Artikel 4 VO (EU) 2019/2115
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2019. Artikel 1 gilt jedoch ab dem 1. Januar 2021.
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