ANHANG V VO (EU) 2019/2015

Produktdaten

1.
Produktdatenblatt

1.1.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b muss der Lieferant die Angaben in Tabelle 3 in die Produktdatenbank eingeben, auch dann, wenn die Lichtquelle Teil eines umgebenden Produkts ist.

Tabelle 3

Produktdatenblatt

Name oder Handelsmarke des Lieferanten (*) , (*****):
Anschrift des Lieferanten (*) , (*****):
Modellkennung (*****):
Lichtquellentyp:
Verwendete Beleuchtungstechnologie: [HL/LFL T5 HE/LFL T5 HO/CFLni/sonstige FL/HPS/MH/sonstige HID/LED/OLED/gemischt/Sonstige] Ungebündeltes oder gebündeltes Licht: [NDLS/DLS]

Sockeltyp

(oder sonstige elektrische Schnittstelle)

[Freitext]
Netzspannung/Nicht direkt an die Netzspannung angeschlossen: [MLS/NMLS] Vernetzte Lichtquelle (CLS): [ja/nein]
Farblich abstimmbare Lichtquelle: [ja/nein] Hülle: [keine Hülle/zweite Hülle/matte Hülle]
Lichtquelle mit hoher Leuchtdichte: [ja/nein]
Blendschutzschild: [ja/nein] Dimmbar: [ja/nur mit bestimmten Dimmern/nein]
Produktparameter
Parameter Wert Parameter Wert
Allgemeine Produktparameter:
Energieverbrauch im Ein-Zustand (kWh/1 000 h), auf die nächstliegende ganze Zahl aufgerundet x Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G](**)
Nutzlichtstrom (Φuse) mit der Angabe, ob sich der Wert auf den Lichtstrom in einer Kugel (360°), in einem breiten Kegel (120°) oder in einem schmalen Kegel (90°) bezieht x in [Kugel/breitem Kegel/schmalem Kegel] ähnliche Farbtemperatur, gerundet auf die nächstliegenden 100 K, oder Spanne der einstellbaren ähnlichen Farbtemperaturen, gerundet auf die nächstliegenden 100 K [x/x…x/x oder x (oder x…)]
Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pon) in W x,x Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psb) in W, auf zwei Dezimalstellen gerundet x,xx
Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (Pnet) in W, auf zwei Dezimalstellen gerundet x,xx Farbwiedergabeindex, auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, oder Spanne der einstellbaren CRI-Werte [x/x…x]

Äußere Abmessungen(*),(*****)

ggf. ohne separates Betriebsgerät, Beleuchtungssteuerungsteile und Nicht-Beleuchtungsteile

Höhe x Spektrale Strahlungsverteilung im Bereich 250 nm bis 800 nm bei Volllast [Graph]
Breite x
Tiefe x
Angabe, ob äquivalente Leistungsaufnahme(***) [ja/-] Falls ja, Wert der äquivalenten Leistungsaufnahme (W) x
Farbwertanteile (x und y)

0,xxx

0,xxx

Parameter für Lichtquellen mit gebündeltem Licht:
Spitzenlichtstärke (cd) x Halbwertswinkel in Grad oder Spanne der einstellbaren Halbwertswinkel [x/x…x]
Parameter für LED- und OLED-Lichtquellen:
Wert des R9-Farbwiedergabeindex x Lebensdauerfaktor x,xx
Lichtstromerhalt x,xx
Parameter für LED- und OLED-Netzspannungslichtquellen:
Verschiebungsfaktor (cos φ1) x,xx Farbkonsistenz in MacAdam-Ellipsen x
Angabe, ob eine LED-Lichtquelle eine Leuchtstofflichtquelle ohne eingebautes Vorschaltgerät mit einer bestimmten Leistungsaufnahme ersetzt [ja/-](****) Falls ja, Wert der ersetzten Leistung (W) x
Flimmer-Messgröße (Pst LM) x,x Messgröße für Stroboskop-Effekte (SVM) x,x

