ANHANG IX VO (EU) 2019/318

Anlage 1

MUSTER EINER BESCHEINIGUNG FÜR EIN BAUTEIL, EINE SELBSTÄNDIGE TECHNISCHE EINHEIT ODER EIN SYSTEM

Größtes Format: A4 (210 x 297 mm)

Mitteilung über:

die Erteilung(1)

die Erweiterung(1)

die Verweigerung(1)

den Entzug(1)

Behördenstempel
einer Zertifizierung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen Eigenschaften einer Reifenfamilie gemäß Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission, in der durch die Verordnung (EU) 2019/318 der Kommission geänderten Fassung. Zertifizierungsnummer: … Hash: … Grund für die Erweiterung: …
1.
Name und Anschrift des Herstellers: …
2.
Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
3.
Markenname/Handelsmarke: …
4.
Beschreibung des Reifentyps: …

(a)
Bezeichnung des Herstellers …
(b)
Markenname oder Handelsmarke
(c)
Reifenklasse (gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009) …
(d)
Größenbezeichnung des Reifens …
(e)
Reifenbauart (Diagonal-, Radialbauart) …
(f)
Verwendungsart (normaler Reifen, M + S-Reifen, Spezialreifen) …
(g)
Geschwindigkeitskategorie(n) …
(h)
Tragfähigkeitskennzahl(en) …
(i)
Handelsbezeichnung …
(j)
angegebener Reifen-Rollwiderstandskoeffizient …

5.
Ggf. Reifenkennnummer(n) und Technologie(n) zur Kennzeichnung:

Technologie:Kennnummer:

6.
Technischer Dienst und gegebenenfalls Prüflaboratorium, das für Genehmigungsprüfungen oder Nachprüfungen der Übereinstimmung der Produktion zugelassen ist: …
7.
Angegebene Werte:

7.1.
Angegebener Rollwiderstand des Reifens (in N/kN, gerundet auf die erste Dezimalstelle gemäß ISO 800001, Anlage B, Abschnitt B3, Regel B (Beispiel 1))

Cr, … [N/kN]

7.2.
Reifenprüflast gemäß Verordnung Nr. 1222/2009 Anhang I Teil A (85 % der Belastung bei Einzelreifen oder 85 % der in geltenden Reifennormwerken angegebenen maximalen Tragfähigkeit bei Verwendung als Einzelreifen, falls nicht auf dem Reifen vermerkt.)

FZTYRE … [N]

7.3.
Abgleich-Gleichung: …

8.
Bemerkungen: …
9.
Ort: …
10.
Datum: …
11.
Unterschrift: …
12.
Dieser Mitteilung ist Folgendes beigefügt: …

Anhang X der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 3.4.1 erhält folgende Fassung:

3.4.1.
Der Reifen muss im Hinblick auf seine Bescheinigung zur Zertifizierung des für ihn geltenden Rollwiderstandskoeffizienten eindeutig identifizierbar sein.

2.
In Nummer 3.4.2 erhält der erste Satz folgende Fassung:

„Der Reifenhersteller muss herkömmliche Reifenaufschriften auf der Seitenwand oder ein zusätzliches Kennzeichen am Reifen anbringen.”

3.
Anlage 1 erhält folgende Fassung:

4.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
ABSCHNITT I wird wie folgt geändert:

die Nummern 0.14 und 0.16 werden gestrichen;

b)
ABSCHNITT II wird wie folgt geändert:

i)
Nummer 4 erhält folgende Fassung:

4.
Datum des Prüfberichts:

ii)
Nummer 8.4. erhält folgende Fassung:

8.4.
Abgleich-Gleichung:

iii)
Folgende Nummer wird eingefügt:

8.5.
Rollwiderstand des Reifens (in N/kN, gerundet auf die erste Dezimalstelle gemäß ISO 800001 Anlage B Abschnitt B3 Regel B (Beispiel 1)) Cr,aligned … [N/kN];

5.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

Eingabeparameter für das Simulationsinstrument

b)
Nummer (1) unter „Begriffsbestimmungen” erhält folgende Fassung:

(1) „Parameter ID” :
im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten;

c)
In Tabelle 1 erhalten die dritte Zeile „TechnicalReportId” unter der Überschrift sowie die letzte Zeile folgende Fassung:

CertificationNumber P232 token
Abmessung P108 string [-] Zulässige Werte (nicht vollständig): „9.00 R20” , „9 R22.5” , „9.5 R17.5” , „10 R17.5” , „10 R22.5” , „10.00 R20” , „11 R22.5” , „11.00 R20” , „11.00 R22.5” , „12 R22.5” , „12.00 R20” , „12.00 R24” , „12.5 R20” , „13 R22.5” , „14.00 R20” , „14.5 R20” , „16.00 R20” , „205/75 R17.5” , „215/75 R17.5” , „225/70 R17.5” , „225/75 R17.5” , „235/75 R17.5” , „245/70 R17.5” , „245/70 R19.5” , „255/70 R22.5” , „265/70 R17.5” , „265/70 R19.5” , „275/70 R22.5” , „275/80 R22.5” , „285/60 R22.5” , „285/70 R19.5” , „295/55 R22.5” , „295/60 R22.5” , „295/80 R22.5” , „305/60 R22.5” , „305/70 R19.5” , „305/70 R22.5” , „305/75 R24.5” , „315/45 R22.5” , „315/60 R22.5” , „315/70 R22.5” , „315/80 R22.5” , „325/95 R24” , „335/80 R20” , „355/50 R22.5” , „365/70 R22.5” , „365/80 R20” , „365/85 R20” , „375/45 R22.5” , „375/50 R22.5” , „375/90 R22.5” , „385/55 R22.5” , „385/65 R22.5” , „395/85 R20” , „425/65 R22.5” , „495/45 R22.5” , „525/65 R20.5” ;

6.
In Anlage 4 erhält Nummer 2.1 folgende Fassung:

1.1.
Die Zertifizierungsnummer für Reifen setzt sich wie folgt zusammen:

eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*T*0000*00

Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) T = Reifen Grundzertifizierungsnummer 0000 Erweiterung 00

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