Artikel 16 VO (EU) 2019/1753

Monitoring und Überprüfung

Bis zum 14. November 2021 überprüft die Kommission die Beteiligung der Union an der Genfer Akte und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die wichtigsten Feststellungen. Die Überprüfung erfolgt unter anderem auf der Grundlage der folgenden Aspekte:

a)
Zahl der geografischen Angaben, die nach Unionsrecht geschützt und registriert sind und für die Anmeldungen zur internationalen Eintragung eingereicht wurden, und Fälle, in denen der Schutz durch dritte Vertragsparteien abgelehnt wurde;
b)
Entwicklung der Zahl der an der Genfer Akte beteiligten Drittstaaten, was die Kommission unternimmt, damit diese Zahl steigt, und wie sich der derzeitige Stand des Unionsrechts im Bereich geografische Angaben auf die Attraktivität der Genfer Akte für Drittstaaten auswirkt und
c)
Anzahl und Art der geografischen Angaben von Drittstaaten, die von der Union abgelehnt wurden.

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