Tabelle 4

Referenzlichtstrom für Äquivalenzangaben

Mit Kleinspannung betriebene Reflektorlichtquelle
Typ Leistungsaufnahme (W) Referenzlichtstrom Φ90° (lm)
MR11 GU4 20 160
35 300
MR16 GU 5.3 20 180
35 300
50 540
AR111 35 250
50 390
75 640
100 785
Mit Netzspannung betriebene Reflektorlichtquelle aus geblasenem Glas
Typ Leistungsaufnahme (W) Referenzlichtstrom Φ90° (lm)
R50/NR50 25 90
40 170
R63/NR63 40 180
60 300
R80/NR80 60 300
75 350
100 580
R95/NR95 75 350
100 540
R125 100 580
150 1000
Mit Netzspannung betriebene Reflektorlichtquelle aus gepresstem Glas
Typ Leistungsaufnahme (W) Referenzlichtstrom Φ90° (lm)
PAR16 20 90
25 125
35 200
50 300
PAR20 35 200
50 300
75 500
PAR25 50 350
75 550
PAR30S 50 350
75 550
100 750
PAR36 50 350
75 550
100 720
PAR38 60 400
75 555
80 600
100 760
120 900

Tabelle 5

Multiplikationsfaktoren für den Lichtstromerhalt

Lichtquellentyp Lichtstrommultiplikationsfaktor
Halogenlichtquellen 1
Leuchtstofflichtquellen 1,08
LED-Lichtquellen

1 + 0,5 × (1 — LLMF),

wobei LLMF der Lichtstromerhalt am Ende der angegebenen Lebensdauer ist

Tabelle 6

Multiplikationsfaktoren für LED-Lichtquellen

Halbwertswinkel der LED-Lichtquelle Lichtstrommultiplikationsfaktor
20° ≤ Halbwertswinkel 1
15° ≤ Halbwertswinkel < 20° 0,9
10° ≤ Halbwertswinkel < 15 ° 0,85
Halbwertswinkel < 10° 0,80

Tabelle 7

Äquivalenzangaben für Lichtquellen mit ungebündeltem Licht

Lichtstrom der Lichtquelle Φ (lm) Angegebene äquivalente Leistungsaufnahme einer Inkandeszenz-Lichtquelle (W)
136 15
249 25
470 40
806 60
1055 75
1521 100
2452 150
3452 200

Tabelle 8

Mindestlichtausbeutewerte von T8- und T5-Lichtquellen

T8 (26 mm Ø)

T5 (16 mm Ø)

Hoher Wirkungsgrad

T5 (16 mm Ø)

Hohe Lichtleistung

Angegebene äquivalente Leistungsaufnahme (W) Mindestlichtausbeute (lm/W) Angegebene äquivalente Leistungsaufnahme (W) Mindestlichtausbeute (lm/W) Angegebene äquivalente Leistungsaufnahme (W) Mindestlichtausbeute (lm/W)
15 63 14 86 24 73
18 75 21 90 39 79
25 76 28 93 49 88
30 80 35 94 54 82
36 93 80 77
38 87
58 90
70 89

Bei Lichtquellen, die bei Volllast auf die Emission von Licht mit unterschiedlichen Eigenschaften eingestellt werden können, sind die Werte der Parameter, die sich mit diesen Eigenschaften ändern, für die Referenzeinstellungen anzugeben.

Wird die Lichtquelle in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht, so gibt der Lieferant in der Produktdatenbank das Datum (Monat, Jahr) an, an dem die Belieferung des EU-Marktes eingestellt wurde.

2.
In der Dokumentation eines umgebenden Produkts anzugebende Informationen

Wird eine Lichtquelle als Teil eines umgebenden Produkts in Verkehr gebracht, muss/müssen die enthaltene(n) Lichtquelle(n) einschließlich der Energieeffizienzklasse in der technischen Dokumentation für das umgebende Produkt klar angegeben sein. Wird eine Lichtquelle als Teil eines umgebenden Produkts in Verkehr gebracht, ist der folgende Text gut leserlich in das Nutzerhandbuch oder die Bedienungsanleitungen aufzunehmen:

„Dieses Produkt enthält eine Lichtquelle der Energieeffizienzklasse ” ,

wobei durch die Energieeffizienzklasse der enthaltenen Lichtquelle ersetzt wird. Enthält das Produkt mehr als eine Lichtquelle, kann der Satz in den Plural gesetzt oder je Lichtquelle wiederholt werden.

