ANHANG I VO (EU) 2019/1842

Berechnung der erwarteten Aktivitätsrate

Für alle Anlagenteile mit Wärme-Benchmark, alle Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark und alle Anlagenteile mit Prozessemissionen wird die erwartete Aktivitätsrate wie folgt bestimmt:

AL expected,Y ΣiHistEffiProdLeveli,Y + ALremaining,Y Gleichung 1

Dabei gilt:

ALexpected,Y :
bezeichnet die erwartete Aktivitätsrate des Anlagenteils im Jahr Y.
HistEffi :
bezeichnet die durchschnittliche historische Energieeffizienz oder die durchschnittliche historische Treibhausgaseffizienz jedes Produkts i, das in der Anlage hergestellt wird und das von den einzelnen PRODCOM-Codes des Anlagenteils gemäß der in Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2552 der Kommission(1) genannten Liste erfasst wird.

Bei Anlagenteilen mit Wärme-Benchmark und Anlagenteilen mit Brennstoff-Benchmark wird die historische Energieeffizienz als das Verhältnis zwischen der für die Herstellung jedes Produkts eingesetzten Wärme- bzw. Brennstoffmenge und der Menge der jeweiligen Produktion für die betreffenden Jahre berechnet, die im Bezugsdatenbericht für die historische Aktivitätsrate herangezogen wurden. Bei der Bestimmung der entsprechenden Mengen wird auch jeder Import aus Anlagen oder anderen Einrichtungen berücksichtigt, die nicht unter das EU-EHS fallen oder nur für die Zwecke der Artikel 14 und 15 der Richtlinie 2003/87/EG in das EU-EHS einbezogen werden.

Bei Anlagenteilen mit Prozessemissionen wird die historische Treibhausgaseffizienz als das Verhältnis zwischen den bei der Herstellung jedes Produkts entstehenden Prozessemissionen und der Menge der jeweiligen Produktion für die betreffenden Jahre berechnet, die im Bezugsdatenbericht für die historische Aktivitätsrate herangezogen wurden.

ProdLeveli,Y :
bezeichnet die Produktionsrate jedes Produkts i, das in der Anlage im Jahr Y hergestellt wurde.
ALremaining,Y :
bezeichnet die verbleibenden unter die Aktivitätsrate fallenden Mengen im Jahr Y, die nicht mit der Herstellung der oben genannten Produkte in Verbindung stehen, einschließlich der unter die Aktivitätsrate fallenden Mengen, die mit dem Export von Wärme oder der Herstellung neuer Produkte in Verbindung stehen, die nicht im Bezugszeitraum hergestellt wurden.

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2552 der Kommission vom 12. Dezember 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für die Statistik für das Einzelthema Industrieproduktion zur Erstellung der Aufschlüsselung der Klassifikation der Industrieprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission im Hinblick auf den Abdeckungsbereich der Güterklassifikation (ABl. L 336 vom 29.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2552/oj).

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