INHALTSVERZEICHNIS VO (EU) 2019/1744

1.
TEIL I: REGELN FÜR IMPLEMENTIERUNGSHANDBÜCHER

1.1
Einleitung

In den technischen Spezifikationen ist für vier Nachrichten im Bereich der elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt eine Struktur definiert, die auf den Regeln der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr (United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport — UN/EDIFACT)(1) beruht und, soweit erforderlich, für die Zwecke der Binnenschifffahrt angepasst wurde. Sind elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt aufgrund nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften vorgeschrieben, müssen diese technischen Spezifikationen Anwendung finden. In den Anlagen (Implementierungshandbücher) ist im Einzelnen festgelegt, wie die Nachrichten, Datenelemente und Codes zu verwenden sind, damit die Nachrichten von allen Beteiligten in gleicher Weise verstanden und verwendet werden. Es handelt sich um folgende Nachrichten:
1.
Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) — ERINOT
2.
Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
3.
ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) — ERIRSP
4.
Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
Eine andere Möglichkeit zum Informationsaustausch als UN/EDIFACT ist die Verwendung des XML-Formats.

1.2
Struktur der UN/EDIFACT-Nachricht

Die Struktur der Nachricht beruht auf ISO 9735. UN/EDIFACT-Nachrichten sind aus mehreren Segmenten (segments) zusammengesetzt. Die Struktur der Nachricht wird in einem Baumdiagramm (branching diagram) beschrieben, das die Positionen und die Beziehungen der Segmente und Segmentgruppen untereinander anzeigt. Für jedes Segment sind Datenelemente (data elements) definiert. Einige Datenelemente sind so kombiniert, dass sie zusammengesetzte Datenelemente (composite data elements) bilden. Ein Segment und ein Datenelement innerhalb eines Segments kann obligatorisch (mandatory — M) oder bedingt (conditional — C) sein. Obligatorische Segmente und Datenelemente enthalten wichtige Daten für die empfangende Anwendung und sind mit gültigen Daten zu füllen. Jede Nachricht beginnt mit zwei oder drei Segmenten, dem „Datenaustausch-Kopfsegment” (interchange header, UNB) und dem „Nachrichten-Kopfsegment” (message header, UNH). Erforderlichenfalls kann als erstes Segment die „Trennzeichen-Vorgabe” (service string advice, UNA) verwendet werden, um die in der Nachricht verwendeten Zeichensätze zu definieren. Jede Nachricht endet mit den Segmenten „Nachricht-Endsegment” (message trailer, UNT) und „Datenaustausch-Endsegment” (interchange trailer, UNZ). So ist jede Nachricht in einem Datenaustausch enthalten und ein Datenaustausch enthält jeweils nur eine einzige Nachricht.

1.3
Einführung in die Nachrichtentypen

Wie in Abschnitt 1.1 erwähnt, gibt es vier Nachrichtentypen:
1.
Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) — ERINOT
2.
Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
3.
ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung (APERAK) — ERIRSP
4.
Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
Zudem können Nachrichten folgende Funktionen erfüllen:

Neue Nachricht ( „9” );

Änderung der Nachricht ( „5” );

Annullierung der Nachricht ( „1” );

Ende der Fahrt ( „22” );

Unterbrechung der Fahrt ( „150” );

Wiederaufnahme der Fahrt ( „151” ).

1.3.1
ERINOT

Die ERI-Anmeldenachricht oder ERINOT-Nachricht (ERI notification message, ERINOT) wird für die Übermittlung von fahrtbezogenen Informationen und Informationen über gefährliche und ungefährliche Ladung an Bord von Binnenschiffen verwendet. Die ERINOT-Nachricht ist eine besondere Verwendung der UN/EDIFACT-Nachricht IFTDGN (International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification — Internationale Versand- und Transportanmeldung für gefährliche Güter). Für die Daten und Codes in den Nachrichtenanwendungen, die auf diesen Spezifikationen beruhen, wird das Verzeichnis D98B der Vereinten Nationen (UN Directory D98B) verwendet. Die ERINOT-Nachricht umfasst folgende Typen:

Transportanmeldung von Schiff (vessel) an Behörde (VES), Schiff-Land;

Transportanmeldung von Beförderer (carrier) an Behörde (CAR), Land-Land;

Durchfahrtanzeige (passage) von Behörde an Behörde (PAS).

1.3.2
PAXLST

Die PAXLIST-Nachricht (PAXLST message) beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht PAXLST. Verwendet wird sie für den Datenaustausch in der Binnenschifffahrt zwischen dem Schiffsführer oder dem Beförderer und den zuständigen Behörden wie Zoll, Einwanderungsbehörde, Polizei oder Terminals, die unter den ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code — Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) fallen. Außerdem wird die Nachricht verwendet, um Fahrgast-/Besatzungsdaten von den zuständigen Behörden im Abfahrtsland an die zuständigen Behörden im Ankunftsland des Transportmittels zu übermitteln.

1.3.3
ERIRSP

Die ERINOT-Antwort und -Empfangsbestätigung oder ERIRSP-Nachricht (ERI response message, ERIRSP) beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht APERAK. Sie kann im System der zuständigen Behörde generiert werden. Die Antwort auf eine Änderung oder eine Annullierung gibt an, ob die Änderung oder Annullierung im empfangenden System verarbeitet wurde oder nicht.

1.3.4
BERMAN

Die Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung oder BERMAN-Nachricht (Berth management message, BERMAN) fasst die vor der Ankunft zu übermittelnde Anmeldung bzw. die allgemeine Erklärung in einer einzigen Nachricht zusammen, die auf der UN/EDIFACT-Nachricht BERMAN aus dem UN/EDIFACT-Verzeichnis D04B (UN/EDIFACT D04B Directory) beruht. Die BERMAN-Nachricht ist von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen zu übermitteln, bevor sie einen Liegeplatz oder einen Hafen erreichen bzw. dort wieder ablegen; sie enthält Informationen über die Ankunftszeit und die Dienste, die für einen zügigen Umschlag, die Unterstützung der Verfahren und die Erleichterung von Kontrollen benötigt werden.

