Artikel 1 VO (EU) 2019/2074

Gegenstand und Anwendungsbereich

Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die Durchführung spezifischer amtlicher Kontrollen an Grenzkontrollstellen festgelegt, denen Sendungen von Tieren und Waren der Kategorien gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/625 unterzogen werden müssen, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde.

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