Artikel 3b VO (EU) 2019/1780
Übergangsbestimmungen für neue Formulare und Änderungen
Vom 1. Juni 2024 bis zum 30. Oktober 2024 können die Felder im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und mit der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung in ihrer durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2884 der Kommission(3) geänderten Fassung zusätzlich zu den Feldern gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2303 geänderten Fassung für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union verwendet werden, sobald die Kommission auf ihrer Website bekannt gegeben hat, dass die Formate und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen gemäß Richtlinie 2014/23/EU Anhang IX Nummer 2, Richtlinie 2014/24/EU Anhang VIII Nummer 3 und Richtlinie 2014/25/EU Anhang IX Nummer 3 zu diesem Zweck angepasst worden sind.
Vom 1. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 dürfen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union sowohl die Formulare mit den Angaben gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung als auch gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2303 geänderten Fassung verwendet werden.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (ABl. L 173 vom 30.6.2022, S. 1).
- (2)
Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1).
- (3)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2884 der Kommission vom 20. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge (
ABl. L, 2023/2884, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2884/oj
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.