ANHANG I VO (EU) 2019/2129

Referenzkriterien zur Festlegung der Basis-Häufigkeitsraten für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen

Referenzkriterien zur Festlegung der Basis-Häufigkeitsraten für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen Basis-Häufigkeitsraten für
Risikokategorie Tier- bzw. Warenkategorie(*) Nämlichkeitskontrollen Warenuntersuchungen
I Tiere 100 % 100 %
II
—

Hackfleisch/Faschiertes, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen für den menschlichen Verzehr

—

Geflügelfleisch für den menschlichen Verzehr

—

Kaninchenfleisch, Wildfleisch und daraus hergestellte Fleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr

—

Eier für den menschlichen Verzehr

—

Eiprodukte für den menschlichen Verzehr, die gefroren oder gekühlt gelagert werden

—

Milch für den menschlichen Verzehr

—

Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis für den menschlichen Verzehr, die gefroren oder gekühlt gelagert werden

—

Fischereierzeugnisse aus Aquakulturen und Muscheln für den menschlichen Verzehr, die nicht zwecks Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur in hermetisch verschlossene Behältnisse abgefüllt sind

—

tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere

100 % 30 %
III
—

Fleisch, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt, und aus solchem Fleisch hergestellte Fleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr

—

ausgeschmolzene tierische Fette und Grieben für den menschlichen Verzehr

—

Geflügelfleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr

—

Eiprodukte für den menschlichen Verzehr, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt

—

Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis für den menschlichen Verzehr, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt

—

Fischereierzeugnisse für den menschlichen Verzehr, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt

—

Honig und sonstige Imkereierzeugnisse für den menschlichen Verzehr

—

Zusammengesetzte Erzeugnisse, sofern nicht unter Risikokategorie IV genannt

—

Bruteier

—

organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel aus tierischen Nebenprodukten

—

Froschschenkel und Schnecken für den menschlichen Verzehr

—

Insekten für den menschlichen Verzehr

100 % 15 %
IV
—

Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr

—

Darmhüllen

—

Sperma und Embryonen

—

tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, sofern nicht unter Risikokategorie II und Risikokategorie III genannt

—

Zusammengesetzte Erzeugnisse, die unter Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2019/625 fallen

100 % 5 %
V
—

hochverarbeitete Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr

—

Heu und Stroh

—

sonstige Waren, sofern nicht unter Risikokategorie II, Risikokategorie III und Risikokategorie IV genannt

100 % 1 %

Fußnote(n):

(*)

Die Häufigkeitsraten für Warenuntersuchungen bei Sendungen mit Handelsmustern richten sich nach der Beschreibung der Warenkategorien in diesem Anhang.

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