ANHANG VI VO (EU) 2019/2015

Technische Dokumentation

1.
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation muss Folgendes umfassen:

a)
Name und Anschrift des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten;
c)
die Modellkennung aller gleichwertigen Modelle, die bereits in Verkehr gebracht wurden;
d)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
e)
die angegebenen Werte der folgenden technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte:

(1)
Nutzlichtstrom (Φuse) in lm;
(2)
Farbwiedergabeindex (CRI);
(3)
Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pon) in W;
(4)
Halbwertswinkel in Grad bei Lichtquellen mit gebündeltem Licht (DLS);
(4a)
Spitzenlichtstärke in cd bei Lichtquellen mit gebündeltem Licht (DLS);
(5)
ähnliche Farbtemperatur (CCT) in K;
(6)
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psb) in W, auch wenn sie Null beträgt;
(7)
Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (Pnet) in W für vernetzte Lichtquellen (CLS);
(7a)
Wert des R9-Farbwiedergabeindex für LED- und OLED-Lichtquellen;
(7b)
Lebensdauerfaktor für LED- und OLED-Lichtquellen;
(7c)
Lichtstromerhalt für LED- und OLED-Lichtquellen;
(7d)
Richtwert der L70B50-Lebensdauer für LED- und OLED-Lichtquellen;
(8)
Verschiebungsfaktor (cos φ1) für LED- und OLED-Netzspannungslichtquellen;
(9)
Farbkonsistenz in Stufen der MacAdam-Ellipse für LED- und OLED-Lichtquellen;
(10)
Luminance-HLLS in cd/mm2 (nur bei HLLS);
(11)
Flimmer-Messgröße (PstLM) für LED- und OLED-Netzspannungslichtquellen;
(12)
Messgröße für Stroboskop-Effekte (SVM) für LED- und OLED-Netzspannungslichtquellen;
(13)
nur bei CTLS: spektraler Farbanteil für die folgenden Farben und die bunttongleiche Wellenlänge innerhalb des gegebenen Bereichs:

Farbe
Bereich der bunttongleichen Wellenlänge
Blau
440 nm-490 nm
Grün
520 nm-570 nm
Rot
610 nm-670 nm;

f)
die mit den Parametern durchgeführten Berechnungen einschließlich der Ermittlung der Energieeffizienzklasse;
g)
Verweise auf verwendete harmonisierte oder sonstige Normen;
h)
Prüfbedingungen, sofern nicht hinreichend unter Buchstabe g beschrieben;
i)
die Referenzeinstellungen und ggf. Anleitungen, wie diese hergestellt werden können;
j)
Anleitungen, wie etwaige Beleuchtungssteuerungsteile und/oder Nicht-Beleuchtungsteile entfernt oder abgeschaltet werden können oder wie ihr Stromverbrauch während der Prüfung der Lichtquelle minimiert werden kann;
k)
besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung oder bei der Überprüfung des Modells zu treffen sind.

2.
Die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss.

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