ANHANG III VO (EU) 2019/2024

Messmethoden und Berechnungen

Für die Feststellung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die den nach dem Stand der Technik allgemein anerkannten Verfahren Rechnung tragen und mit den nachfolgenden Bestimmungen im Einklang stehen. Die Nummern dieser harmonisierten Normen wurden zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wird ein Parameter gemäß Artikel 4 angegeben, so muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die Berechnungen gemäß diesem Anhang den angegebenen Wert dieses Parameters verwenden.

1.
Allgemeine Prüfbedingungen:

a)
Die Umgebungsbedingungen müssen den in Tabelle 3 als Set 1 aufgeführten Bedingungen entsprechen, außer bei Speiseeis-Gefriermaschinen und Verkaufskühlmöbeln für Speiseeis, die bei den in Tabelle 3 als Set 2 aufgeführten Umgebungsbedingungen zu prüfen sind;
b)
kann ein Fach auf unterschiedliche Temperaturen eingestellt werden, so ist es bei der niedrigsten Betriebstemperatur zu prüfen;
c)
zur Prüfung von gekühlten Verkaufsautomaten mit Fächern mit einstellbarem Rauminhalt ist der Nettorauminhalt des Fachs mit der höchsten Betriebstemperatur auf den kleinsten Nettorauminhalt einzustellen;
d)
bei Getränkekühlern muss die angegebene Kühlgeschwindigkeit der Erholzeit bei halber Neubeladung entsprechen.

Tabelle 3

Umgebungsbedingungen

Trockenkugeltemperatur, °C Relative Feuchtigkeit, % Taupunkt, °C Wasserdampfgehalt in trockener Luft, g/kg
Set 1 25 60 16,7 12,0
Set 2 30 55 20,0 14,8

2.
Ermittlung des EEI:

a)
Der EEI, ausgedrückt in % und auf eine Dezimalstelle gerundet, ist das Verhältnis des AE (in kWh/a) zur Bezugsgröße SAE (in kWh/a) und wird für alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion wie folgt berechnet:

EEI = AE/SAE.

b)
Der AE, ausgedrückt in kWh/a, wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet:

AE = 365 × Edaily;

dabei gilt:

Edaily, ausgedrückt in kWh/24h und auf drei Dezimalstellen gerundet, ist der Energieverbrauch des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion über einen Zeitraum von 24 Stunden.

c)
Der SAE wird in kWh/a ausgedrückt und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen alle Fächer zur selben Temperaturklasse gehören, und für gekühlte Verkaufsautomaten wird der SAE wie folgt berechnet:

SAE = 365 × P × (M + N × Y) × C.

Für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen mindestens zwei Fächer zu unterschiedlichen Temperaturklassen gehören, ausgenommen gekühlte Verkaufsautomaten, wird der SAE wie folgt berechnet:

SAE 365Pnc=1MNYcCc ;

Dabei gilt:

(1)
c ist die Indexzahl eines Fachtyps mit einem Wert zwischen 1 und n, wobei n die Gesamtzahl der Fachtypen ist.
(2)
Die Werte für M und N sind in Tabelle 4 angegeben.

Tabelle 4

Werte für M und N

Kategorie Wert für M Wert für N
Getränkekühler 2,1 0,006
Speiseeis-Gefriermaschinen 2,0 0,009
gekühlte Verkaufsautomaten 4,1 0,004
Verkaufskühlmöbel für Speiseeis 25,0 30,400
Vertikale und kombinierte Kühlschränke für Supermärkte 9,1 9,100
Horizontale Kühlschränke für Supermärkte 3,7 3,500
Vertikale und kombinierte Gefrierschränke für Supermärkte 7,5 19,300
Horizontale Gefrierschränke für Supermärkte 4,0 10,300
Containerregale (ab 1. März 2021) 9,2 11,600
Containerregale (ab 1. September 2023) 9,1 9,100

(3)
Die Werte für den Temperaturkoeffizienten C sind in Tabelle 5 angegeben.

Tabelle 5

Temperaturbedingungen und entsprechende Werte des Temperaturkoeffizienten C

Anmerkungen:

n. a = nicht anwendbar.

a)
Kühlmöbel für Supermärkte
Kategorie Temperaturklasse Höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets (°C) Niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets (°C) Höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete (°C) Wert für C
Vertikale und kombinierte Kühlschränke für Supermärkte M2 ≤ 7 ≥ – 1 n. a. 1,00
H1 und H2 ≤ + 10 ≥ – 1 n. a. 0,82
M1 ≤ 5 ≥ – 1 n. a. 1,15
Horizontale Kühlschränke für Supermärkte M2 ≤ 7 ≥ – 1 n. a. 1,00
H1 und H2 ≤ + 10 ≥ – 1 n. a. 0,92
M1 ≤ 5 ≥ – 1 n. a. 1,08
Vertikale und kombinierte Gefrierschränke für Supermärkte L1 ≤ – 15 n. a. ≤ – 18 1,00
L2 ≤ – 12 n. a. ≤ – 18 0,90
L3 ≤ – 12 n. a. ≤ – 15 0,90
Horizontale Gefrierschränke für Supermärkte L1 ≤ – 15 n. a. ≤ – 18 1,00
L2 ≤ – 12 n. a. ≤ – 18 0,92
L3 ≤ – 12 n. a. ≤ – 15 0,92
Vertikale und kombinierte Kühlschränke für Supermärkte M0 ≤ + 4 ≥ - 1 entfällt 1,30
Horizontale Kühlschränke für Supermärkte M0 ≤ + 4 ≥ - 1 entfällt 1,13
b)
Verkaufskühlmöbel für Speiseeis
Temperaturklasse Höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets (°C) Niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets (°C) Höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete (°C) Wert für C
G1 – 10 – 14 n. a. 1,00
G2 – 10 – 16 n. a. 1,00
G3 – 10 – 18 n. a. 1,00
L1 – 15 n. a. – 18 1,00
L2 – 12 n. a. – 18 1,00
L3 – 12 n. a. – 15 1,00
S Spezielle Klassifizierung 1,00
c)
Gekühlte Verkaufsautomaten
Temperaturklasse(**) Höchste gemessene Warentemperatur (TV) (°C) Wert für C
Kategorie 1 7 1+(12-TV)/25
Kategorie 2 12
Kategorie 3 3
Kategorie 4 (TV1+TV2)/2(*)
Kategorie 6 (TV1+TV2)/2(*)
d)
Andere Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
Kategorie Wert für C
Andere Geräte 1,00

