ANHANG VII VO (EU) 2019/318

Anlage 2

Beschreibungsbogen für Luftwiderstand

NNr. des Beschreibungsbogens:

Ausgabe:

vom:

Änderung:

gemäß … Luftwiderstandstyp oder -familie (falls zutreffend):

Allgemeine Anmerkung: Für die Eingabedaten für das Simulationsinstrument muss ein elektronisches Dateiformat für den Datenimport in dieses Instrument definiert werden. Die Eingabedaten für das Instrument können sich von den im Beschreibungsbogen verlangten Daten unterscheiden und umgekehrt (ist festzulegen). Eine Datendatei ist insbesondere dann erforderlich, wenn große Datenmengen wie Wirkungsgradkennfelder zu bearbeiten sind (keine manuelle Übermittlung/Eingabe notwendig).

0.0.
ALLGEMEINES

0.1.
Name und Anschrift des Herstellers
0.2.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers)
0.3.
Luftwiderstandstyp (ggf. Familie)
0.4.
Handelsname(n) (sofern vorhanden)
0.5.
Kennzeichen zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden
0.6.
Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des Zertifizierungszeichens
0.7.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n)
0.8.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten

TEIL 1

StammluftwiderstandFamilienmitglied
oder Luftwiderstandstyp#1#2#3

1.0.
SPEZIFISCHE LUFTWIDERSTANDSINFORMATIONEN

1.1.0.
FAHRZEUG
1.1.1.
Gruppe der schweren Nutzfahrzeuge gemäß CO2-Schema für schwere Nutzfahrzeuge
1.2.0.
Fahrzeugmodell
1.2.1.
Achsenkonfiguration
1.2.2.
Höchstzulässiges Gesamtgewicht
1.2.3.
Fahrerhausreihe
1.2.4.
Fahrerhausbreite (Höchstwert in y-Richtung)
1.2.5.
Fahrerhauslänge (Höchstwert in x-Richtung)
1.2.6.
Dachhöhe
1.2.7.
Radstand
1.2.8.
Fahrerhaushöhe über dem Rahmen
1.2.9.
Rahmenhöhe
1.2.10.
Aerodynamisches Zubehör (z. B. Dachspoiler, Seitenspoiler, Seitenschweller, Eck-Luftleitbleche)
1.2.11.
Reifenabmessungen Vorderachse
1.2.12.
Reifenabmessungen Antriebsachse(n)

1.3. Aufbauspezifikationen (gemäß der Definition für den Normaufbau)

1.4. Spezifikationen zum Anhänger (Sattelanhänger) (gemäß der Spezifikation für den Normanhänger (Norm-Sattelanhänger)

1.5. Parameter zur Definition der Familie gemäß der Beschreibung des Antragstellers (Kriterien des Stamms und abgeleitete Familienkriterien)

LISTE DER ANLAGEN

Nr.:Beschreibung:Ausstellungsdatum:
1.Angaben zu den Prüfbedingungen
2.

Anlage 1 zum Beschreibungsbogen

Angaben zu den Prüfbedingungen (falls zutreffend)

1.1.
Prüfstrecke, auf der die Prüfungen durchgeführt wurden:
1.2.
Gesamtfahrzeugmasse während der Messung [kg]:
1.3.
Maximale Fahrzeughöhe während der Messung [m]:
1.4.
Durchschnittliche Umgebungsbedingungen während der ersten Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit [°C]:
1.5.
Durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit während der Prüfungen mit hoher Geschwindigkeit [km/h]:
1.6.
Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten (Cd) und der Querschnittsfläche (Acr) bei fehlendem Seitenwind CdAcr(0) [m2]:
1.7.
Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten (Cd) und der Querschnittsfläche (Acr) für durchschnittliche Seitenwindbedingungen während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit CdAcr(β) [m2]:
1.8.
Durchschnittlicher Gierwinkel während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit β [°]:
1.9.
Angegebener Luftwiderstandswert Cd·Adeclared [m2]:
1.10.
Versionsnummer des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten

Anlage 9

Eingabeparameter für das Simulationsinstrument

Einleitung

Diese Anlage enthält die Liste der vom Fahrzeughersteller für die Eingabe in das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema sowie Beispieldaten können von der dafür bestimmten elektronischen Verteilungsplattform abgerufen werden. Die XML-Datei wird vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten automatisch erzeugt.

