ANHANG VI VO (EU) 2019/2023
Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschinen und Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner
Bei Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschinen und Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern gelten die Bestimmungen in Anhang II Nummern 1 bis 6 und Nummer 9 Absatz 2 für jede Trommel gemäß den in Anhang III beschriebenen Mess- und Berechnungsmethoden. Die Bestimmungen in Anhang II Nummern 7, 8, 9 Absätze 1 und 3 gelten für alle Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschinen und Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner.
Die Bestimmungen in Anhang II Nummern 1 bis 6 und Nummer 9 Absatz 2 gelten für jede einzelne Trommel, sofern sie nicht in dasselbe Gehäuse eingebaut sind und im Programm „eco 40-60” oder im Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” nur gleichzeitig betrieben werden können. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschine oder den Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner als Ganzes wie folgt:
- a)
- die Nennkapazität (Waschen) ist die Summe der Nennkapazitäten (Waschen) der einzelnen Trommeln; bei Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern ist die Nennkapazität die Summe der Nennkapazitäten der einzelnen Trommeln;
- b)
- der Energie- und Wasserverbrauch der Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus des Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockners ist die Summe des Energie- bzw. Wasserverbrauchs jeder einzelnen Trommel;
- c)
- der Energie- und Wasserverbrauch des vollständigen Betriebszyklus des Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockners ist die Summe des Energie- bzw. Wasserverbrauchs jeder einzelnen Trommel;
- d)
- der Energieeffizienzindex (EEIW) wird anhand der Nennkapazität (Waschen) und des Energieverbrauchs berechnet; bei Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern wird der Energieeffizienzindex (EEIWD) anhand der Nennkapazität und des Energieverbrauchs berechnet;
- e)
- jede Trommel muss einzeln die Mindestanforderungen an die Wascheffizienz und die Spülwirkung erfüllen;
- f)
- jede Trommel muss einzeln die für die Trommel mit der größten Nennkapazität geltenden Anforderungen an die Programmdauer erfüllen;
- g)
- die Anforderungen an die Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme gelten für die Haushaltswaschmaschine oder den Haushaltswaschtrockner als Ganzes.
- h)
- die Restfeuchte nach dem Waschen wird als gewichteter Durchschnitt entsprechend der Nennkapazität jeder einzelnen Trommel berechnet;
- i)
- bei Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern gilt die Anforderung an die Endfeuchte nach dem Trocknen einzeln für jede Trommel.
Das Nachprüfungsverfahren nach Anhang IV gilt für die Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschine und den Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner als Ganzes, wobei die Prüftoleranzen für jeden der in Anwendung dieses Anhangs ermittelten Parameter gelten.
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