ANHANG V VO (EU) 2019/2013

Produktdatenblatt

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b muss der Lieferant die in Tabelle 4 aufgeführten Angaben in die Produktdatenbank eingeben.

In der Bedienungsanleitung oder anderen mit dem Produkt bereitgestellten Unterlagen ist klar und deutlich der Verweis zu dem Modell in der Produktdatenbank in Form einer vom Menschen lesbaren Internetadresse (URL) oder eines QR-Code anzugeben oder aber es ist die Registriernummer des Produkts anzugeben.

Tabelle 4

Angaben, Anordnung und Format des Produktdatenblatts

Parameter Parameter-Wert und Genauigkeit Einheit Anmerkungen
1. Name oder Handelsmarke des Lieferanten(2)(3). TEXT
Anschrift des Lieferanten(2)(3)(4). Angaben gemäß der Registrierung des Lieferanten in der Produktdatenbank.
2. Modellkennung(2) TEXT
3. Energieeffizienzklasse bei Standard-Dynamikumfang (SDR) [A/B/C/D/E/F/G]
4. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Standard-Dynamikumfang (SDR) X,X W Gerundet auf eine Dezimalstelle bei Leistungswerten bis 100 W und gerundet auf die nächste ganze Zahl bei Leistungswerten von mindestens 100 W
5. Energieeffizienzklasse (HDR) [A/B/C/D/E/F/G] oder entfällt Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird; „entfällt” , falls kein HDR vorhanden ist
6. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei hohem Dynamikumfang (HDR), falls vorhanden X,X W Gerundet auf eine Dezimalstelle bei Leistungswerten unter 100 W und gerundet auf die nächste ganze Zahl bei Leistungswerten von mindestens 100 W (Wert ist „0” , falls „entfällt” )
7. Leistungsaufnahme im Aus-Zustand, falls zutreffend X,X W
8. Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand, falls zutreffend X,X W
9. Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, falls zutreffend X,X W
10. Art des elektronischen Displays [Fernsehgerät/Monitor/Signage-Display/sonstige] Eine auswählen
11. Seitenverhältnis X : Y ganze Zahl z. B. 16:9, 21:9 usw.
12. Bildschirmauflösung X × Y Pixel Zahl der horizontalen und vertikalen Pixel
13. Bildschirmdiagonale X,X cm auf eine Dezimalstelle gerundet
14. Bildschirmdiagonale X Zoll Fakultativ, Größe in Zoll, gerundet auf die nächste ganze Zahl
15. Sichtbare Bildschirmfläche X,X dm2 auf eine Dezimalstelle gerundet
16. Verwendete Panel-Technologie TEXT z. B. LCD/LED LCD/QLED LCD/OLED/MikroLED/QDLED/SED/FED/EPD usw.
17. Automatische Helligkeitsregelung (ABC) vorhanden [JA/NEIN] Muss standardmäßig aktiviert sein (falls JA)
18. Spracherkennungssensor vorhanden [JA/NEIN]
19. Anwesenheitssensor vorhanden [JA/NEIN] Muss standardmäßig aktiviert sein (falls JA)
20. Bildwiederholfrequenz (Standard) X Hz
21. Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens)(2)(3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission(1)
22. Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens)(2)(3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission
23. Mindestens garantierte Produktunterstützung(2)(3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission
Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen allgemeinen Garantie(2)(3) X Jahre
24. Art der Stromversorgung (Netzteil) Intern/extern/extern genormt Eine auswählen
25. Externes Netzteil (nicht genormt, in der Verkaufsverpackung enthalten)
i TEXT Beschreibung
ii Eingangsspannung X V
iii Ausgangsspannung X,X V
26. Genormtes externes Netzteil (oder geeignetes Netzteil, falls nicht in der Verkaufsverpackung enthalten)
i Name oder Liste unterstützter Normen TEXT
ii Benötigte Ausgangsspannung X,X V
iii Benötigte Stromstärke (Mindestwert) X,X A
iv Benötigte Stromfrequenz XX Hz

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission (siehe Seite 241 dieses Amtsblatts).

(2)

Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(3)

Änderungen dieses Eintrags gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(4)

Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.

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