Artikel 1 VO (EU) 2019/2129
Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die einheitliche Anwendung der angemessenen Häufigkeitsrate für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Tieren und Waren gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2017/625, die in Verkehr gebracht werden sollen.
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