Artikel 1 VO (EU) 2019/2180
Gegenstand
In dieser Verordnung werden in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) nach der Verordnung (EU) 2019/1700 zu übermittelnden Daten die Modalitäten für die Qualitätsberichte und den dafür vorgeschriebenen Inhalt sowie eine Darstellung der Methode zur Bewertung der Einhaltung der Genauigkeitsanforderungen festgelegt.
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