2.
TEIL II CODES UND REFERENZEN

2.1
Einführung

In den elektronischen Meldungen für die Binnenschifffahrt sind die in diesem Teil definierten Codes und Referenzen zu verwenden. Die Verwendung von Codes und Referenzen soll Eindeutigkeit gewährleisten: Sie verhindert das Missverständnis der Nachrichten und erleichtert ihre Übersetzung in andere Sprachen. Daher ist die Verwendung von Codes und Referenzen für die in den Implementierungshandbüchern genannten Datenelemente obligatorisch. Die Codes und Referenzen sind in dem von der Kommission geführten Europäischen Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management System, ERDMS) auch elektronisch verfügbar. Die Codes und Referenzen sind zu verwenden, wenn Daten zwischen verschiedenen Computeranwendungen und zwischen Parteien, die unterschiedliche Sprachen verwenden, ausgetauscht werden; dies gilt auch über die in diesem Anhang aufgeführten Nachrichtentypen hinaus.

2.2
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: „Agent” (agent) ist jede Person, die befugt oder beauftragt ist, im Namen des Beförderers bzw. Schiffsbetreibers tätig zu werden oder Informationen zu übermitteln. „Schleppkahn oder Schubleichter” (barge) ist ein Schiff ohne eigenen Antrieb. „Blaue Kegel” (blue cones) sind Zeichen, die Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) zu führen haben, und zwar 1, 2 oder 3 blaue Kegel bei Tag und 1, 2 oder 3 blaue Lichter bei Nacht. „Beförderer” (carrier) ist die Person, die für die Beförderung der Güter verantwortlich ist, entweder unmittelbar oder mittels eines Dritten (im Englischen gleichbedeutend: transport operator). „Ladung” (cargo) ist die Gesamtheit und jedes einzelne der auf einem Schiff beförderten Güter. Die Ladung eines Schiffs besteht aus einer oder mehreren Sendungen (einschließlich der erforderlichen Ausrüstung), die wiederum aus einer oder mehreren Güterpositionen besteht bzw. bestehen. „Code” (code) ist eine Zeichenkette, die dazu dient, Informationen verkürzt in einer bestimmten symbolischen Form, die von einem Computer gelesen werden kann, a) aufzuzeichnen oder zu identifizieren oder b) darzustellen oder zu identifizieren. „Einheitliche Zugangsreferenz” (common access reference) ist ein Schlüssel, mit dem alle nachfolgend übermittelten Daten auf denselben Geschäftsvorgang oder dieselbe Geschäftsakte bezogen werden können (Datenelement 0068 TDED). Die einheitliche Zugangsreferenz stellt einen gemeinsamen Benenner(3) dar, der Dokumente, elektronische Nachrichten und andere Mitteilungen mit denselben Zielen und Merkmalen mittels einer einzigen Nummer verknüpft. „Sendung” (consignment) ist eine gesonderte identifizierbare Anzahl an Gütern, die von einem Absender (Beladehafen) an einen Empfänger (Entladehafen) befördert werden und in einem einzigen Transportdokument identifiziert und bezeichnet sind. Ein Container (Ausrüstung) gilt in diesem Zusammenhang als gesondertes identifizierbares Packstück, für das gesonderte Buchungen erfolgen, und als solches als einzelne Sendung. „Empfänger” (consignee) ist derjenige, der im Transportdokument als Empfänger der Güter, der Ladung oder der Container genannt ist. „Absender” (consignor) ist der Wirtschaftsbeteiligte, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung ein Beförderungsvertrag für Güter mit einem Beförderer oder einem Vertragspartner abgeschlossen wurde, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung die Güter tatsächlich an den Empfänger gemäß dem Beförderungsvertrag geliefert werden (gleichbedeutend: Verlader (shipper), Versender (cargo sender)). „Container” (container) ist ein Element der Transportausrüstung, das
1.
von dauerhafter Beschaffenheit und daher stabil genug ist, um mehrfach verwendet zu werden;
2.
so konstruiert ist, dass der Gütertransport mit einem oder mehreren Verkehrsträgern oder Transportmitteln möglich ist;
3.
mit Vorrichtungen versehen ist, die den zügigen Umschlag, insbesondere von einem Verkehrsträger auf den anderen, ermöglichen;
4.
so konstruiert ist, dass das Be- und Entladen einfach vonstatten geht.
Unter den Begriff „Container” fallen weder Fahrzeuge noch klassische Verpackungen. „Gefährliche Güter” (dangerous goods) sind die folgenden Kategorien, die in den einschlägigen internationalen Rechtsakten im Sinne der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(4) genannt werden:

die im UNDG-Code genannten Güter,

die im ADN-Code genannten Güter,

die im IMDG-Code genannten Güter,

die im IBC-Code genannten gefährlichen Flüssigkeiten,

die im IGC-Code genannten Flüssiggase,

die im BC-Code Anlage B aufgeführten Feststoffe.

