Artikel 1 VO (EU) 2019/255
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
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Der Titel wird durch folgenden Titel ersetzt:
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten
- 2.
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Die Überschrift des Kapitels II erhält folgende Fassung:
„TECHNISCHE MERKMALE DER INFORMATIONS-, KOMMUNIKATIONS- UND SICHTBARKEITSMAẞNAHMEN FÜR VORHABEN SOWIE HINWEISE ZUR ERSTELLUNG DES EU-EMBLEMS UND ZU DEN ORIGINALFARBEN”
- 3.
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Artikel 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
(4) Die Bezeichnung „Europäische Union” wird immer ausgeschrieben. In Verbindung mit dem Emblem der Union dürfen folgende Schriftarten verwendet werden: Arial, Auto, Calibri, Garamond, Trebuchet, Tahoma, Verdana und Ubuntu. Kursivschrift, Unterstreichungen und Schrifteffekte sind nicht zulässig. Bei der Positionierung des Textes im Verhältnis zum Emblem der Union ist darauf zu achten, dass der Text sich nicht mit dem Emblem überschneidet. Die Schriftgröße muss in angemessenem Verhältnis zur Größe des Emblems stehen. Die Schrift muss je nach Hintergrund in der Farbe Reflex Blue, Schwarz oder Weiß gehalten sein.
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- Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
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