternationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (International maritime dangerous goods code, IMDG)
ABKÜRZUNGIMDG-Code
URHEBERInternationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG18. Mai 1965
ÄNDERUNG1. Januar 2001 (30. Änderung), etwa alle zwei Jahre
STRUKTUR2-stelliger numerischer Code:
1 Stelle für die Klasse
1 Stelle für die Unterklasse
KURZBESCHREIBUNGDer IMDG-Code regelt den weitaus größten Teil der Beförderungen gefährlicher Güter mit Schiffen. Den Regierungen wird empfohlen, den Code zu übernehmen und auf dessen Grundlage in Verbindung mit dem SOLAS-Übereinkommen einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENDer Code stützt sich auf die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter (UNDG).
VERWENDUNGBeförderung gefährlicher und schädlicher Güter mit Seeschiffen
ERHÄLTLICH ÜBER

www.imo.org

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service (ERDMS)), geführt von der Europäischen Kommission (in der ADN-Tabelle enthalten)

SPRACHE(N)Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch
ZUSTÄNDIGE STELLE

International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation)

4 Albert Embankment

London SE1 7SR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

ANMERKUNGENDer IMO-Code kann in der Binnenschifffahrt verwendet werden, da er häufig bereits bekannt ist; erforderlichenfalls sollte ein ADN-Code eingefügt werden, der dem IMDG-Code entspricht.
Beispiel
32Entzündbarer flüssiger Stoff, n. a. g. (Ethanol)
Verwendung im ImplementierungshandbuchCNI/GID/DGS/C205/8351

2.3.7
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter (ADN)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGEuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures, ADN)
ABKÜRZUNGADN
URHEBER

UNECE

(englische, französische und russische Fassung des ADN)

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (deutsche Fassung des ADN)

RECHTSGRUNDLAGERichtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(8)
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNGanwendbar
ÄNDERUNGRegelmäßig alle zwei Jahre wie angegeben
STRUKTUR

Für Güter auf Trockengüterschiffen:

UN-Nummer

Name des Stoffes (gemäß Tabelle A in Teil 3 des ADN)

Klasse

Klassifizierungscode

Verpackungsgruppe

Gefahrzettel

Für Tankschiffladungen

UN-Nummer

Name des Stoffes (gemäß Tabelle C in Teil 3 des ADN)

Klasse

Verpackungsgruppe

KURZBESCHREIBUNGDas Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) wird die verschiedenen regionalen Übereinkommen ablösen.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENADN, ADR, RID
VERWENDUNGBeförderung gefährlicher Güter in der Binnenschifffahrt
ERHÄLTLICH ÜBER

https://www.unece.org/trans/danger/publi/adn/adn_e.html

www.ccr-zkr.org

http://www.danubecommission.org/

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Deutsch, Englisch, Französisch
ZUSTÄNDIGE STELLE

UN Economic Commission for Europe, Palais des Nations, CH-1211 Genf 10, SCHWEIZ

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2, Place de la République, 67082 Strasbourg Cedex, FRANKREICH

ANMERKUNGENDas Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) gilt für alle europäischen Wasserstraßen (einschließlich des Rheins und der Donau). Die Fassung des ADR/RID/ADN aus dem Jahr 2017 wurde an die 20. geänderte Fassung der UN Model Regulations angeglichen und trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Beispiel
Für Trockengüterschiffe:Für Tankschiffe:
1203; Benzin; 3; F1; III; 31203; Benzin; 3; III;
Verwendung im ImplementierungshandbuchCNI/GID/DGS/C205/8078

2.3.8
Ländercode der Vereinten Nationen

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGInternationale Norm — Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten
ABKÜRZUNGISO 3166-1
URHEBERInternationale Organisation für Normung (ISO)
RECHTSGRUNDLAGEUN-Empfehlung 3 (Codes für die Namen von Ländern)
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG1974
ÄNDERUNGGemäß ISO 3166-1
STRUKTURzweistelliger Buchstabencode (grundsätzlich zu verwenden)
dreistelliger numerischer Code (alternativ)
KURZBESCHREIBUNGDie ISO-Norm enthält für jedes aufgeführte Land einen eindeutigen Code aus zwei Buchstaben sowie alternativ dazu einen dreistelligen numerischen Code für Anwendungen, bei denen keine Buchstaben verwendet werden können.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENUN/LOCODE
VERWENDUNGDieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBER

UNECE:

http://www.unece.org/cefact/locode/welcome.html

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLEhttp://www.unece.org/cefact
ANMERKUNGENZur Kombination des Alpha-Ländercodes mit dem Ortscode siehe Kapitel 2.4.
Beispiel
BEBelgien
Verwendung im ImplementierungshandbuchERINOT-Nachricht:
TDT/C222/8453
NAD(1)/3207
NAD(2)/3207
ERIRSP-Nachricht:
NAD(1)/3207

2.3.9
UN-Ortscode (UN/LOCODE)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGUN-Code für Ortsbezeichnungen in Handel und Verkehr
ABKÜRZUNGUN/LOCODE
URHEBERUNECE/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGEUNECE-Empfehlung Nr. 16
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG1980
ÄNDERUNG2018-2 (Dezember 2018)
STRUKTURISO-3166-1-Ländercode (zwei Buchstaben), gefolgt von einem Leerzeichen und einem dreistelligen Buchstabencode für Ortsnamen (5 Stellen)
Ortsname (a..29)
Unterteilung ISO 3166-2, optional (a..3)
Funktion, obligatorisch (an..5)
Anmerkungen, optional (an..45)
Geografische Koordinaten (000N 0000 W, 000 S 00000 E)
KURZBESCHREIBUNGDie Vereinten Nationen empfehlen einen fünfstelligen Buchstabencode zur Abkürzung der Namen von Orten, die für den internationalen Handel von Bedeutung sind, wie Häfen, Flughäfen, Frachtterminals und anderen Orten, an denen die Zollabfertigung von Gütern erfolgen kann, und deren Namen im Datenaustausch zwischen Parteien, die am internationalen Handel beteiligt sind, eindeutig angegeben werden müssen.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENLändercode der Vereinten Nationen
VERWENDUNGDieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBER

http://www.unece.org/cefact/locode/welcome.html

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLEUNECE
ANMERKUNGENSiehe auch Kapitel 2.4.
Beispiel
BEBRUBelgien Brüssel
Verwendung im ImplementierungshandbuchTDT/LOC (1..9)/C517/3225
CNI/LOC(1..2)/C517/3225

2.3.10
Code für Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGCode für Wasserstraßenabschnitte
ABKÜRZUNG
URHEBERNationale Wasserstraßenverwaltungen
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNG
STRUKTUR5-stelliger numerischer Code
KURZBESCHREIBUNGDas Wasserstraßennetz ist in Abschnitte unterteilt. Dies können ganze Flüsse oder Kanäle von mehreren Hundert Kilometern Länge oder auch ganz kleine Abschnitte sein. Die Position eines Ortes innerhalb eines Abschnitts kann durch Hektometer oder durch den Namen (Code) eines Terminals oder Durchfahrtpunkts angegeben werden.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENUN/LOCODE
VERWENDUNGNummerierung der Wasserstraßen in einem nationalen Netz. Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBEREuropäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission
SPRACHE(N)
ZUSTÄNDIGE STELLENationale Wasserstraßenverwaltungen
ANMERKUNGENSiehe auch Kapitel 2.4.
Beispiel
03937Rhein, Rüdesheimer Fahrwasser
02552Oude Maas at Dordrecht
Verwendung im ImplementierungshandbuchTDT/LOC/C517/3225
CNI/LOC/C517/3225
Siehe:Dieses Dokument und Implementierungshandbücher
„Definition des überarbeiteten Orts- und Terminalcodes”
Anmerkung 1:Ist kein Wasserstraßencode vorhanden, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden.
Anmerkung 2:Siehe auch Kapitel 2.4.