„Datenelement” (data element) ist eine Dateneinheit, die in einem bestimmten Zusammenhang als unteilbar angesehen wird und für die die Kennzeichnung, die Beschreibung und die Wertdarstellung festgeschrieben sind. „Tragfähigkeit (in Tonnen)” (deadweight tonnage, DWT) ist die maximale Verdrängung eines Schiffs nach Abzug des Schiffsgewichts. „Verdrängungstonne” (displacement ton) ist eine Maßeinheit für die Verdrängung eines Schiffs von 35 Kubikfuß; dies entspricht in etwa dem Volumen einer Longton (1016,06 kg) Meerwasser. „EDI-Nummer” (EDI number) ist die elektronische Adresse eines Absenders oder Empfängers einer Nachricht (z. B. des Absenders oder Empfängers der Ladung). Das kann eine E-Mail-Adresse, eine vereinbarte Kennung oder eine Europäische Artikelnummer (EAN) des Europäischen Verbands für Artikelnummerierung sein. „Elektronischer Datenaustausch” (electronic data interchange, EDI) ist die Übermittlung strukturierter Daten nach abgestimmten Standards von der Computeranwendung eines Beteiligten zur Computeranwendung eines anderen Beteiligten auf elektronischem Wege. „Güter” (goods) sind bewegliche Gegenstände oder Waren. „Güterposition” (goods item) ist die Gesamtheit oder ein Teil der vom Absender gestellten Ladung (Sendung), einschließlich Verpackungsmaterial wie vom Absender gestellter Paletten. „Bruttoraumzahl (BRZ)” (gross tonnage, GT) ist eine Maßeinheit für die gemäß den Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über die Vermessung von Schiffen ermittelte Gesamtgröße eines Schiffs, die in der Regel in „Registertonnen” ausgedrückt wird. „Bruttogewicht” (gross weight) ist das Gewicht (die Masse) der Güter einschließlich Verpackung ohne Ausrüstung des Beförderers, ausgedrückt in ganzen Kilogramm. „Implementierungshandbuch” (message implementation manual) ist ein Handbuch, in dem im Einzelnen beschrieben ist, wie eine bestimmte Standardnachricht zu erstellen ist und welche Segmente, Datenelemente, Codes und Referenzen dabei in welcher Weise zu verwenden sind. „Ort” (location) ist ein mit einem Namen bezeichneter geografischer Ort wie ein Hafen, ein Frachtterminal, ein Flughafen, ein Containerbahnhof, ein Terminal oder jeder andere Ort, an dem die Zollabfertigung oder Lieferung oder Empfang von Gütern ordnungsgemäß erfolgen kann, und der über feste Einrichtungen für den Güterumschlag im internationalen Handel bzw. Verkehr verfügt, die häufig für diesen Zweck genutzt werden. Der Ort muss durch eine zuständige nationale Stelle anerkannt sein. „Transportmittel” (means of transport) ist die für den Gütertransport genutzte Fahrzeugart, z. B. Schleppkahn bzw. Schubleichter, LKW, Schiff oder Zug. „Tonne” (metric ton) ist eine Maßeinheit für das Gewicht, die 1000 kg entspricht. „Verkehrsträger” (mode of transport) ist die für den Gütertransport genutzte Verkehrsart, z. B. Schienen-, Straßen-, Seeverkehr oder Binnenschifffahrt. „Nächster Anlaufhafen” (next port of call) ist der nächste Ort (Anlaufhafen), an dem ein Schiff nach einer Fahrt eintrifft. Der Begriff wird nur vom Schiffsführer verwendet, um die nächste zuständige Behörde gemäß den geltenden Bestimmungen anzugeben. „Durchfahrtpunkt” (passage point) ist ein bestimmter unterscheidbarer Ort, der als Marker für Abschnitte der Fahrt eines Schiffs sowie zur Auslösung einer bestimmten Handlung dient. Hierbei kann es sich um eine die Fahrwasserachse rechtwinklig kreuzende virtuelle Linie von einer Seite der Wasserstraße zur anderen handeln. „Anlaufhafen” (port of call) ist ein Ort, an dem ein Schiff für einen bestimmten Zeitraum Anker wirft, festmacht oder anderweitig zum Stillstand kommt, damit erforderliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Schiff, der Ladung oder der Besatzung stattfinden können. „Vorgabewert” (qualifier) ist ein Datenelement, dessen Wert als Code dargestellt wird und das einem anderen Datenelement oder einem Segment eine bestimmte Funktion zuweist. „Referenznummer” (reference number) ist eine Nummer, die auf eine Beziehung oder gegebenenfalls Beschränkung verweist bzw. diese angibt. „Registertonne” (register ton) ist eine Maßeinheit für die interne Aufnahmekapazität von Schiffen, die 100 Kubikfuß (2,8317 m3) beträgt. „Segment” (segment) ist ein vordefinierter und identifizierter Satz von funktional zusammengehörigen Datenelementwerten, die durch ihre Position innerhalb des Datensatzes gekennzeichnet sind. Ein Segment beginnt mit dem Segment-Bezeichner und endet mit dem Segment-Endzeichen. Es kann ein Dienstsegment sein oder Nutzerdaten enthalten. „Segmentkennung” (segment code) ist ein Code, der jedes Segment entsprechend dem Segment-Verzeichnis eindeutig kennzeichnet. „Schiffsführer” (shipmaster) ist die Person an Bord eines Schiffs, die für den Betrieb des Schiffs verantwortlich ist und befugt ist, alle Entscheidungen zu fällen, die die Navigation und das Schiffsmanagement betreffen (gleichbedeutend: Kapitän, Schiffer (im Englischen: captain, skipper, boat master)). „Bezeichner” (tag) ist ein eindeutiger Bezeichner für ein Segment oder Datenelement. „Transportanmeldung” (transport notification) ist die Anzeige der beabsichtigten Fahrt eines Schiffs gegenüber der zuständigen Behörde. „UN/EDIFACT” (UN Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) sind die Regeln der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Transport. Sie umfassen Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch von strukturierten Daten — und zwar insbesondere von solchen, die sich auf den Handel mit Gütern und Dienstleistungen beziehen — zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen. Diese Regeln sind Empfehlungen im Rahmen der Vereinten Nationen. Sie werden von der UNECE angenommen und im Verzeichnis der Vereinten Nationen für den Austausch von Handelsdaten (UN Trade Data Interchange Directory, UNTDID) veröffentlicht. Die Pflege der Regeln erfolgt nach vereinbarten Verfahren. „Schiffsverkehrsdienste” (vessel traffic services, VTS) sind Dienste im Sinne der Nummer 2.5 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 414/2007 der Kommission(5). „Fahrt” (voyage) ist die Reise eines Schiffs zwischen dem Beladehafen oder den Beladehäfen einer Sendung und dem ersten Entladehafen der betreffenden Sendung.

