Artikel 3a VO (EU) 2019/1780
Übergangsbestimmung
Vom 14. November 2022 bis zum 24. Oktober 2023 können sowohl die mit der vorliegenden Verordnung als auch die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 festgelegten Formulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union verwendet werden.
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