2.3.11
Terminalcode (terminal code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGTerminalcode
ABKÜRZUNG
URHEBERNationale Wasserstraßenverwaltungen oder Nutzergemeinschaften
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSAusgabe 2, April 2000
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNGRegelmäßig
STRUKTURTerminaltyp (1-stellig numerisch) Nummer des Terminals (5-stellig alphanumerisch)
KURZBESCHREIBUNGWeitere Spezifikation der Lage eines Terminals innerhalb des Hafens in einem Land
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENUN/LOCODE
VERWENDUNGDieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBEREuropäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission
SPRACHE(N)
ZUSTÄNDIGE STELLENationale Wasserstraßenverwaltungen oder jeweilige Nutzergemeinschaften
ANMERKUNGEN

Es ist äußerst wichtig, dass die Codes so gepflegt werden, dass eine größtmögliche Stabilität und Einheitlichkeit gewährleistet sind, damit abgesehen von Hinzufügungen und Streichungen keine Änderungen erforderlich sind.

Siehe auch Kapitel 2.4.

Beispiel
LEUVELeuvehaven in Rotterdam, NL
Verwendung im ImplementierungshandbuchTDT/LOC/C517/3225
CNI/LOC/C517/3225
Siehe:Dieses Dokument und Implementierungshandbücher
„Definition des überarbeiteten Orts- und Terminalcodes”
Anmerkung 1:Ist kein Terminalcode vorhanden, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden.
Anmerkung 2:Jede nationale RIS-Behörde ist für ihre eigenen Daten verantwortlich.

2.3.12
Code für Containergrößen und Containertypen (container size and type code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGFrachtcontainer — Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung
ABKÜRZUNG
URHEBERInternationale Organisation für Normung (ISO)
RECHTSGRUNDLAGEISO 6346, Kapitel 4 und Anhänge D und E
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNG3. Ausgabe, 1. Dezember 1995
STRUKTURContainergröße: zwei alphanumerische Zeichen (das erste für die Länge, das zweite für Höhe und Breite)
Containertyp: zwei alphanumerische Zeichen
KURZBESCHREIBUNGFür jede Art von Container festgelegte Größen- und Typencodes
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENISO 6346 Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung
VERWENDUNGSofern bekannt und im geschäftlichen Datenaustausch angegeben
ERHÄLTLICH ÜBER

www.iso.ch/iso/en

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGENDie Größen- und Typencodes werden sichtbar an den Containern angebracht und sind in den elektronischen Meldungen zu verwenden, wenn sie durch den Austausch anderer Informationen, zum Beispiel bei der Buchung, bekannt werden. Größen- und Typencodes sind als Einheit zu verwenden, d. h. die Information darf nicht in ihre einzelnen Elemente aufgeteilt werden (ISO 6346:1995).
Größenbeispiel
42Länge: 40 Fuß; Höhe: 8 Fuß 6 Zoll; Breite: 8 Fuß
Typenbeispiel
GPStandardcontainer
BUSchüttgutcontainer
Verwendung im ImplementierungshandbuchGegebenenfalls EQD-Segment

2.3.13
Code zur Identifizierung von Containern (container identification code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGFrachtcontainer — Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung
ABKÜRZUNG
URHEBERInternationale Organisation für Normung
RECHTSGRUNDLAGEISO 6346, Kapitel 3, Anhang A
AKTUELLER STATUSWird weltweit für Frachtcontainer verwendet
IMPLEMENTIERUNG1995
ÄNDERUNG
STRUKTUREigentümercode: drei Buchstaben
Identifizierungscode für die Ausrüstung: ein Buchstabe
Laufnummer: sechs Ziffern
Prüfziffer: eine Ziffer
KURZBESCHREIBUNGDas Identifizierungssystem dient allgemeinen Anwendungszwecken, beispielsweise für die Dokumentation, Kontrolle und Kommunikation (einschließlich automatischer Datenverarbeitung), sowie der Kennzeichnung der Container selbst.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENISO 668, ISO 1496, ISO 8323
VERWENDUNG
ERHÄLTLICH ÜBERwww.iso.ch/iso/en
SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLEBureau International des Conteneurs (BIC), 167, rue de Courcelles, 75017 Paris, Frankreich, http://www.bic-code.org
ANMERKUNGEN
Beispiel
KNLU4713308NEDLLOYD Seefrachtcontainer mit Laufnummer 471330 (8 ist die Prüfziffer)
Verwendung im ImplementierungshandbuchCNI/GID/DGS/SGP/C237/8260

