ANHANG IV VO (EU) 2019/2016

Messmethoden und Berechnungen

Für die Feststellung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die den nach dem Stand der Technik allgemein anerkannten Verfahren Rechnung tragen und mit den nachfolgenden Bestimmungen im Einklang stehen. Die Nummern dieser harmonisierten Normen wurden zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

1.
Allgemeine Prüfbedingungen:

a)
Bei Kühlgeräten mit Heizelementen zur Verhinderung der Kondensation, die vom Endnutzer ein- und ausgeschaltet werden können, müssen diese eingeschaltet und, sofern sie einstellbar sind, auf die größte Heizleistung eingestellt werden, wobei ihr Energieverbrauch als täglicher Energieverbrauch (Edaily) in den jährlichen Energieverbrauch (AE) einbezogen wird;

Wird ein Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Anhang VI Tabelle 7 der vorliegenden Verordnung angegeben, so muss der Lieferant den angegebenen Wert für die Berechnungen gemäß diesem Anhang verwenden.

b)
bei Kühlgeräten mit umgebungsgesteuerten Heizelementen zur Verhinderung der Kondensation müssen diese, sofern möglich, während der Messung des Energieverbrauchs abgeschaltet oder auf andere Weise deaktiviert werden;
c)
bei Kühlgeräten mit Spendern, die vom Endnutzer ein- und ausgeschaltet werden können, müssen die Spender während der Prüfung des Energieverbrauchs eingeschaltet sein, dürfen aber nicht betrieben werden;
d)
bei der Messung des Energieverbrauchs sind Fächer mit variabler Temperatur bei der niedrigsten Temperatur zu betreiben, die vom Endnutzer eingestellt werden kann, um den in Tabelle 3 für den Fachtyp mit der niedrigsten Temperatur angegebenen Temperaturbereich dauerhaft aufrechtzuerhalten;
e)
bei Kühlgeräten, die mit einem Netzwerk verbunden werden können, muss das Kommunikationsmodul aktiviert werden, es muss jedoch während der Prüfung des Energieverbrauchs weder eine bestimmte Art von Kommunikation noch ein Datenaustausch noch beides stattfinden. Während der Prüfung des Energieverbrauchs muss sichergestellt sein, dass das Gerät an ein Netzwerk angeschlossen ist;
f)
für die Leistungsmerkmale von Kaltlagerfächern gilt:

(1)
für ein als Lagerfach für frische Lebensmittel und/oder Kaltlagerfach eingestuftes Fach mit variabler Temperatur muss der Energieeffizienzindex (EEI) für jeden Temperaturzustand bestimmt und der höchste Wert verwendet werden;
(2)
ein Kaltlagerfach muss seine Durchschnittstemperatur innerhalb eines bestimmten Bereichs ohne Nutzereinstellungen steuern können; dies kann bei den Prüfungen des Energieverbrauchs bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C überprüft werden;

g)
für Fächer mit einstellbarem Rauminhalt gilt: kann der Endnutzer die Rauminhalte von zwei Fächern im Verhältnis zueinander anpassen, werden der Energieverbrauch und der Rauminhalt geprüft, wenn das Fach mit der höheren Zieltemperatur auf den kleinsten Rauminhalt eingestellt ist;
h)
das Gefriervermögen eines Fachs, ausgedrückt in kg/24h und auf eine Dezimalstelle gerundet, wird wie folgt berechnet: 24 × das Gewicht der leichten Beladung dieses Fachs, geteilt durch die Gefrierzeit, die nötig ist, um bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C die Temperatur der leichten Beladung von 25 °C auf – 18 °C zu senken;
i)
bei 4-Sterne-Fächern muss die Gefrierzeit, die nötig ist, um bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C die Temperatur der leichten Beladung von 25 °C auf – 18 °C zu senken, so sein, dass das daraus resultierende Gefriervermögen der Anforderung in Anhang I Nummer 4 entspricht;
j)
für die Ermittlung der Klimaklassen werden die Akronyme SN, N, ST bzw. T für den jeweiligen Umgebungstemperaturbereich verwendet, wobei

(1)
der Temperaturbereich der erweiterten gemäßigten Zone (SN) von 10 °C bis 32 °C,
(2)
der Temperaturbereich der gemäßigten Zone (N) von 16 °C bis 32 °C,
(3)
der Temperaturbereich der subtropischen Zone (ST) von 16 °C bis 38 °C und
(4)
der Temperaturbereich der tropischen Zone (T) von 16 °C bis 43 °C reicht;

k)
das Gewicht der leichten Beladung jedes 4-Sterne-Fachs beträgt:

3,5 kg/100 l des Rauminhalts des geprüften 4-Sterne-Fachs, auf die nächstliegenden 0,5 kg aufgerundet; und

2 kg bei einem 4-Sterne-Fach mit einem Rauminhalt, bei dem 3,5 kg/100 l zu einem Wert unter 2 kg führen würde;

falls das Kühlgerät eine Kombination von 3- und 4-Sterne-Fächern umfasst, wird die Summe der Gewichte der leichten Beladung so erhöht, dass die Summe der Gewichte der leichten Beladung aller 4-Sterne-Fächern folgenden Werten entspricht:

3,5 kg/100 l des Gesamtrauminhalts aller 4- und 3-Sterne-Fächer, auf die nächstliegenden 0,5 kg aufgerundet; und

2 kg bei einem Gesamtrauminhalt aller 4- und 3-Sterne-Fächern, bei dem 3,5 kg/100 l zu einem Wert unter 2 kg führen würde.

2.
Lagerbedingungen und Zieltemperaturen je Fachtyp:

In Tabelle 3 sind die Lagerbedingungen und die Zieltemperatur je Fachtyp angegeben.

3.
Ermittlung des AE:

a)
Für alle Kühlgeräte, ausgenommen geräuscharme Kühlgeräte:

Der Energieverbrauch wird durch Prüfung bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C ermittelt.

Zur Ermittlung des Energieverbrauchs müssen die einzelnen Fächer durchschnittliche Lufttemperaturen aufweisen, die höchstens den in Tabelle 3 aufgeführten Zieltemperaturen für jeden vom Lieferanten angegebenen Fachtyp entsprechen. Gegebenenfalls können Werte oberhalb und unterhalb der Zieltemperaturen genutzt werden, um für jedes relevante Fach den Energieverbrauch bei Zieltemperatur durch Interpolation zu schätzen.

Die wichtigsten zu ermittelnden Elemente des Energieverbrauchs sind:

eine Reihe von Werten für die Dauerleistungsaufnahme (Pss), ausgedrückt in W und auf eine Dezimalstelle gerundet, jeweils bei einer bestimmten Umgebungstemperatur und einer Reihe von Fachtemperaturen, die nicht notwendigerweise den Zieltemperaturen entsprechen;

der repräsentative Energiemehrverbrauch durch Entfrostung und Wiederherstellung (ΔΕd-f), ausgedrückt in Wh und auf eine Dezimalstelle gerundet, für Produkte mit einem oder mehreren automatischen Entfrostungssystemen (mit jeweils einem eigenen Steuerungszyklus), gemessen bei Umgebungstemperaturen von 16 °C (ΔΕd-f16) und 32 °C (ΔΕd-f32);

das Entfrostungsintervall (td-f), ausgedrückt in h und auf drei Dezimalstellen gerundet, für Produkte mit einem oder mehreren Entfrostungssystemen (mit jeweils einem eigenen gesteuerten Entfrostungszyklus), gemessen bei Umgebungstemperaturen von 16 °C (td-f16) und 32 °C (td-f32). Dabei ist td-f für jedes System für eine bestimmte Reihe von Bedingungen zu ermitteln;

bei jeder durchgeführten Prüfung werden Pss und ΔΕd-f addiert, um für die jeweils gewählten Einstellungen den täglichen Energieverbrauch bei einer bestimmten Umgebungstemperatur ET = 0,001 × 24 × (Pss + ΔΕd-f/td-f), ausgedrückt in kWh/24h, zu erhalten;

Eaux, ausgedrückt in kWh/a und auf drei Dezimalstellen gerundet. Eaux beinhaltet lediglich die von dem umgebungstemperaturgesteuerten Heizelement zur Verhinderung der Kondensation benötigte Energie und wird ermittelt, indem die Werte für die Leistungsaufnahme des Heizelements bei einer Reihe von Umgebungstemperaturen und Feuchtigkeitsbedingungen jeweils mit der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der entsprechenden Umgebungstemperatur und Feuchtigkeitsbedingung multipliziert und dann addiert werden; diese Summe wird anschließend mit einem Verlustfaktor multipliziert, der dem Energieverlust aufgrund der in das Fach abgegebenen Wärme und ihrer anschließenden Entfernung durch das Kühlsystem Rechnung trägt.