(4)
Der Koeffizient Y wird wie folgt berechnet:

a)
für Getränkekühler:

Yc ist das Äquivalentvolumen der Fächer des Getränkekühlers mit der Zieltemperatur Tc, (Veqc) und wird wie folgt berechnet:

Yc = Veqc = Bruttorauminhaltc × ((25 — Tc)/20) × CC;

wobei Tc die durchschnittliche Fachtemperatur und CC der Faktor für die Klimaklasse ist.

Tabelle 6

Temperaturklassen und entsprechende durchschnittliche Fachtemperaturen (Tc) für Getränkekühler

Temperaturklasse (*) Tc (°C)
K1 3,5
K2 2,5
K3 – 1,0
K4 5,0

Tabelle 7

Betriebsbedingungen und entsprechende CC-Werte für Getränkekühler

Höchste Umgebungstemperatur (°C) Relative Umgebungsfeuchtigkeit (%) CC
25 60 1,00
32 65 1,05
40 75 1,10

b)
für Speiseeis-Gefriermaschinen:

Yc ist das Äquivalentvolumen der Fächer der Speiseeis-Gefriermaschine mit der Zieltemperatur Tc, (Veqc) und wird wie folgt berechnet:

Yc = Veqc = Nettorauminhaltc × ((12 — Tc)/30) × CC;

wobei Tc die durchschnittliche Fachtemperatur und CC der Faktor für die Klimaklasse ist. Die Werte für Tc sind in Tabelle 8 aufgeführt. Die Werte für CC sind in Tabelle 9 aufgeführt.

Tabelle 8

Temperaturklassen und entsprechende durchschnittliche Fachtemperaturen (Tc) für Speiseeis-Gefriermaschinen

Temperaturklasse Tc (°C)
Temperatur des wärmsten M-Pakets in allen Prüfungen (außer in der Prüfung zum Öffnen des Deckels) niedriger oder gleich (°C) Höchster in der Prüfung zum Öffnen des Deckels zulässiger Temperaturanstieg des wärmsten M-Pakets (°C)
– 18 2 – 18,0
– 7 2 – 7,0

Tabelle 9

Betriebsbedingungen und entsprechende CC-Werte für Speiseeis-Gefriermaschinen

Minimale Maximale CC
Umgebungstemperatur (°C) Relative Umgebungsfeuchtigkeit (%) Umgebungstemperatur (°C) Relative Umgebungsfeuchtigkeit (%)
Speiseeis-Gefriermaschine mit durchsichtigem Deckel 16 80 30 55 1,00
35 75 1,10
40 40 1,20
Speiseeis-Gefriermaschine mit nicht durchsichtigem Deckel 16 80 30 55 1,00
35 75 1,04
40 40 1,10

c)
für gekühlte Verkaufsautomaten:

Y ist der Nettorauminhalt des gekühlten Verkaufsautomaten, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, und entspricht der Summe der Rauminhalte aller Fächer, in denen sich die direkt für den Verkauf verfügbaren Waren befinden, und des Rauminhalts, den die Waren während des Abgabevorgangs durchlaufen;

d)
für alle anderen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion:

Yc ist die Summe der Warenpräsentationsflächen aller Fächer des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion, die zur gleichen Temperaturklasse gehören, ausgedrückt in Quadratmetern (m2) und auf zwei Dezimalstellen gerundet.

(5)
Die Werte für P sind in Tabelle 10 aufgeführt.

Tabelle 10

P-Werte

Art des Kühlmöbels P
Steckerfertige Kühlmöbel für Supermärkte 1,10
Andere Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion 1,00

Fußnote(n):

(*)

Bei Verkaufsautomaten für unterschiedliche Temperaturen ist TV der Mittelwert von TV1 (höchste gemessene Warentemperatur im wärmsten Fach) und TV2 (höchste gemessene Warentemperatur im kältesten Fach), auf eine Dezimalstelle gerundet.

(**)

Kategorie 1 = gekühlte Dosen- und Flaschenautomaten mit geschlossener Vorderseite, in denen die Waren gestapelt werden; Kategorie 2 = gekühlte Dosen- und Flaschen-, Süßwaren- und Snackautomaten mit Glasfront; Kategorie 3 = gekühlte Automaten mit Glasfront für ausschließlich verderbliche Lebensmittel; Kategorie 4 = gekühlte Automaten mit Glasfront und Bereichen unterschiedlicher Temperaturen; Kategorie 6 = kombinierte Automaten mit mehreren Automatenkategorien im selben Gehäuse, die mit einem gemeinsamen Kühlsystem betrieben werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.