Artikel 3 VO (EU) 2019/2115
Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU
Artikel 33 der Richtlinie 2014/65/EU wird folgender Absatz angefügt:
(9) Die Kommission setzt bis zum 1. Juli 2020 eine Gruppe sachverständiger Interessenträger ein, die das Funktionieren und den Erfolg der KMU-Wachstumsmärkte beobachtet. Bis zum 1. Juli 2021 veröffentlicht die Gruppe sachverständiger Interessenträger einen Bericht über ihre Feststellungen.
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