Artikel 5 VO (EU) 2019/2180

Technische Standards für die Übermittlung der Qualitätsberichte

(1) Zur Unterstützung des Qualitätsmanagements und der Dokumentation der Verfahren werden die Qualitätsberichte nach den von der Kommission (Eurostat) festgelegten technischen Standards übermittelt.

(2) Damit die Daten elektronisch abgerufen werden können, werden die Qualitätsberichte der Kommission (Eurostat) über die zentrale Dateneingangsstelle übermittelt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.