ANHANG III VO (EU) 2019/2015

Label für Lichtquellen

1.
LABEL

Wenn die Lichtquelle über eine Verkaufsstelle vermarktet werden soll, wird ein Label, dessen Format und Informationsgehalt den Vorgaben dieses Anhangs entspricht, auf der Außenseite der jeweiligen Verpackung aufgedruckt. Die Lieferanten wählen eines der zwei unter Nummer 1.1 und Nummer 1.2 dargestellten Formate. Das Label muss

mindestens 36 mm breit und 72 mm hoch sein (Label mit Standardgröße);

im Falle kleiner Labels (Breite unter 36 mm) mindestens 20 mm breit und 54 mm hoch sein.

Die Verpackung muss mindestens 20 mm breit und 54 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. Auf Verpackungen mit einer Breite von mindestens 36 mm darf das kleine Label nicht verwendet werden. Das Label und der Pfeil mit der Angabe der Energieeffizienzklasse dürfen gemäß den Nummern 1.1 und 1.2 nur dann einfarbig gedruckt werden, wenn alle anderen Informationen einschließlich Abbildungen auf der Verpackung einfarbig gedruckt sind. Wird das Label nicht auf die Seite der Verpackung gedruckt, die dem Kaufinteressenten zugewandt sein soll, ist im Einklang mit der nachstehenden Darstellung ein Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse anzubringen, wobei die Farbe des Pfeils der Farbe der Energieeffizienzklasse entsprechen muss. Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leserlich ist. Der Buchstabe im Pfeil der Energieeffizienzklasse ist in Calibri, Fettdruck, anzugeben und in der Mitte des rechteckigen Teils des Pfeils zu positionieren, wobei der Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse eine 0,5 pt starke, zu 100 % schwarze Umrandung aufweisen muss.

Abbildung 1

In dem in Artikel 4 Buchstabe e genannten Fall müssen es Format und Größe des neu skalierten Labels ermöglichen, das alte Label abzudecken und zu überkleben.

1.1.
Label mit Standardgröße:

Label:

1.2.
Kleines Label:

Label:

1.3.
Das Label von Lichtquellen muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
Name oder Handelsmarke des Lieferanten;
II.
Modellkennung des Lieferanten;
III.
Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
IV.
Energieverbrauch in kWh, ausgedrückt als Stromverbrauch der Lichtquelle je 1000 Stunden im Ein-Zustand;
V.
QR-Code;
VI.
Energieeffizienzklasse gemäß Anhang II;
VII.
die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2015” .

2.
GESTALTUNG DER LABELS

2.1.
Label mit Standardgröße:

2.2.
Kleines Label:

2.3.
Dabei gilt:

a)
Die Abmessungen und Spezifikationen der Label-Bestandteile müssen den Vorgaben in Anhang III Nummer 1 und den Abbildungen der Labels mit Standardgröße und der kleinen Labels für Lichtquellen entsprechen.
b)
Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein.
c)
Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri.
d)
Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0-70-100-0: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
e)
Die Labels müssen allen folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obigen Abbildungen):

die Farben des EU-Logos sind:

Hintergrund: 100,80,0,0;

Sterne: 0,0,100,0;

die Farbe des Energie-Logos ist: 100,80,0,0;
der Name des Lieferanten ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Fettdruck), 8 pt — 5 pt (Standardgröße — kleine Größe), anzugeben;
die Modellkennung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 8 pt — 5 pt (Standardgröße — kleine Größe), anzugeben;

Skala von A bis G:

die Buchstaben der Energieeffizienzskala sind in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 10,5 pt — 7 pt (Standardgröße — kleine Größe), anzugeben; die Buchstaben sind auf einer Achse im Abstand von 2 mm — 1,5 mm (Standardgröße — kleine Größe) von der linken Seite der Pfeile zu zentrieren;

die Pfeile der Skala von A bis G müssen folgende Farben aufweisen:

Klasse A: 100,0,100,0;

Klasse B: 70,0,100,0;

Klasse C: 30,0,100,0;

Klasse D: 0,0,100,0;

Klasse E: 0,30,100,0;

Klasse F: 0,70,100,0;

Klasse G: 0,100,100,0;

Die rechteckige Umrandung des Labels und die inneren Trennlinien müssen 0,5 pt stark und zu 100 % schwarz sein;
der Buchstabe der Energieeffizienzklasse ist in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 16 pt — 10 pt (Standardgröße — kleine Größe), anzugeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzskala und die Spitze des entsprechenden Pfeils der Skala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des Pfeils zu positionieren; dieser muss zu 100 % schwarz sein;
der Wert des Energieverbrauchs ist in Verdana (Fettdruck), 12 pt, anzugeben; kWh/1000 h ist in Verdana (Normaldruck), 8 pt — 5 pt (Standardgröße — kleine Größe), in zu 100 % schwarzer Farbe anzugeben;
der QR-Code ist in zu 100 % schwarzer Farbe abzubilden;
die Nummer der Verordnung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 5 pt, anzugeben.

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