2.3
Klassifikationen und Beschreibung der Codes

Für Meldungen in der Binnenschifffahrt sind folgende Klassifikationen zu verwenden:
1.
Fahrzeug- und Verbandstyp (UN-Empfehlung Nr. 28)
2.
IMO-Schiffsnummer
3.
Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI)
4.
Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren einschließlich der Kombinierten Nomenklatur
5.
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST)
6.
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
7.
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
8.
Ländercode der Vereinten Nationen
9.
Ortscode der Vereinten Nationen (UN/LOCODE)
10.
Code für Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)
11.
Terminalcode (terminal code)
12.
Code für Containergrößen und Containertypen (container size and type code)
13.
Code zur Identifizierung von Containern (container identification code)
14.
Code für Arten von Verpackungen (package type code)
15.
Umschlaganweisungen (handling instructions)
16.
Zweck des Anlaufens (purpose of call)
17.
Art der Ladung (nature of cargo)
Es folgen nähere Erläuterungen und Anmerkungen zur Verwendung dieser Codes in der Binnenschifffahrt sowie Leitlinien für die Benutzer.

2.3.1
Fahrzeug- und Verbandstyp (UN-Empfehlung Nr. 28)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG

Codes für Arten von Transportmitteln

Anhang 2 Kapitel 2.5: Binnenschifffahrt

ABKÜRZUNG UN-Empfehlung Nr. 28
URHEBER UNECE/CEFACT http://www.unece.org/cefact
RECHTSGRUNDLAGE UN-Empfehlung 28, ECE/Trade/276; 2001/23
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG März 2001
ÄNDERUNG UN/CEFACT 2010 oder aktueller
STRUKTUR 4-stelliger alphanumerischer Code
1 Stelle: „1” für Seeverkehr, „8” für „Binnenschifffahrt”
2 Stellen für Fahrzeug oder Verband
1 Stelle für Unterteilung
KURZBESCHREIBUNG Die Empfehlung enthält eine einheitliche Codeliste zur Identifizierung des Transportmitteltyps. Sie ist besonders wichtig für Organisationen und Anbieter des Verkehrssektors, Zoll- und andere Behörden, Statistikämter, Spediteure, Absender, Empfänger und andere Beteiligte der Transportkette.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN UN-Empfehlung Nr. 19
ERHÄLTLICH ÜBER

http://www.unece.org/cefact/recommendations/rec_index.htm

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE UNECE
ANMERKUNGEN Der Hauptteil der Codewerte wird von einer internationalen Stelle (UNECE) verwaltet. Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit kann ein einziger Satz von Codewerten, der auch zusätzliche Fahrzeugarten enthält, von allen RIS-Anwendungen verwendet werden.
Beispiel
8010 Gütermotorschiff (Binnenschifffahrt)
1500 Frachtschiff (See)
Verwendung im Implementierungshandbuch TDT/C228/8179 (Verband)
EQD(B)/C224/8155 (Fahrzeug)

2.3.2
IMO-Schiffsnummer

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG IMO-Schiffsnummer
ABKÜRZUNG IMO-Nummer
URHEBER Internationale Seeschifffahrts-Organisation/Lloyds
RECHTSGRUNDLAGE IMO-Entschließung A.600(15), SOLAS Kapitel XI, Regel 3
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNG Täglich aktualisiert
STRUKTUR Nummer im Lloyds-Schiffsregister (LR) (sieben Stellen)
KURZBESCHREIBUNG Ziel der IMO-Entschließung ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN
VERWENDUNG Seeschiffe
ERHÄLTLICH ÜBER www.ships-register.com
SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE

International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation)

4 Albert Embankment

London SE1 7SR

Vereinigtes Königreich

Beispiel
Fahrzeug dwt 2774 Danchem East 9031624
Verwendung im Implementierungshandbuch TDT/C222/8213
EQD(1)/C237/8260
SGP/C237/8260

2.3.3
Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Einheitliche Europäische Schiffsnummer
ABKÜRZUNG ENI
URHEBER Europäische Union
RECHTSGRUNDLAGE Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates(6) (Artikel 18, Anhang V Artikel 2.18)
AKTUELLER STATUS
IMPLEMENTIERUNG
ZEITLICHE BEGRENZUNG
ÄNDERUNG Laufend
STRUKTUR 8-stellige Nummer
KURZBESCHREIBUNG Ziel der Einheitlichen Europäischen Schiffsnummer (ENI) ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN IMO-Nummer
VERWENDUNG Elektronische Meldungen in der Schifffahrt, Schiffsverfolgung und -aufspürung sowie Zeugniserteilung für Binnenschiffe
ERHÄLTLICH ÜBER
a)
zuständige Behörden, die ein Register führen, zu dem die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten Zugang haben
b)
Europäische Schiffsdatenbank
c)
Vertragsstaaten der Mannheimer Akte sowie andere Parteien auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen
SPRACHE(N)
ZUSTÄNDIGE STELLE Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten der Mannheimer Akte
ANMERKUNGEN Die Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI) setzt sich aus acht arabischen Ziffern zusammen. Die drei ersten Stellen sind der Code der erteilenden zuständigen Behörde. Die nächsten fünf Stellen sind eine Laufnummer.
Beispiel
12345678
Verwendung im Implementierungshandbuch

TDT, EQD (V1 and V2-V15)

CNI/GID and

CNI/GID/DGS, Tag 1311

2.3.4
Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren einschließlich der Kombinierten Nomenklatur