2.3.14
Arten von Verpackungen

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGCodes für Arten von Verpackungen und Verpackungsmaterial
ABKÜRZUNGUNECE-Empfehlung Nr. 21
URHEBERUN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNGAugust 1994 (ECE/TRADE/195)
ÄNDERUNGTrade/CEFACT/2002/24
STRUKTUR2-stelliger alphanumerischer Codewert
Name des Codewerts
2-stellige numerische Codewertbeschreibung
KURZBESCHREIBUNGNumerisches Codesystem zur Beschreibung der Aufmachung der zu befördernden Güter, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Umschlaggebühren erleichtert werden
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN
VERWENDUNG
ERHÄLTLICH ÜBER

www.unece.org/cefact

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N)Deutsch, Englisch, Französisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGENDer numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet.
Beispiel
BGBeutel
BXKasten
Verwendung im ImplementierungshandbuchCNI/GID/C213/7065

2.3.15
Umschlaganweisungen

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGCode zur Beschreibung von Anweisungen für den Güterumschlag
ABKÜRZUNGUN/EDIFACT Datenelement 4079
URHEBERUN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG25. Juli 2005
ÄNDERUNGTrade/CEFACT/2005/
STRUKTURRepr an..3
Name des Codewerts
Codewertbeschreibung aus 3 Buchstaben
KURZBESCHREIBUNGAlphabetisches Codesystem zur Beschreibung von Umschlaganweisungen für die in einem Hafen durchzuführenden Tätigkeiten, zur Erleichterung der Abfertigung des Schiffs und der Festlegung der Umschlaggebühren.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN
VERWENDUNGUN/EDIFACT-Nachrichten
ERHÄLTLICH ÜBERwww.unece.org/cefact
SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGENDer numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet.
Beispiel
LOABeladen
DISEntladen
RESUmstauen
Verwendung im ImplementierungshandbuchLOC/HAN/C524/4079

2.3.16
Zweck des Anlaufens

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGCode zur Beschreibung des Anlaufzwecks
ABKÜRZUNGPOC C525
URHEBERUN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG25. Juli 2005
ÄNDERUNGTrade/CEFACT/2005
STRUKTURRepr an..3
2-stelliger numerischer Codewert
Name des Codewerts
KURZBESCHREIBUNGNumerisches Codesystem zur Beschreibung des Anlaufzwecks, durch das Identifizierung und Erfassung erleichtert werden
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENHAN
VERWENDUNGEDIFACT-Nachrichten
ERHÄLTLICH ÜBERwww.unece.org/cefact
SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGENDer numerische Codewert wird in diesem Standard verwendet.
Beispiel
1Lade- und Entladevorgänge
23Abfallentsorgung
Verwendung im ImplementierungshandbuchTSR/POC/C525/8025

2.3.17
Art der Ladung

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNGKlassifizierungscode für die Ladungsart
ABKÜRZUNGUN/EDIFACT 7085 Ladungsart
URHEBERUN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUSanwendbar
IMPLEMENTIERUNG25. Juli 2005
ÄNDERUNGTrade/CEFACT/2005
STRUKTURan..3
2-stelliger numerischer Codewert
Name des Codewerts
2-stellige numerische Codewertbeschreibung
KURZBESCHREIBUNGNumerisches Codesystem zur genauen Klassifizierung der Art der Ladung, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Gebühren erleichtert werden.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONENHAN
VERWENDUNGEDIFACT-Nachrichten
ERHÄLTLICH ÜBERwww.unece.org/cefact
SPRACHE(N)Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGENDer numerische Codewert wird in diesen technischen Spezifikationen verwendet.
Beispiel
5sonstige, nicht in Containern
30Massengut
Verwendung im ImplementierungshandbuchTSR/LOC/HAN/C703/7085

2.4
Ortscodes

Der ISRS-Ortscode (ISRS Location Code) ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2032 definiert.