3.
Auf einer frei zugänglichen Website des Lieferanten anzugebende Informationen:

a)
die Referenzeinstellungen und ggf. Anleitungen, wie diese hergestellt werden können;
b)
Anleitungen, wie etwaige Beleuchtungssteuerungsteile und/oder Nicht-Beleuchtungsteile entfernt oder abgeschaltet werden können oder wie ihr Stromverbrauch minimiert werden kann;
c)
wenn die Lichtquelle dimmbar ist: eine Liste der Dimmer, mit denen sie kompatibel ist, sowie die Norm(en) für die Kompatibilität von Lichtquellen und Dimmern, die sie ggf. erfüllt;
d)
wenn die Lichtquelle Quecksilber enthält: Hinweise zum Beseitigen der Bruchstücke bei versehentlichem Bruch;
e)
Empfehlungen für die Entsorgung der Lichtquelle am Ende der Lebensdauer gemäß der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1).

4.
Informationen zu Produkten gemäß Anhang IV Nummer 3

Bei den in Anhang IV Nummer 3 genannten Lichtquellen ist die bestimmungsgemäße Verwendung auf allen Formen der Verpackung sowie in allen Formen der Produktinformation und Werbung anzugeben, wobei klar darauf hinzuweisen ist, dass die Lichtquelle nicht für andere Anwendungen bestimmt ist. In der zur Konformitätsbewertung nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 erstellten technischen Dokumentation sind die technischen Parameter aufzuführen, aufgrund deren die Produktauslegung die Ausnahmevoraussetzung erfüllt.

Fußnote(n):

(*)

Änderungen dieser Einträge gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(**)

Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.

(***)

„-” : nicht anwendbar;

„ja” : Eine Angabe zur äquivalenten Leistungsaufnahme eines ersetzten Lichtquellentyps darf nur in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Lichtquellen mit gebündeltem Licht muss die Art der Lichtquelle in Tabelle 4 aufgeführt sein, und der Lichtstrom der Lichtquelle in einem Kegel mit einem Öffnungswinkel von 90 ° (Φ90°) darf nicht geringer sein als der entsprechende Referenzlichtstrom in Tabelle 4. Der Referenzlichtstrom wird mit dem Korrekturfaktor aus Tabelle 5 multipliziert. Bei LED-Lichtquellen wird er außerdem mit dem Korrekturfaktor aus Tabelle 6 multipliziert.

Bei Lichtquellen mit ungebündeltem Licht muss die angegebene Leistungsaufnahme einer Inkandeszenz-Lichtquelle (in Watt, auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet) dem in Tabelle 7 angegebenen Wert für den jeweiligen Lichtstrom der Lichtquelle entsprechen.

Zwischenwerte sowohl für den Lichtstrom als auch für die angegebene äquivalente Leistungsaufnahme der Lichtquelle (in Watt, auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet) sind durch lineare Interpolation zwischen benachbarten Werten zu ermitteln.

(****)

„-” : nicht anwendbar;

„ja” : Angabe, dass eine LED-Lichtquelle eine Leuchtstofflichtquelle ohne eingebautes Vorschaltgerät mit einer bestimmten Leistungsaufnahme ersetzt. Diese Angabe darf nur dann erfolgen, wenn

die Lichtstärke in beliebiger Richtung um die Röhrenachse um nicht mehr als 25 % von der durchschnittlichen Lichtstärke um die Röhre abweicht und

der Lichtstrom der LED-Lichtquelle nicht geringer ist als der Lichtstrom der Leuchtstofflichtquelle mit der angegebenen Leistungsaufnahme. Der Lichtstrom der Leuchtstofflichtquelle ist durch Multiplikation der angegebenen Leistungsaufnahme mit dem in Tabelle 8 aufgeführten Wert der Mindestlichtausbeute für die Leuchtstofflichtquelle zu berechnen; und

die Leistungsaufnahme der LED-Lichtquelle nicht höher ist als die Leistungsaufnahme der Leuchtstofflichtquelle, die sie der Angabe zufolge ersetzt.

Die technische Dokumentation muss die technischen Daten enthalten, die diesen Angaben zugrunde liegen.

(*****)

Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(1)

Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38).

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