ANHANG IV VO (EU) 2019/2144
Liste der Übergangsbestimmungen, auf die in Artikel 15 Absatz 3 verwiesen wird
UN-Regelung Nr. | Besondere Anforderungen | Spätester Zeitpunkt für die Zulassung nichtkonformer Fahrzeuge, sowie den Verkauf oder die Inbetriebnahme nichtkonformer Bauteile (1) |
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117 | Reifen hinsichtlich Rollgeräuschemissionen, Haftung auf nassen Oberflächen und Rollwiderstand | 30. April 2023 |
Reifen der Klasse C3 müssen die Anforderungen von Stufe 2 für den Rollwiderstand erfüllen |
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