Artikel 10 VO (EU) 2019/2126
Aufhebung
(1) Die Entscheidung 94/641/EG und der Durchführungsbeschluss 2012/44/EU werden mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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