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
ABKÜRZUNG Harmonisiertes System, HS
URHEBER Weltzollorganisation
RECHTSGRUNDLAGE Internationales Übereinkommen über das harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 1. Januar 2007
ÄNDERUNG Überarbeitung grundsätzlich alle fünf Jahre; anzuwenden ist die aktuelle Ausgabe.
STRUKTUR 7466 Warengruppen, die in vier Stufen gegliedert sind
Ebene 1: Abschnitte, gekennzeichnet durch römische Zahlen (I bis XXI)
Stufe 2: Kapitel, gekennzeichnet durch einen zweistelligen numerischen Code
Ebene 3: Positionen, gekennzeichnet durch einen vierstelligen numerischen Code
Ebene 4: Unterpositionen, gekennzeichnet durch einen sechsstelligen numerischen Code
KURZBESCHREIBUNG Das auf einem Übereinkommen basierende HS ist eine Klassifizierung von Waren ausgehend von Rohstoffen und Produktionsstufen. Das HS steht im Mittelpunkt des Verfahrens zur Harmonisierung der internationalen Wirtschaftsklassifikationen, das von der Statistikabteilung der Vereinten Nationen und Eurostat gemeinsam durchgeführt wird. Seine Positionen und Unterpositionen bilden die Grundlage für die Identifizierung gewerblicher Waren durch ihre Einordnung in Warenkategorien. Ziele: a) Harmonisierung der Außenhandelsklassifikationen zur Gewährleistung einer direkten Übereinstimmung und b) Harmonisierung der länderbezogenen Außenhandelsstatistiken zur Gewährleistung ihrer internationalen Vergleichbarkeit.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN Harmonisiertes System (HS): völlige Übereinstimmung auf sechs Stellen; Kombinierte Nomenklatur (KN)
NST auf drei Stellen
VERWENDUNG Waren
ERHÄLTLICH ÜBER

Weltzollorganisation

Rue de l’Industrie/Nijverheidsstraat 26-39

1040 Bruxelles/Brussel

BELGIEN

www.wcoomd.org

Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

SPRACHE(N) Alle Amtssprachen der Europäischen Union
ZUSTÄNDIGE STELLE

ERI-Sachverständigengruppe (wird einen Teilsatz der für elektronische Meldungen verwendeten Codes verwalten)

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

ANMERKUNGEN Die HS-Klassifizierung wird auf Ebene der Europäischen Union in der Kombinierten Nomenklatur (KN) noch weiter aufgeschlüsselt.
Beispiel
730110 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl
310210 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel, Ammoniumsulfat
Verwendung im Implementierungshandbuch

CNI/GID/FTX(1)/C108/4440

CNI/GID/FTX(2)/C108/4440

2.3.5
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung (Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport (NST)/révisée)
ABKÜRZUNG NST 2007
URHEBER Europäische Kommission (Statistisches Amt/Eurostat)
RECHTSGRUNDLAGE Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission(7)
AKTUELLER STATUS
IMPLEMENTIERUNG 1. Januar 2007
ÄNDERUNG Regelmäßig alle zwei Jahre; anzuwenden ist die aktuelle Ausgabe.
STRUKTUR

2 Stellen NST 2007

Ebene 1: 2-stellige CPA-Unterteilung

KURZBESCHREIBUNG Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik in Europa
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN

Harmonisiertes System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren

Kombinierte Nomenklatur (KN)

VERWENDUNG Waren
ERHÄLTLICH ÜBER

http://ec.europa.eu/eurostat/ramon/nomenclatures/index.cfm?TargetUrl=LST_NOM_DTL&StrNom=NST_2007&StrLanguageCode=EN&IntPcKey=&StrLayoutCode=HIERARCHIC

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Alle Amtssprachen der Europäischen Union
ZUSTÄNDIGE STELLE

Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)

Referat C2, Bâtiment BECH A3/112

2920 Luxembourg/LUXEMBURG

ANMERKUNGEN

2.3.6
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (International maritime dangerous goods code, IMDG)
ABKÜRZUNG IMDG-Code
URHEBER Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 18. Mai 1965
ÄNDERUNG 1. Januar 2001 (30. Änderung), etwa alle zwei Jahre
STRUKTUR 2-stelliger numerischer Code:
1 Stelle für die Klasse
1 Stelle für die Unterklasse
KURZBESCHREIBUNG Der IMDG-Code regelt den weitaus größten Teil der Beförderungen gefährlicher Güter mit Schiffen. Den Regierungen wird empfohlen, den Code zu übernehmen und auf dessen Grundlage in Verbindung mit dem SOLAS-Übereinkommen einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN Der Code stützt sich auf die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter (UNDG).
VERWENDUNG Beförderung gefährlicher und schädlicher Güter mit Seeschiffen
ERHÄLTLICH ÜBER

www.imo.org

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service (ERDMS)), geführt von der Europäischen Kommission (in der ADN-Tabelle enthalten)

SPRACHE(N) Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch
ZUSTÄNDIGE STELLE

International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrts-Organisation)

4 Albert Embankment

London SE1 7SR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

ANMERKUNGEN Der IMO-Code kann in der Binnenschifffahrt verwendet werden, da er häufig bereits bekannt ist; erforderlichenfalls sollte ein ADN-Code eingefügt werden, der dem IMDG-Code entspricht.
Beispiel
32 Entzündbarer flüssiger Stoff, n. a. g. (Ethanol)
Verwendung im Implementierungshandbuch CNI/GID/DGS/C205/8351

2.3.7
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter (ADN)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures, ADN)
ABKÜRZUNG ADN
URHEBER

UNECE

(englische, französische und russische Fassung des ADN)

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (deutsche Fassung des ADN)

RECHTSGRUNDLAGE Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(8)
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG anwendbar
ÄNDERUNG Regelmäßig alle zwei Jahre wie angegeben
STRUKTUR

Für Güter auf Trockengüterschiffen:

UN-Nummer

Name des Stoffes (gemäß Tabelle A in Teil 3 des ADN)

Klasse

Klassifizierungscode

Verpackungsgruppe

Gefahrzettel

Für Tankschiffladungen

UN-Nummer

Name des Stoffes (gemäß Tabelle C in Teil 3 des ADN)

