Artikel 1 VO (EU) 2019/1782
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme externer Netzteile.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
- a)
- Spannungswandler;
- b)
- unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
- c)
- Batterieladegeräte ohne Stromversorgungsfunktion;
- d)
- Konverter für Lampen;
- e)
- externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte;
- f)
- aktive Power-over-Ethernet-Injektoren;
- g)
- Dockingstationen für autonome Geräte;
- h)
- externe Netzteile, die vor dem 1. April 2025 ausschließlich als Zubehör- oder Ersatzteil für ein vor dem 1. April 2020 in Verkehr gebrachtes identisches externes Netzteil in Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör- oder Ersatzteil oder dessen Verpackung klar der Vermerk „Externes Netzteil ausschließlich als Ersatzteil zu nutzen für” zusammen mit dem/den Primärverbraucher(n), für den/die das Zubehör- oder Ersatzteil bestimmt ist, angegeben ist.
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