ANHANG I VO (EU) 2019/2022
Begriffsbestimmungen für die Anhänge
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- (1)
- „Energieeffizienzindex” (EEI) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Energieverbrauch des eco-Programms und dem Energieverbrauch des Standardprogramms;
- (2)
- „Energieverbrauch des eco-Programms” (EPEC) bezeichnet den Energieverbrauch eines Haushaltsgeschirrspülers im eco-Programm in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
- (3)
- „Energieverbrauch des Standardprogramms” (SPEC) bezeichnet den in Abhängigkeit von der Nennkapazität des Geschirrspülers ermittelten Bezugs-Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
- (4)
- „Maßgedeck” (ps) bezeichnet einen Satz Geschirr, der zur Verwendung durch eine Person bestimmt ist, ohne Serviergeschirrteile;
- (5)
- „Serviergeschirrteile” bezeichnet Geschirrteile, die zum Zubereiten oder Anrichten von Speisen dienen, wie Töpfe, Servierschüsseln und -platten sowie Servierbesteck;
- (6)
- „Nennkapazität” bezeichnet die Höchstzahl von Maßgedecken, die bei Beladung gemäß Anleitungen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten pro Betriebszyklus zusammen mit den Serviergeschirrteilen in einem Haushaltsgeschirrspüler gereinigt, gespült und getrocknet werden können;
- (7)
- „Reinigungsleistungsindex” (IC) bezeichnet das Verhältnis der Reinigungsleistung eines Haushaltsgeschirrspülers zur Reinigungsleistung eines Bezugs-Haushaltsgeschirrspülers;
- (8)
- „Trocknungsleistungsindex” (ID) bezeichnet das Verhältnis der Trocknungsleistung eines Haushaltsgeschirrspülers zur Trocknungsleistung eines Bezugs-Haushaltsgeschirrspülers;
- (9)
- „Programmdauer” (Tt) bezeichnet den Zeitraum vom Beginn des gewählten Programms — ohne eine etwaige vom Nutzer programmierte Zeitvorwahl — bis zur Meldung des Programmendes, ab der der Nutzer Zugang zum Geschirr hat;
- (10)
- „Betriebszyklus” bezeichnet einen von dem gewählten Programm abhängigen vollständigen Reinigungs-, Spül- und Trocknungszyklus, der eine Reihe von Betriebsvorgängen bis zum Ende aller Tätigkeiten umfasst;
- (11)
-
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem der Haushaltsgeschirrspüler an das Stromnetz angeschlossen ist, aber keine Funktion bereitstellt; folgende Zustände gelten ebenfalls als Aus-Zustände:
- a)
- Zustände, in denen nur der Aus-Zustand angezeigt wird;
- b)
- Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gewährleisten.
- (12)
-
„Bereitschaftszustand” (Standby) bezeichnet einen Zustand, in dem der Haushaltsgeschirrspüler an das Stromnetz angeschlossen ist und — möglicherweise auf unbestimmte Zeit — nur die folgenden Funktionen bereitstellt:
- a)
- Reaktivierungsfunktion, gegebenenfalls allein zusammen mit der Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist und/oder
- b)
- Reaktivierungsfunktion über eine Netzwerkverbindung und/oder
- c)
- Informations- oder Statusanzeige und/oder
- d)
- Detektionsfunktion für die Auslösung von Notfallmaßnahmen;
- (13)
- „Netzwerk” bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle);
- (14)
- „Zeitvorwahl” bezeichnet einen Zustand, bei dem der Nutzer den Beginn des Betriebszyklus des gewählten Programms um einen bestimmten Zeitraum verschoben hat;
- (15)
- „Ersatzteil” bezeichnet ein separates Teil, das bei einem Produkt ein Teil mit derselben oder einer ähnlichen Funktion ersetzen kann;
- (16)
- „fachlich kompetenter Reparateur” bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das Reparatur- und fachgerechte Wartungsdienstleistungen für Haushaltsgeschirrspüler erbringt;
- (17)
- „Wasserverbrauch des eco-Programms” (EPWC) bezeichnet den Wasserverbrauch eines Haushaltsgeschirrspülers im eco-Programm in Litern pro Betriebszyklus;
- (18)
-
„Garantie” bezeichnet jede gegenüber dem Verbraucher eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder eines Herstellers,
- a)
- den Kaufpreis zu erstatten oder
- b)
- Haushaltsgeschirrspüler zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen;
- (19)
- „angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79).
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