Artikel 1 VO (EU) 2019/2130
Gegenstand und Anwendungsbereich
In dieser Verordnung werden ausführliche Vorschriften für die Handlungen festgelegt, die während und nach Nämlichkeitskontrollen, Warenuntersuchungen und Dokumentenprüfungen gemäß den Artikeln 49, 50 und 51 der Verordnung (EU) 2017/625 bei Sendungen von Tier- und Warenkategorien gemäß Artikel 47 Absatz 1 der genannten Verordnung vorzunehmen sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.