ANHANG VI VO (EU) 2019/2013

Technische Dokumentation

Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation umfasst:

(1)
eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells;
(2)
Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder auf sonstige angewandte Messnormen;
(3)
besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind;
(4)
die Werte der in Tabelle 5 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte;
(5)
die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV;

Tabelle 5

Technische Parameter des Modells und angegebene Werte

Parameter Parameter-Wert und Genauigkeit Einheit Angegebener Wert
Allgemeines
1 Name oder Handelsmarke des Lieferanten TEXT
2 Modellkennung TEXT
3 Energieeffizienzklasse bei Standard-Dynamikumfang (SDR) [A/B/C/D/E/F/G] A — G
4 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Standard-Dynamikumfang (SDR) XXX,X W
5 Energieeffizienzklasse bei hohem Dynamikumfang (HDR), falls vorhanden [A/B/C/D/E/F/G] oder entfällt A — G
6 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei hohem Dynamikumfang (HDR) XXX,X W
7 Leistungsaufnahme im Aus-Zustand X,X W
8 Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand X,X W
9 Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb X,X W
10 Art des elektronischen Displays [Fernsehgerät/Monitor/Signage-Display/sonstige] TEXT
11 Seitenverhältnis XX : XX
12 Bildschirmauflösung (Pixel) X × X
13 Bildschirmdiagonale XXX,X cm
14 Bildschirmdiagonale XX Zoll
15 Sichtbare Bildschirmfläche XXX,X dm2
16 Verwendete Panel-Technologie TEXT
17 Automatische Helligkeitsregelung (ABC) vorhanden [JA/NEIN]
18 Spracherkennungssensor vorhanden [JA/NEIN]
19 Anwesenheitssensor vorhanden [JA/NEIN]
20 Bildwiederholfrequenz (Normalkonfiguration) XXX Hz
21 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre
22 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre
23 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre
Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen allgemeinen Garantie XX Jahre
Im Ein-Zustand
24 Spitzenweißluminanz in der maximalen Helligkeitskonfiguration XXXX cd/m2
25 Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration XXXX cd/m2
26

Spitzenweißluminanzverhältnis (berechnet als

Wert der „Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration” , dividiert durch den Wert der „Spitzenweißluminanz in der maximalen Helligkeitskonfiguration” und multipliziert mit 100)

XX,X %
Abschaltautomatik
27 Dauer des Ein-Zustands bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Betriebszustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss
28 Für Fernsehgeräte: Dauer nach der letzten Nutzeraktion bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss
29 Für Fernsehgeräte, die mit einem Anwesenheitssensor ausgestattet sind: Dauer ohne registrierte Anwesenheit bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss
30 Für elektronische Displays außer Fernsehgeräten und Broadcast-Displays: Dauer ohne Registrierung einer Eingabe bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss

Für ABC

Falls vorhanden und standardmäßig aktiviert

31 Prozentuale Verringerung der Leistungsaufnahme zwischen 100 Lux und 12 Lux Umgebungslicht infolge der ABC-Funktion XX,X %
32 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei einem Umgebungslicht von 100 Lux am ABC-Sensor XXX,X W
33 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei einem Umgebungslicht von 12 Lux am ABC-Sensor XXX,X W
34 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 100 Lux am ABC-Sensor(1) XXX cd/m2
35 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 60 Lux am ABC-Sensor(1) XXX cd/m2
36 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 35 Lux am ABC-Sensor(1) XXX cd/m2
37 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 12 Lux am ABC-Sensor(1) XXX cd/m2
Für das Netzteil
38 Art der Stromversorgung (Netzteil) Intern/Extern
39 Angabe der Norm (soweit zutreffend) TEXT
40 Eingangsspannung XXX,X V
41 Ausgangsspannung XXX,X V
42 Eingangsstrom (max.) XXX,X A
43 Ausgangsstrom (min.) XXX,X A

(6)
die Prüfbedingungen, sofern unter Nummer 2 nicht hinreichend beschrieben;
(7)
etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen.

Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss.

