Artikel 40 VO (EU) 2019/317

Aufhebung

Die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 aufgehoben. Diese Verordnungen gelten jedoch weiterhin für die Zwecke der Durchführung der Leistungs- und Entgeltregelungen für den zweiten Bezugszeitraum.

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