Klasse

Verpackungsgruppe

KURZBESCHREIBUNG Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) wird die verschiedenen regionalen Übereinkommen ablösen.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN ADN, ADR, RID
VERWENDUNG Beförderung gefährlicher Güter in der Binnenschifffahrt
ERHÄLTLICH ÜBER

https://www.unece.org/trans/danger/publi/adn/adn_e.html

www.ccr-zkr.org

http://www.danubecommission.org/

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Deutsch, Englisch, Französisch
ZUSTÄNDIGE STELLE

UN Economic Commission for Europe, Palais des Nations, CH-1211 Genf 10, SCHWEIZ

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2, Place de la République, 67082 Strasbourg Cedex, FRANKREICH

ANMERKUNGEN Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) gilt für alle europäischen Wasserstraßen (einschließlich des Rheins und der Donau). Die Fassung des ADR/RID/ADN aus dem Jahr 2017 wurde an die 20. geänderte Fassung der UN Model Regulations angeglichen und trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Beispiel
Für Trockengüterschiffe: Für Tankschiffe:
1203; Benzin; 3; F1; III; 3 1203; Benzin; 3; III;
Verwendung im Implementierungshandbuch CNI/GID/DGS/C205/8078

2.3.8
Ländercode der Vereinten Nationen

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Internationale Norm — Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten
ABKÜRZUNG ISO 3166-1
URHEBER Internationale Organisation für Normung (ISO)
RECHTSGRUNDLAGE UN-Empfehlung 3 (Codes für die Namen von Ländern)
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 1974
ÄNDERUNG Gemäß ISO 3166-1
STRUKTUR zweistelliger Buchstabencode (grundsätzlich zu verwenden)
dreistelliger numerischer Code (alternativ)
KURZBESCHREIBUNG Die ISO-Norm enthält für jedes aufgeführte Land einen eindeutigen Code aus zwei Buchstaben sowie alternativ dazu einen dreistelligen numerischen Code für Anwendungen, bei denen keine Buchstaben verwendet werden können.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN UN/LOCODE
VERWENDUNG Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBER

UNECE:

http://www.unece.org/cefact/locode/welcome.html

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE http://www.unece.org/cefact
ANMERKUNGEN Zur Kombination des Alpha-Ländercodes mit dem Ortscode siehe Kapitel 2.4.
Beispiel
BE Belgien
Verwendung im Implementierungshandbuch ERINOT-Nachricht:
TDT/C222/8453
NAD(1)/3207
NAD(2)/3207
ERIRSP-Nachricht:
NAD(1)/3207

2.3.9
UN-Ortscode (UN/LOCODE)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG UN-Code für Ortsbezeichnungen in Handel und Verkehr
ABKÜRZUNG UN/LOCODE
URHEBER UNECE/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE UNECE-Empfehlung Nr. 16
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 1980
ÄNDERUNG 2018-2 (Dezember 2018)
STRUKTUR ISO-3166-1-Ländercode (zwei Buchstaben), gefolgt von einem Leerzeichen und einem dreistelligen Buchstabencode für Ortsnamen (5 Stellen)
Ortsname (a..29)
Unterteilung ISO 3166-2, optional (a..3)
Funktion, obligatorisch (an..5)
Anmerkungen, optional (an..45)
Geografische Koordinaten (000N 0000 W, 000 S 00000 E)
KURZBESCHREIBUNG Die Vereinten Nationen empfehlen einen fünfstelligen Buchstabencode zur Abkürzung der Namen von Orten, die für den internationalen Handel von Bedeutung sind, wie Häfen, Flughäfen, Frachtterminals und anderen Orten, an denen die Zollabfertigung von Gütern erfolgen kann, und deren Namen im Datenaustausch zwischen Parteien, die am internationalen Handel beteiligt sind, eindeutig angegeben werden müssen.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN Ländercode der Vereinten Nationen
VERWENDUNG Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBER

http://www.unece.org/cefact/locode/welcome.html

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE UNECE
ANMERKUNGEN Siehe auch Kapitel 2.4.
Beispiel
BEBRU Belgien Brüssel
Verwendung im Implementierungshandbuch TDT/LOC (1..9)/C517/3225
CNI/LOC(1..2)/C517/3225

2.3.10
Code für Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Code für Wasserstraßenabschnitte
ABKÜRZUNG
URHEBER Nationale Wasserstraßenverwaltungen
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNG
STRUKTUR 5-stelliger numerischer Code
KURZBESCHREIBUNG Das Wasserstraßennetz ist in Abschnitte unterteilt. Dies können ganze Flüsse oder Kanäle von mehreren Hundert Kilometern Länge oder auch ganz kleine Abschnitte sein. Die Position eines Ortes innerhalb eines Abschnitts kann durch Hektometer oder durch den Namen (Code) eines Terminals oder Durchfahrtpunkts angegeben werden.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN UN/LOCODE
VERWENDUNG Nummerierung der Wasserstraßen in einem nationalen Netz. Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBER Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission
SPRACHE(N)
ZUSTÄNDIGE STELLE Nationale Wasserstraßenverwaltungen
ANMERKUNGEN Siehe auch Kapitel 2.4.
Beispiel
03937 Rhein, Rüdesheimer Fahrwasser
02552 Oude Maas at Dordrecht
Verwendung im Implementierungshandbuch TDT/LOC/C517/3225
CNI/LOC/C517/3225
Siehe: Dieses Dokument und Implementierungshandbücher
„Definition des überarbeiteten Orts- und Terminalcodes”
Anmerkung 1: Ist kein Wasserstraßencode vorhanden, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden.
Anmerkung 2: Siehe auch Kapitel 2.4.