(9)
Zusätzliche Informationsanforderungen:

a)
Eingangsanschluss für die zur Prüfung verwendeten Audio- und Videoprüfsignale,
b)
Angaben und Unterlagen zu den bei der elektrischen Prüfung verwendeten Instrumenten, der Prüfanordnung und den Schaltungen,
c)
andere Prüfbedingungen, die nicht in Buchstabe b beschrieben oder festgelegt sind;
d)
für den Ein-Zustand:

i)
die Merkmale des dynamischen Sendeinhalt-Videosignals, das typische Fernsehinhalte darstellt; beim HDR-Signal muss das elektronische Display automatisch durch die HDR-Metadaten des Signals auf HDR-Betrieb umgeschaltet werden,
ii)
die Schrittfolge zum Erreichen einer stabilen Leistungsaufnahme und
iii)
die zur Messung der maximalen Spitzenweißluminanz verwendeten Bildeinstellungen und das zur Messung verwendete Testbild für das Videosignal;

e)
für den Bereitschafts- und Aus-Zustand:

i)
die angewandte Messmethode,
ii)
Beschreibung, wie der Zustand ausgewählt oder eingestellt wurde, einschließlich der erweiterten Reaktivierungsfunktionen,
iii)
Schrittfolge zum Erreichen des Zustands, in dem das elektronische Display automatisch den Betriebszustand wechselt;

f)
für elektronische Displays mit eigener Schnittstelle für Computersignale:

i)
Bestätigung, dass das elektronische Display den in Anhang II Nummer 6.2.3 der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission(2) festgelegten Stromsparprotokollen Vorrang gibt; jede Abweichung von den Protokollen ist anzugeben;

g)
nur für vernetzte elektronische Displays:

i)
Anzahl und Art der Netzwerkschnittstellen und (außer bei drahtlosen Netzwerkschnittstellen) ihre Position am elektronischen Display,
ii)
ob das elektronische Display als elektronisches Display mit HiNA-Funktion einzustufen ist, ohne Angaben wird angenommen, dass das elektronische Display kein HiNA-Display und kein Display mit HiNA-Funktion ist, und
iii)
Informationen darüber, ob das vernetzte elektronische Display über eine Funktion verfügt, die der Stromsparfunktion und/oder dem Nutzer die Möglichkeit gibt, das im vernetzten Bereitschaftsbetrieb befindliche elektronische Display in den Bereitschaftszustand, den Aus-Zustand oder einen anderen Betriebszustand zu versetzen, in dem die geltenden Leistungsaufnahmeanforderungen für den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand, gegebenenfalls einschließlich des Leistungstoleranzwerts für die erweiterte Reaktivierungsfunktion, erfüllt werden;

h)
für jede Art von Netzwerk-Port:

i)
die voreingestellte Zeitdauer (mm:ss), nach der das elektronische Display mithilfe der Stromsparfunktion automatisch in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb umgeschaltet wird, und
ii)
den Auslöser zur Reaktivierung des elektronischen Displays;

(10)
wurden die in der technischen Dokumentation enthaltenen Angaben für ein bestimmtes Modell eines elektronischen Displays

a)
anhand eines Modells ermittelt, das in Bezug auf die relevanten bereitzustellenden Informationen dieselben technischen Merkmale aufweist, aber von einem anderen Hersteller hergestellt wird, oder
b)
durch Berechnung anhand der Bauart oder durch Extrapolation auf der Grundlage der Werte eines anderen Modells des gleichen oder eines anderen Lieferanten, oder beides, ermittelt,

so sind gegebenenfalls in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die von den Lieferanten vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Gleichwertigkeit der Modelle verschiedener Lieferanten aufzuführen;

(11)
die Kontaktangaben der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person müssen, soweit sie nicht als Teil der technischen Dokumentation in die Datenbank eingegeben worden sind, den Marktaufsichtsbehörden oder der Kommission zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung auf Anfrage mitgeteilt werden.

Fußnote(n):

(1)

Die für die ABC-Parameter genannten Luminanzwerte sind Richtwerte, und die Nachprüfung erfolgt anhand der für die ABC-Funktion geltenden Anforderungen.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern (ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13).

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