Tabelle 3

Lagerbedingungen und Zieltemperatur je Fachtyp:

Anmerkungen:

n. a. = nicht anwendbar

GruppeFachtypAnmerkungLagerbedingungenTc
TminTmax
BezeichnungBezeichnungNr.°C°C°C
KühlfächerSpeisekammerfach(1)+ 14+ 20+ 17
Weinlagerfach(2)(6)+ 5+ 20+ 12
Kellerfach(1)+ 2+ 14+ 12
Lagerfach für frische Lebensmittel(1)0+ 8+ 4
KaltlagerfachKaltlagerfach(3)-3+ 3+ 2
TiefkühlfächerNull-Sterne- und Eisbereiterfach(4)n. a.00
Ein-Stern-Fach(4)n. a.– 6– 6
Zwei-Sterne-Fach(4)(5)n. a.– 12– 12
Drei-Sterne-Fach(4)(5)n. a.– 18– 18
Gefrierfach (Vier-Sterne-Fach)(4)(5)n. a.– 18– 18

Jeder dieser Parameter wird in einer separaten Prüfung oder separaten Reihe von Prüfungen bestimmt. Die Messdaten werden über einen Prüfzeitraum einige Zeit nach der Inbetriebnahme des Geräts gemittelt. Um die Effizienz und die Genauigkeit der Prüfung zu verbessern, wird die Länge des Prüfungszeitraums nicht vorgegeben, sondern ist so zu wählen, dass das Gerät während dieses Prüfungszeitraums unter gleichförmigen Funktionsbedingungen betrieben wird. Um dies zu validieren, werden alle innerhalb dieses Prüfzeitraums gewonnenen Daten anhand einer Reihe von Stabilitätskriterien kontrolliert; außerdem wird geprüft, ob unter diesen gleichförmigen Funktionsbedingungen ausreichend Daten gewonnen werden konnten.

Der AE, ausgedrückt in kWh/a, wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet:

AE = 365 × Edaily/L + Eaux

mit

dem Lastfaktor L = 0,9 für Kühlgeräte mit ausschließlich Tiefkühlfächern und dem Lastfaktor L = 1,0 für alle anderen Geräte und

Edaily, ausgedrückt in kWh/24h und auf drei Dezimalstellen gerundet, der sich aus ET bei einer Umgebungstemperatur von 16 °C (E16) und einer Umgebungstemperatur von 32 °C (E32) wie folgt errechnet:

Edaily = 0,5 × (E16 + E32)

wobei E16 und E32 aus den Daten der Prüfung des Energieverbrauchs bei den in Tabelle 3 festgelegten Zieltemperaturen interpoliert werden.

b)
Für geräuscharme Kühlgeräte:

Der Energieverbrauch wird gemäß Nummer 3 Buchstabe a ermittelt, jedoch nicht bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C, sondern bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C.

Für Edaily, ausgedrückt in kWh/24h und für die Berechnung des AE auf drei Dezimalstellen gerundet, gilt dann:

Edaily = E25

wobei E25 ET bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C ist und aus den Daten der Prüfung des Energieverbrauchs bei den in Tabelle 3 festgelegten Zieltemperaturen interpoliert wird.

4.
Ermittlung des standardmäßigen jährlichen Energieverbrauchs (SAE):

a)
Für alle Kühlgeräte:

Der SAE, ausgedrückt in kWh/a, wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet:

SAE = C × D × Σ nc = 1 Ac × Bc ×[Vc/V] × (Nc + V × rc × Mc)

dabei gilt:

c ist die Indexzahl eines Fachtyps mit einem Wert zwischen 1 und n, wobei n die Gesamtzahl der Fachtypen ist;

Vc (ausgedrückt in dm3 oder Liter und auf eine Dezimalstelle gerundet) ist der Rauminhalt des Fachs;

V (ausgedrückt in dm3 oder Liter, gerundet auf die nächstliegende ganze Zahl) ist der Rauminhalt mit Vnc=1Vc;

rc, Nc, Mc und C sind auf die einzelnen Fächer bezogene Modellierungsparameter mit den in Tabelle 4 angegebenen Werten und

Ac, Bc und D sind die Ausgleichsfaktoren mit den in Tabelle 5 angegebenen Werten.

