ANHANG III VO (EU) 2019/2016

Label für Kühlgeräte

1.
LABEL FÜR KÜHLGERÄTE, AUSGENOMMEN WEINLAGERSCHRÄNKE

1.1.
Label:

1.2.
Das Label muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
QR-Code;
II.
Name oder Handelsmarke des Lieferanten;
III.
Modellkennung des Lieferanten;
IV.
Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
V.
die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse;
VI.
jährlicher Energieverbrauch (AE), ausgedrückt in kWh pro Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VII.

die Summe der Rauminhalte der Tiefkühlfächer, ausgedrückt in Litern und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

enthält das Kühlgerät keine Tiefkühlfächer, sind das Piktogramm und die Werte in Litern (l) unter Ziffer VII wegzulassen;

VIII.

die Summe der Rauminhalte der Kaltlagerfächer und der Kühlfächer, ausgedrückt in Litern und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

enthält das Kühlgerät keine Kühlfächer und keine Kaltlagerfächer, sind das Piktogramm und die Werte in Litern (l) unter Ziffer VIII wegzulassen;

IX.
Luftschallemissionen in dB(A) re 1 pW, auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. Die Luftschallemissionsklasse gemäß Tabelle 2;
X.
die Nummer dieser Verordnung, also 2019/2016.

2.
LABEL FÜR WEINLAGERSCHRÄNKE

2.1.
Label:

2.2.
Das Label muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
QR-Code;
II.
Name oder Handelsmarke des Lieferanten;
III.
Modellkennung des Lieferanten;
IV.
Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
V.
die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse;
VI.
AE, ausgedrückt in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VII.
Anzahl der Standardweinflaschen, die in dem Weinlagerschrank gelagert werden können;
VIII.
Luftschallemissionen in dB(A) re 1 pW, auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. Die Luftschallemissionsklasse gemäß Tabelle 2;
IX.
die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2016.

3.
GESTALTUNG DER LABELS

3.1.
Gestaltung des Labels für Kühlgeräte, ausgenommen Weinlagerschränke

3.2.
Gestaltung des Labels für Weinlagerschränke

3.3.
Dabei gilt:

a)
Die Labels müssen mindestens 96 mm breit und 192 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.
b)
Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein.
c)
Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri.
d)
Die Abmessungen und die Spezifikationen der Elemente des Labels sind in den Abbildungen zur Gestaltung der Labels für Kühlgeräte und Weinlagerschränke vorgegeben.
e)
Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0,70,100,0: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
f)
Das Label muss allen folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obigen Abbildungen):

Farben des EU-Logos:

Hintergrund: 100,80,0,0,

Sterne: 0,0,100,0;

Farbe des Energie-Logos: 100,80,0,0;
der QR-Code ist in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen;
der Name des Lieferanten ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Fettdruck), 9 pt, anzugeben;
die Modellkennung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben;

Skala von A bis G:

die Buchstaben der Energieeffizienzskala sind in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 19 pt, anzugeben; die Buchstaben sind auf einer Achse im Abstand von 4,5 mm von der linken Seite der Pfeile zu zentrieren;

die Pfeile der Skala von A bis G müssen folgende Farben aufweisen:

Klasse A: 100,0,100,0;

Klasse B: 70,0,100,0;

Klasse C: 30,0,100,0;

Klasse D: 0,0,100,0;

Klasse E: 0,30,100,0;

Klasse F: 0,70,100,0;

Klasse G: 0,100,100,0;

die inneren Trennlinien müssen 0,5 pt stark und zu 100 % schwarz sein;
der Buchstabe der Energieeffizienzklasse ist in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 33 pt, anzugeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzklasse und die entsprechende Spitze des Pfeils in der Skala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des zu 100 % schwarzen Pfeils zu positionieren;
der Wert des jährlichen Energieverbrauchs ist in Verdana (Fettdruck), 28 pt, anzugeben; „kWh/annum” ist in Verdana (Normaldruck), 18 pt, anzugeben. Der Wert und die Einheit sind zu zentrieren und in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen;

die Piktogramme sind gemäß der Gestaltung des Labels und wie folgt darzustellen:

die Linien der Piktogramme müssen 1,2 pt stark und ebenso wie der Text (Zahlen und Einheiten) zu 100 % schwarz sein;

der Text unter dem/den Piktogramm(en) ist in Verdana (Fettdruck), 16 pt, anzugeben und die Einheit in Verdana (Normaldruck), 12 pt; beide zusammen sind unter den Piktogrammen zu zentrieren;

für Kühlgeräte, ausgenommen Weinlagerschränke: enthält das Gerät ausschließlich Gefrierfächer oder ausschließlich Kühlfächer, ist nur das entsprechende Piktogramm in der oberen Zeile gemäß Nummer 1.2 Ziffern VII und VIII abzubilden und zwischen den beiden vertikalen Rändern des Energielabels zu zentrieren;

Piktogramm für die Luftschallemissionen: die Dezibel-Zahl in dem Lautsprecher ist in Verdana (Fettdruck), 12 pt, und die Einheit „dB” in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben; das Spektrum der Luftschallemissionsklassen (A bis D) wird zentriert unterhalb des Piktogramms dargestellt; dabei erscheinen der Buchstabe der zutreffenden Luftschallemissionsklasse in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Buchstaben der anderen Luftschallemissionsklassen in Verdana (Normaldruck), 10 pt;

die Nummer der Verordnung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 6 pt, anzugeben.

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