Artikel 10 VO (EU) 2019/2126

Aufhebung

(1) Die Entscheidung 94/641/EG und der Durchführungsbeschluss 2012/44/EU werden mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.