2.5
Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungenBeschreibung
ADNAccord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland)
ADRAccord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
BERMANBerth management — Liegeplatzmanagement (EDI-Nachricht)
ZKRZentralkommission für die Rheinschifffahrt
DWTDead weight — Tragfähigkeit
EDIElectronic data interchange — elektronischer Datenaustausch
ENIEinheitliche Europäische Schiffsnummer
ERDMSEuropean Reference Data Management Service — Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem
ERIElectronic reporting international — Elektronische Meldungen international
ERINOTERI notification — ERI-Anmeldung (Nachricht)
ERIRSPERI response — ERI-Antwort und -Empfangsbestätigung (Nachricht)
ETAEstimated time of arrival — geschätzte Ankunftszeit
ETDEstimated time of departure — geschätzte Abfahrtszeit
HSHarmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisation
IFTDGNInternational Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification — Internationale Speditions- und Transportanmeldung für gefährliche Güter (Nachricht)
IMDGInternational Maritime Dangerous Goods Code — Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Nummer)
IMOInternational Maritime Organisation — Internationale Seeschifffahrts-Organisation
IMO-FALIMO-Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, 1965, in der geltenden Fassung
ISOInternationale Organisation für Normung
ISPSInternational Ship and Port facility Security code — Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
LOCODEUNECE Location Code — Ortscode der UNECE (für Häfen und Frachtanlagen)
NST 2007Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport — Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (ab 2007 zu verwenden)
PAXLSTPassenger list — Fahrgastliste (Nachricht)
PROTECTInternational Organisation of North European Ports Dealing with Dangerous Goods message implementation — Nachrichtenimplementierung der internationalen Organisation nordeuropäischer Häfen, die mit gefährlichen Gütern umgehen
RIDRegulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail — Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RISRiver Information Services — Binnenschifffahrtsinformationsdienste
SOLASInternational Convention for the Safety of Life at Sea (IMO) — Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (IMO)
TARICTarif Intégré des Communautés européennes — Integrierter Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften
UN/CEFACTUN Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (ursprünglich: UN Centre for Facilitation of Procedures and Practices in Administration, Commerce and Transport) — Zentrum der Vereinten Nationen für Handelserleichterungen und elektronische Geschäftsprozesse
UNECEUnited Nations Economic Commission for Europe — Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa
UN/EDIFACTUN Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport — Regeln der Vereinten Nation für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel und Verkehr
UN/LOCODEUN Location Code — Ortscode der Vereinten Nationen
UNDGUnited Nations Dangerous Goods (number) — Empfehlungen der Vereinten Nationen für gefährliche Güter (Nummer)
UNTDIDUnited Nations Trade Data Interchange Directory — Verzeichnis der Vereinten Nationen für den Austausch von Handelsdaten
URLUniform Resource Locator (Internetadresse)
VTMVessel traffic management — Schiffsverkehrsmanagement
WZOWeltzollorganisation
XMLExtended Markup Language — Erweiterte Auszeichnungssprache

Fußnote(n):

(1)

Die in diesem Anhang verwendeten Abkürzungen sind in der Liste in Abschnitt 2.5 erläutert.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.4.2004, S. 6).

(3)

Der gemeinsame Benenner ist ein Attribut, das alle Elemente einer Kategorie enthalten.

(4)

Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10).

(5)

Verordnung (EG) Nr. 414/2007 der Kommission vom 13. März 2007 über die technischen Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. L 105 vom 23.4.2007, S. 1).

(6)

Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118).

(7)

Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission vom 7. November 2007 zur Änderung der Richtlinie 95/64/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 91/2003 und (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einführung der NST 2007 als einheitliche Klassifikation für in bestimmten Verkehrszweigen beförderte Güter (ABl. L 290 vom 8.11.2007, S. 14).

(8)

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).

© Europäische Union 1998-2021

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