Artikel 1 VO (EU) 2019/2023
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner festgelegt, einschließlich Einbau-Haushaltswaschmaschinen und Einbau-Haushaltswaschtrockner sowie netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
- a)
- Waschmaschinen und Waschtrockner, die unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen;
- b)
- mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können.
(3) Die Anforderungen in Anhang II Nummern 1 bis 6, Nummer 9 Absatz 1 Buchstaben a und c und Nummer 9 Absatz 2 Ziffern i und vii gelten nicht für
- a)
- Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von weniger als 2 kg;
- b)
- Haushaltswaschtrockner mit einer Nennkapazität (Waschen) von weniger als 2 kg.
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