ANHANG VI VO (EU) 2019/256

Im Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 erhält die Tabelle in Teil B Punkt 12 folgende Fassung:

13. 14.
Daten für die Leistungsüberprüfung und den Leistungsrahmen

Nur für den 2019 eingereichten Bericht: Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2018 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 21 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Nur für den abschließenden Durchführungsbericht: Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2023 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 22 Absatz 7 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

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