2.3.11
Terminalcode (terminal code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Terminalcode
ABKÜRZUNG
URHEBER Nationale Wasserstraßenverwaltungen oder Nutzergemeinschaften
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS Ausgabe 2, April 2000
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNG Regelmäßig
STRUKTUR Terminaltyp (1-stellig numerisch) Nummer des Terminals (5-stellig alphanumerisch)
KURZBESCHREIBUNG Weitere Spezifikation der Lage eines Terminals innerhalb des Hafens in einem Land
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN UN/LOCODE
VERWENDUNG Dieser Code wird als ein Element im kombinierten Ortscode gemäß Kapitel 2.4 verwendet.
ERHÄLTLICH ÜBER Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission
SPRACHE(N)
ZUSTÄNDIGE STELLE Nationale Wasserstraßenverwaltungen oder jeweilige Nutzergemeinschaften
ANMERKUNGEN

Es ist äußerst wichtig, dass die Codes so gepflegt werden, dass eine größtmögliche Stabilität und Einheitlichkeit gewährleistet sind, damit abgesehen von Hinzufügungen und Streichungen keine Änderungen erforderlich sind.

Siehe auch Kapitel 2.4.

Beispiel
LEUVE Leuvehaven in Rotterdam, NL
Verwendung im Implementierungshandbuch TDT/LOC/C517/3225
CNI/LOC/C517/3225
Siehe: Dieses Dokument und Implementierungshandbücher
„Definition des überarbeiteten Orts- und Terminalcodes”
Anmerkung 1: Ist kein Terminalcode vorhanden, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden.
Anmerkung 2: Jede nationale RIS-Behörde ist für ihre eigenen Daten verantwortlich.

2.3.12
Code für Containergrößen und Containertypen (container size and type code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Frachtcontainer — Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung
ABKÜRZUNG
URHEBER Internationale Organisation für Normung (ISO)
RECHTSGRUNDLAGE ISO 6346, Kapitel 4 und Anhänge D und E
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG
ÄNDERUNG 3. Ausgabe, 1. Dezember 1995
STRUKTUR Containergröße: zwei alphanumerische Zeichen (das erste für die Länge, das zweite für Höhe und Breite)
Containertyp: zwei alphanumerische Zeichen
KURZBESCHREIBUNG Für jede Art von Container festgelegte Größen- und Typencodes
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN ISO 6346 Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung
VERWENDUNG Sofern bekannt und im geschäftlichen Datenaustausch angegeben
ERHÄLTLICH ÜBER

www.iso.ch/iso/en

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGEN Die Größen- und Typencodes werden sichtbar an den Containern angebracht und sind in den elektronischen Meldungen zu verwenden, wenn sie durch den Austausch anderer Informationen, zum Beispiel bei der Buchung, bekannt werden. Größen- und Typencodes sind als Einheit zu verwenden, d. h. die Information darf nicht in ihre einzelnen Elemente aufgeteilt werden (ISO 6346:1995).
Größenbeispiel
42 Länge: 40 Fuß; Höhe: 8 Fuß 6 Zoll; Breite: 8 Fuß
Typenbeispiel
GP Standardcontainer
BU Schüttgutcontainer
Verwendung im Implementierungshandbuch Gegebenenfalls EQD-Segment

2.3.13
Code zur Identifizierung von Containern (container identification code)

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Frachtcontainer — Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung
ABKÜRZUNG
URHEBER Internationale Organisation für Normung
RECHTSGRUNDLAGE ISO 6346, Kapitel 3, Anhang A
AKTUELLER STATUS Wird weltweit für Frachtcontainer verwendet
IMPLEMENTIERUNG 1995
ÄNDERUNG
STRUKTUR Eigentümercode: drei Buchstaben
Identifizierungscode für die Ausrüstung: ein Buchstabe
Laufnummer: sechs Ziffern
Prüfziffer: eine Ziffer
KURZBESCHREIBUNG Das Identifizierungssystem dient allgemeinen Anwendungszwecken, beispielsweise für die Dokumentation, Kontrolle und Kommunikation (einschließlich automatischer Datenverarbeitung), sowie der Kennzeichnung der Container selbst.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN ISO 668, ISO 1496, ISO 8323
VERWENDUNG
ERHÄLTLICH ÜBER www.iso.ch/iso/en
SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE Bureau International des Conteneurs (BIC), 167, rue de Courcelles, 75017 Paris, Frankreich, http://www.bic-code.org
ANMERKUNGEN
Beispiel
KNLU4713308 NEDLLOYD Seefrachtcontainer mit Laufnummer 471330 (8 ist die Prüfziffer)
Verwendung im Implementierungshandbuch CNI/GID/DGS/SGP/C237/8260

2.3.14
Arten von Verpackungen

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Codes für Arten von Verpackungen und Verpackungsmaterial
ABKÜRZUNG UNECE-Empfehlung Nr. 21
URHEBER UN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG August 1994 (ECE/TRADE/195)
ÄNDERUNG Trade/CEFACT/2002/24
STRUKTUR 2-stelliger alphanumerischer Codewert
Name des Codewerts
2-stellige numerische Codewertbeschreibung
KURZBESCHREIBUNG Numerisches Codesystem zur Beschreibung der Aufmachung der zu befördernden Güter, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Umschlaggebühren erleichtert werden
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN
VERWENDUNG
ERHÄLTLICH ÜBER

www.unece.org/cefact

Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management Service, ERDMS), geführt von der Europäischen Kommission

SPRACHE(N) Deutsch, Englisch, Französisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGEN Der numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet.
Beispiel
BG Beutel
BX Kasten
Verwendung im Implementierungshandbuch CNI/GID/C213/7065

2.3.15
Umschlaganweisungen

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Code zur Beschreibung von Anweisungen für den Güterumschlag
ABKÜRZUNG UN/EDIFACT Datenelement 4079
URHEBER UN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 25. Juli 2005
ÄNDERUNG Trade/CEFACT/2005/
STRUKTUR Repr an..3
Name des Codewerts
Codewertbeschreibung aus 3 Buchstaben
KURZBESCHREIBUNG Alphabetisches Codesystem zur Beschreibung von Umschlaganweisungen für die in einem Hafen durchzuführenden Tätigkeiten, zur Erleichterung der Abfertigung des Schiffs und der Festlegung der Umschlaggebühren.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN
VERWENDUNG UN/EDIFACT-Nachrichten
ERHÄLTLICH ÜBER www.unece.org/cefact
SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGEN Der numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet.
Beispiel
LOA Beladen
DIS Entladen
RES Umstauen
Verwendung im Implementierungshandbuch LOC/HAN/C524/4079