Werden obenstehende Berechnungen für Fächer mit variabler Temperatur vorgenommen, wird aus den Fachtypen der Fachtyp mit der niedrigsten Zieltemperatur, für die er für geeignet erklärt wurde, gewählt.

b)
Modellierungsparameter je Fachtyp für die Berechnung des SAE:

Die Modellierungsparameter sind in Tabelle 4 aufgeführt.

Tabelle 4

Werte der Modellierungsparameter je Fachtyp

Fachtyprc(*)NcMcC
Speisekammerfach0,35750,12zwischen 1,15 und 1,56 für Kombigeräte mit Drei-Sterne- oder Vier-Sterne-Fächern(**), 1,15 für andere Kombigeräte, 1,00 für andere Kühlgeräte
Weinlagerfach0,60
Kellerfach0,60
Lagerfach für frische Lebensmittel1,00
Kaltlagerfach1,101380,12
Null-Sterne- und Eisbereiterfach1,201380,15
Ein-Stern-Fach1,50
Zwei-Sterne-Fach1,80
Drei-Sterne-Fach2,10
Gefrierfach (Vier-Sterne-Fach)2,10

c)
Ausgleichsfaktoren je Fachtyp bei der Berechnung des SAE:

Die Ausgleichsfaktoren sind in Tabelle 5 aufgeführt.

Tabelle 5

Werte der Ausgleichsfaktoren je Fachtyp

FachtypAcBcD
Manuelle EntfrostungAutomatische EntfrostungFreistehendes GerätEinbaugerät≤ 2(***)3(***)4(***)> 4(***)
Speisekammerfach1,001,001,021,001,021,0351,05
Weinlagerfach
Kellerfach
Lagerfach für frische Lebensmittel
Kaltlagerfach1,03
Null-Sterne- und Eisbereiterfach1,001,101,05
Ein-Stern-Fach
Zwei-Sterne-Fach
Drei-Sterne-Fach
Gefrierfach (Vier-Sterne-Fach)

5.
Ermittlung des EEI:

Der EEI, ausgedrückt in %, wird wie folgt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet: EEI = AE/SAE.

Fußnote(n):

(1)

Tmin und Tmax sind die im Prüfungszeitraum gemessenen Werte (Durchschnitt der im Zeitverlauf mit einer Reihe von Sensoren ermittelten Werte).

(2)

Die durchschnittliche Temperaturschwankung während des Prüfungszeitraums darf an jedem Sensor nicht mehr als ± 0,5 Kelvin (K) betragen. Während eines Entfrostungs- und Wiederherstellungszeitraums darf der von allen Sensoren gemessene Durchschnitt den Durchschnittswert des Fachs um nicht mehr als 1,5 K übersteigen.

(3)

Tmin und Tmax sind die Momentanwerte während des Prüfungszeitraums.

(4)

Tmax ist der im Prüfungszeitraum gemessene Höchstwert (Höchstwert der im Zeitverlauf mit einer Reihe von Sensoren ermittelten Werte).

(5)

Handelt es sich um ein Fach mit automatischer Entfrostung, darf die Temperatur (definiert als Höchstwert aller Sensoren) während eines Entfrostungs- und Wiederherstellungszeitraums um nicht mehr als 3,0 K ansteigen.

(6)

Tmin und Tmax sind die im Prüfungszeitraum gemessenen Durchschnittswerte (Durchschnitt im Zeitverlauf für jeden Sensor) und begrenzen den maximal zulässigen Betriebstemperaturbereich.

(*)

rc = (Ta-Tc)/20; mit Ta = 24 °C und Tc mit den in Tabelle 3 angegebenen Werten.

(**)

C für Kombigeräte mit Drei-Sterne- oder Vier-Sterne-Fächern wird wie folgt bestimmt:

wenn frzf das Verhältnis des Rauminhalts des/der Drei-Sterne- oder Vier-Sterne-Fachs/-Fächer Vfr zu V ist, mit frzf = Vfr/V, gilt:

wenn frzf ≤ 0,3, dann C = 1,3 + 0,87 × frzf;

wenn 0,3 < frzf < 0,7, dann C = 1,87 – 1,0275 × frzf;

ansonsten C = 1,15.

(***)

Anzahl der Außentüren oder Fächer, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

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