Artikel 2 VO (EU) 2019/1782
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1.
-
„externes Netzteil” bezeichnet ein Gerät, das allen folgenden Kriterien entspricht:
- a)
- Es ist dafür konzipiert, Wechselstrom (AC) aus dem öffentlichen Stromnetz in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) niedrigerer Spannung(en) umzuwandeln;
- b)
- es wird mit einem oder mehreren separaten Geräten — dem/den Primärverbraucher(n) — betrieben;
- c)
- es befindet sich in einem von dem/den Primärverbraucher(n) physisch getrennten Gehäuse;
- d)
- es ist über abnehmbare oder fest verdrahtete elektrische Anschlüsse mit Stecker und Kupplung, Kabel, Litzen oder eine sonstige Verdrahtung mit dem/den Primärverbraucher(n) verbunden;
- e)
- es verfügt über eine Ausgangsleistung laut Typenschild von höchstens 250 Watt und
- f)
- es wird mit elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten gemäß Anhang I betrieben;
- 2.
- „externes Niederspannungsnetzteil” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät mit einer Ausgangsspannung laut Typenschild von weniger als 6 Volt und einer Ausgangsstromstärke laut Typenschild von mindestens 550 Milliampere;
- 3.
- „externes Mehrspannungsnetzteil” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät, das eine AC-Spannung aus dem öffentlichen Stromnetz gleichzeitig in mehrere niedrigere AC- oder DC-Spannungen umwandeln kann;
- 4.
- „Spannungswandler” bezeichnet ein Gerät, das Strom einer Spannung von 230 V aus dem öffentlichen Stromnetz in Strom einer Spannung von 110 V mit ähnlichen Eigenschaften wie Netzstrom umwandelt;
- 5.
- „unterbrechungsfreie Stromversorgung” bezeichnet ein Gerät, das bei einem Absinken der Spannung aus dem öffentlichen Stromnetz auf ein unannehmbar niedriges Niveau automatisch eine Notstromversorgung bereitstellt;
- 6.
- „Batterieladegerät” bezeichnet ein Gerät, an dessen Ausgangsschnittstelle unmittelbar eine abnehmbare Batterie angeschlossen wird;
- 7.
- „Konverter für Lampen” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät zur Verwendung mit Niedervoltlichtquellen.
- 8.
- „aktiver Power-over-Ethernet-Injektor” (im Folgenden „aktiver PoE-Injektor” ) bezeichnet ein Gerät, das Strom aus dem öffentlichen Stromnetz in Gleichstrom einer niedrigeren Spannung umwandelt, über einen oder mehrere Ethernet-Eingänge und/oder einen oder mehrere Ethernet-Ausgänge verfügt, Strom an ein oder mehrere Geräte liefert, die an den Ethernet-Ausgang bzw. die Ethernet-Ausgänge angeschlossen sind, und das die Nennspannung an seinem Ausgang/seinen Ausgängen nur dann bereitstellt, wenn es nach einem genormten Verfahren kompatible Geräte erkennt;
- 9.
- „Dockingstation für autonome Geräte” bezeichnet eine Vorrichtung, in die ein batteriebetriebenes Gerät, das Funktionen erfüllt, bei denen es sich ohne Eingreifen des Nutzers bewegen muss, zum Laden eingesetzt wird, und die die unabhängigen Bewegungen des Gerätes steuern kann;
- 10.
- „Netzstrom” bezeichnet die Stromversorgung aus dem öffentlichen Stromnetz mit einer Wechselspannung von 230 Volt (± 10 %) bei einer Frequenz von 50 Hz;
- 11.
- „informationstechnisches Gerät” bezeichnet ein Gerät, dessen Hauptfunktion darin besteht, Daten oder Nachrichten einzugeben, zu speichern, anzuzeigen, aufzufinden, zu übertragen, zu verarbeiten, zu schalten oder zu steuern oder eine Kombination dieser Funktionen zu erfüllen, und das mit einem oder mehreren Anschlüssen ausgestattet sein kann, die üblicherweise zur Datenübertragung genutzt werden;
- 12.
- „Wohnbereich” bezeichnet eine Umgebung, bei der im Umkreis von 10 m um die betreffende Ausrüstung mit dem Betrieb von Rundfunk- oder Fernseh-Empfängern zu rechnen ist;
- 13.
- „Ausgangsleistung laut Typenschild” (PO) bezeichnet die maximale Ausgangsleistung laut Herstellerangabe;
- 14.
- „Nulllast” bezeichnet einen Zustand, in dem die Eingangsschnittstelle eines externen Netzteils mit dem Versorgungsnetz, die Ausgangsschnittstelle aber nicht mit einem Primärverbraucher verbunden ist;
- 15.
- „Betrieb” bezeichnet einen Zustand, in dem die Eingangsschnittstelle eines externen Netzteils mit dem öffentlichen Stromnetz und die Ausgangsschnittstelle mit einem Primärverbraucher verbunden ist;
- 16.
- „Effizienz im Betrieb” bezeichnet das Verhältnis zwischen der von einem externen Netzteil im Betrieb abgegebenen Leistung und der dazu notwendigen Leistungsaufnahme;
- 17.
- „durchschnittliche Effizienz im Betrieb” bezeichnet den Durchschnitt der Werte für die Effizienz im Betrieb bei 25 %, 50 %, 75 % und 100 % der Ausgangsleistung laut Typenschild.
- 18.
- „gleichwertiges Modell” bezeichnet ein Modell, das in Bezug auf die bereitzustellenden Informationen dieselben technischen Merkmale aufweist, das aber mit einer anderen Modellkennung von demselben Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten als gesondertes Modell in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird;
- 19.
- „Modellkennung” bezeichnet den üblicherweise alphanumerischen Code, der ein bestimmtes Produktmodell von anderen Modellen unterscheidet, die die gleiche Handelsmarke oder denselben Namen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten aufweisen.
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