2.3.16
Zweck des Anlaufens

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Code zur Beschreibung des Anlaufzwecks
ABKÜRZUNG POC C525
URHEBER UN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 25. Juli 2005
ÄNDERUNG Trade/CEFACT/2005
STRUKTUR Repr an..3
2-stelliger numerischer Codewert
Name des Codewerts
KURZBESCHREIBUNG Numerisches Codesystem zur Beschreibung des Anlaufzwecks, durch das Identifizierung und Erfassung erleichtert werden
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN HAN
VERWENDUNG EDIFACT-Nachrichten
ERHÄLTLICH ÜBER www.unece.org/cefact
SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGEN Der numerische Codewert wird in diesem Standard verwendet.
Beispiel
1 Lade- und Entladevorgänge
23 Abfallentsorgung
Verwendung im Implementierungshandbuch TSR/POC/C525/8025

2.3.17
Art der Ladung

VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG Klassifizierungscode für die Ladungsart
ABKÜRZUNG UN/EDIFACT 7085 Ladungsart
URHEBER UN/CEFACT
RECHTSGRUNDLAGE
AKTUELLER STATUS anwendbar
IMPLEMENTIERUNG 25. Juli 2005
ÄNDERUNG Trade/CEFACT/2005
STRUKTUR an..3
2-stelliger numerischer Codewert
Name des Codewerts
2-stellige numerische Codewertbeschreibung
KURZBESCHREIBUNG Numerisches Codesystem zur genauen Klassifizierung der Art der Ladung, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Gebühren erleichtert werden.
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN HAN
VERWENDUNG EDIFACT-Nachrichten
ERHÄLTLICH ÜBER www.unece.org/cefact
SPRACHE(N) Englisch
ZUSTÄNDIGE STELLE
ANMERKUNGEN Der numerische Codewert wird in diesen technischen Spezifikationen verwendet.
Beispiel
5 sonstige, nicht in Containern
30 Massengut
Verwendung im Implementierungshandbuch TSR/LOC/HAN/C703/7085

2.4
Ortscodes

Der ISRS-Ortscode (ISRS Location Code) ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2032 definiert.

2.5
Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungen Beschreibung
ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland)
ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
BERMAN Berth management — Liegeplatzmanagement (EDI-Nachricht)
ZKR Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
DWT Dead weight — Tragfähigkeit
EDI Electronic data interchange — elektronischer Datenaustausch
ENI Einheitliche Europäische Schiffsnummer
ERDMS European Reference Data Management Service — Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem
ERI Electronic reporting international — Elektronische Meldungen international
ERINOT ERI notification — ERI-Anmeldung (Nachricht)
ERIRSP ERI response — ERI-Antwort und -Empfangsbestätigung (Nachricht)
ETA Estimated time of arrival — geschätzte Ankunftszeit
ETD Estimated time of departure — geschätzte Abfahrtszeit
HS Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisation
IFTDGN International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification — Internationale Speditions- und Transportanmeldung für gefährliche Güter (Nachricht)
IMDG International Maritime Dangerous Goods Code — Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Nummer)
IMO International Maritime Organisation — Internationale Seeschifffahrts-Organisation
IMO-FAL IMO-Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, 1965, in der geltenden Fassung
ISO Internationale Organisation für Normung
ISPS International Ship and Port facility Security code — Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
LOCODE UNECE Location Code — Ortscode der UNECE (für Häfen und Frachtanlagen)
NST 2007 Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport — Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (ab 2007 zu verwenden)
PAXLST Passenger list — Fahrgastliste (Nachricht)
PROTECT International Organisation of North European Ports Dealing with Dangerous Goods message implementation — Nachrichtenimplementierung der internationalen Organisation nordeuropäischer Häfen, die mit gefährlichen Gütern umgehen
RID Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail — Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIS River Information Services — Binnenschifffahrtsinformationsdienste
SOLAS International Convention for the Safety of Life at Sea (IMO) — Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (IMO)
TARIC Tarif Intégré des Communautés européennes — Integrierter Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften
UN/CEFACT UN Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (ursprünglich: UN Centre for Facilitation of Procedures and Practices in Administration, Commerce and Transport) — Zentrum der Vereinten Nationen für Handelserleichterungen und elektronische Geschäftsprozesse
UNECE United Nations Economic Commission for Europe — Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa
UN/EDIFACT UN Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport — Regeln der Vereinten Nation für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel und Verkehr
UN/LOCODE UN Location Code — Ortscode der Vereinten Nationen
UNDG United Nations Dangerous Goods (number) — Empfehlungen der Vereinten Nationen für gefährliche Güter (Nummer)
UNTDID United Nations Trade Data Interchange Directory — Verzeichnis der Vereinten Nationen für den Austausch von Handelsdaten
URL Uniform Resource Locator (Internetadresse)
VTM Vessel traffic management — Schiffsverkehrsmanagement
WZO Weltzollorganisation
XML Extended Markup Language — Erweiterte Auszeichnungssprache

Fußnote(n):

(1)

Die in diesem Anhang verwendeten Abkürzungen sind in der Liste in Abschnitt 2.5 erläutert.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.4.2004, S. 6).

(3)

Der gemeinsame Benenner ist ein Attribut, das alle Elemente einer Kategorie enthalten.

(4)

Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10).

(5)

Verordnung (EG) Nr. 414/2007 der Kommission vom 13. März 2007 über die technischen Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. L 105 vom 23.4.2007, S. 1).

(6)

Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118).

(7)

Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission vom 7. November 2007 zur Änderung der Richtlinie 95/64/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 91/2003 und (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einführung der NST 2007 als einheitliche Klassifikation für in bestimmten Verkehrszweigen beförderte Güter (ABl. L 290 vom 8.11.2007, S. 14).

(8)

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).

© Europäische Union 1998-2021

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