ANHANG V VO (EU) 2019/318

Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert:

1.
in Nummer 3.1.2.1 erhält der vierte Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:

„Die pro Bestimmungsfahrzeugteil und Gang geprüfte Gesamtzeit darf das 5-Fache der tatsächlichen Prüfzeit pro Gang nicht überschreiten (erforderlichenfalls darf das Getriebe bei Mess- oder Aufbaufehlern erneut geprüft werden).”

2.
In Nummer 3.3.8.2 erhält Satz 2 folgende Fassung:

„Das gemessene und gemittelte Drehmoment an der Eingangswelle muss für jeden gemessenen Betriebspunkt in der gesamten Drehmomentverlustserie weniger als ± 5 Nm bzw. ± 0,5 % des Drehmomenteinstellpunkts betragen, wobei der jeweils größere Wert maßgeblich ist.”

3.
In Nummer 5.1.6.2.2.4 erhält Nummer (1) folgende Fassung:

(1)
Die Messung des lastunabhängigen Drehmomentverlusts für das gesamte Getriebe einschließlich Dauerbremseinrichtung erfolgt bei Prüfungen in einem der höheren Gänge gemäß Nummer 3.1

Tl,in,withret;

4.
In Nummer 8.1.3 erhält der dritte Absatz folgende Fassung:

Bei Schaltgetrieben, automatisierten Schaltgetrieben und Doppelkupplungsgetrieben muss X durch 1,5 % und bei Automatikgetrieben bzw. bei Getrieben mit mehr als 2 Reibungsschaltkupplungen durch 3 % ersetzt werden.

5.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
auf dem Deckblatt des Getriebe-Beschreibungsbogens wird der Text „Getriebeart:” durch den Text „Getriebeart/-familie (falls zutreffend) ersetzt:” ;
b)
in TEIL 1 werden die Nummern 0.0 bis 0.9 gestrichen;

6.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
auf dem Deckblatt des Beschreibungsbogens für einen hydrodynamischen Drehmomentwandler (TC) wird der Text „TC-Typ:” durch den Text „TC-Typ/-Familie (falls zutreffend):” ersetzt;
b)
in TEIL 1 werden die Nummern 0.0 bis 0.9 gestrichen;

7.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
auf dem Deckblatt des Beschreibungsbogens für sonstige Drehmoment übertragende Bauteile (OTTC) wird der Text „Typ des OTTC:” durch den Text „OTTC-Typ/-Familie (falls zutreffend):” ersetzt;
b)
in TEIL 1 werden die Nummern 0.0 bis 0.9 gestrichen;

8.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
auf dem Deckblatt des Beschreibungsbogens für zusätzliche Bauteile des Antriebsstrangs (ADC) wird der Text „ADC-Typ:” durch den Text „ADC-Typ/-Familie (falls zutreffend):” ersetzt;
b)
in TEIL 1 werden die Nummern 0.0 bis 0.9 gestrichen;

9.
Anlage 7 wird wie folgt geändert:

a)
die Nummern 1.1 und 1.2 erhalten folgende Fassung:

1.1.
Herstellername oder Handelsmarke
1.2.
Fabrikmarke und Typenbezeichnung gemäß Angaben in Anlagen 2–5 Nummern 0.2 und 0.3 dieses Anhangs;

b)
Die erste Zeile der Tabelle 1 unter Nummer 1.4 erhält folgende Fassung:

G Getriebe;

c)
Nummer 1.5 erhält folgende Fassung:

1.5.
Beispiel für das Zertifizierungszeichen

Das oben dargestellte, an einem Getriebe, Drehmomentwandler (TC), sonstigen Drehmoment übertragenden Bauteil (OTTC) oder zusätzlichen Bauteil des Antriebsstrangs (ADC) angebrachte Zertifizierungszeichen besagt, dass der betreffende Typ in Polen (e20) gemäß dieser Verordnung genehmigt wurde. Die beiden ersten Ziffern (00) beziehen sich auf die laufende Nummer der letzten technischen Änderung dieser Verordnung. Das nachfolgende Zeichen gibt an, dass die Zertifizierung für ein Getriebe (G) erteilt wurde. Die letzten vier Ziffern (0004) sind die dem Getriebe von der Genehmigungsbehörde zugeteilte Basis-Typgenehmigungsnummer.

d)
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

2.1.
Die Zertifizierungsnummer für Getriebe, Drehmomentwandler, sonstige Drehmoment übertragende Bauteile und zusätzliche Bauteile des Antriebsstrangs muss Folgendes umfassen:

eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*X*0000*00

Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) Siehe Tabelle 1 dieser Anlage Grundzertifizierungsnummer 0000 Erweiterung 00;

10.
Anlage 12 wird wie folgt geändert:

a)
Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

Tabelle 1

Eingabeparameter „Transmission/General”

Parameterbezeichnung Parameter ID Type Unit Beschreibung/Referenz
Manufacturer P205 token [-]
Model P206 token [-]
CertificationNumber P207 token [-]
Date P208 dateTime [-] Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashes
AppVersion P209 token [-]
TransmissionType P076 string [-] Zulässige Werte(1): „SMT” , „AMT” , „APT-S” , „APT-P”
MainCertificationMethod P254 string [-] Zulässige Werte: „Option 1” , „Option 2” , „Option 3” , „Standard values”

b)
In Tabelle 4 erhält die dritte Zeile „TechnicalReportId” unter der Überschrift folgende Fassung:

CertificationNumber P212 token [-]

b)
In Tabelle 6 erhält die dritte Zeile „TechnicalReportId” unter der Überschrift folgende Fassung:

CertificationNumber P222 token [-]

d)
In Tabelle 8 erhält die dritte Zeile „TechnicalReportId” unter der Überschrift folgende Fassung:

CertificationNumber P227 token [-]

Fußnote(n):

(1)

DCT ist als Getriebetyp AMT anzugeben.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.