Artikel 1 VO (EU) 2019/2171
Es wird eine Untersuchung gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet, um festzustellen, ob durch in die Union getätigte Einfuhren von Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen und Stäben für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr, ausgenommen nur gesinterte, auch zugeschnitten, die derzeit unter den KN-Codes ex81019910 und ex85159080 (TARIC-Codes 8101991011, 8101991012, 8101991013 und 8515908011, 8515908012 und 8515908013) eingereiht werden, und die aus Indien, Laos und Thailand versandt werden, ob als Ursprungserzeugnis aus Indien, Laos und Thailand angemeldet oder nicht, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 der Kommission eingeführten Maßnahmen umgangen werden.
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