Artikel 1 VO (EU) 2019/2219

Fangmöglichkeiten

Die Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

a)
Thunfischwadenfänger:

Spanien: 16 Schiffe
Frankreich: 12 Schiffe

b)
Oberflächen-Langleiner:

Spanien: 5 Schiffe
Portugal: 1 Schiff

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