Begriffsbestimmungen

(1) „Parameter ID” :
im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten
(2) „Type” :

Datentyp des Parameters

string …
Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung
token …
Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung ohne Leerschritt am Anfang/am Ende
date …
Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC) im Format: YYYY-MM-DDTHH:MM:SSZ, wobei kursive Zeichen unveränderlich sind, z. B. „2002-05-30T09:30:10Z”
integer …
Wert mit integralem Datentyp ohne führende Nullen, z. B. „1800”
double, X …
Bruchzahl mit genau X Ziffern nach dem Dezimalzeichen ( „.” ) und ohne führende Nullen, z. B. für „double, 2” : „2345.67” , für „double, 4” : „45.6780”
(3) „Unit” …
physikalische Einheit des Parameters

Satz Eingabeparameter

Tabelle 1

Eingabeparameter 'AirDrag'

ParameterbezeichnungParameter IDTypeUnitBeschreibung/Referenz
ManufacturerP240token
ModelP241token
CertificationNumberP242tokenKennung des Bauteils gemäß der Verwendung im Zertifizierungsverfahren
DateP243dateDatum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashs
AppVersionP244tokenNummer zur Angabe der Version des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten
CdxA_0P245double, 2[m2]Endergebnis des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten.
TransferredCdxAP246double, 2[m2]CdxA_0 an zugehörige Familien in anderen Fahrzeuggruppen gemäß Tabelle 16 in Anlage 5 übertragen. Falls keine Übertragungsregel angewandt wurde, muss CdxA_0 bereitgestellt werden.
DeclaredCdxAP146double, 2[m2]Angegebener Wert für die Luftwiderstandsfamilie
Falls im Simulationsinstrument Standardwerte gemäß Anlage 7 verwendet werden sollen, müssen keine Eingabedaten für die Luftwiderstandskomponente bereitgestellt werden. Die Standardwerte werden automatisch gemäß dem Schema der Fahrzeuggruppen zugewiesen.

Anhang VIII der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 erhält der zweite Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:

Für Fahrzeuge, die nicht zu einer Familie gehören, müssen gemäß der Beschreibung in Anlage 7 dieses Anhangs die Standardwerte für Cd·Adeclared verwendet werden. In diesem Fall müssen keine Eingabedaten zum Luftwiderstand vorgelegt werden. Die Standardwerte werden vom Simulationsinstrument automatisch zugewiesen.

2.
Die Nummern 3.3.1 und 3.3.2 erhalten folgende Fassung:

3.3.1.
Das Fahrgestell muss den Abmessungen der Standardkarosserie oder des Standard-Sattelanhängers entsprechen, wie in Anlage 4 dieses Anhangs definiert.
3.3.2.
Die gemäß Nummer 3.5.3.1 Ziffer vii bestimmte Fahrzeughöhe muss innerhalb der in Anlage 3 dieses Anhangs angegebenen Grenzwerte liegen.

3.
Nummer 3.3.7 Ziffer iii erhält folgende Fassung:

iii.
Die Reifen müssen den vom Reifenhersteller angegebenen maximal zulässigen Druck ± 0,2 bar aufweisen.

4.
Nummer 3.5.3.1 Ziffer vii erhält folgende Fassung:

vii.
Überprüfung der Einrichtung des Fahrzeugs hinsichtlich Höhe und Geometrie, bei laufendem Motor. Die maximale Fahrzeughöhe ist durch Messungen an den vier Ecken der Karosserie oder des Sattelanhängers zu bestimmen.

5.
In Nummer 3.5.3.2 wird nach dem Absatz unter der Überschrift folgender Text hinzugefügt:

Ist es nicht möglich, die hohe Geschwindigkeit über eine ganze Runde aufrechtzuerhalten, z. B. weil die Kurven zu eng sind, darf in den Kurven sowie in den angrenzenden geraden Abschnitten, die zum Abbremsen und Beschleunigen des Fahrzeugs benötigt werden, von der Zielgeschwindigkeit abgewichen werden.

Abweichungen sind so weit wie möglich zu minimieren.

Alternativ kann die Warmlaufphase auch auf einer nahegelegenen Straße durchgeführt werden, wenn die Zielgeschwindigkeit 90 % der Warmlaufzeit bei ± 10 km/h gehalten wird. Der Teil der Warmlaufphase, der für die Fahrt von der Straße zum Stillstandbereich der Prüfstrecke zur Nullstellung der Drehmomentmesser verwendet wird, ist in die andere Warmlaufphase gemäß Nummer 3.5.3.4 einzubeziehen. Dieser Teil darf nicht mehr als 20 Minuten dauern. Die Geschwindigkeit und die Zeit während der Warmlaufphase sind von der Messeinrichtung aufzuzeichnen.

6.
Nummer 3.5.3.4 erhält folgende Fassung:

3.5.3.4.
Mit der für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit festgelegten Solldrehzahl sind ein weiterer Warmlauf über mindestens 10 Minuten sowie gegebenenfalls die Fahrt von der Straße zum Stillstandbereich der Prüfstrecke zum Zwecke der Nullstellung der Drehmomentmesser durchzuführen. Die Warmlaufphase darf gemäß dieser Nummer nicht mehr als 20 Minuten betragen.

7.
Nummer 3.6.5 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

d.
Die Luftwiderstandsfamilie wurde geändert;

8.
Nummer 3.9. wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

„Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten” ;

b)
im zweiten Absatz unter der Überschrift erhält der erste Satz folgende Fassung:

„Eine ausführliche Beschreibung der geforderten Datenformate, der Eingabedateien und der Auswertungsgrundsätze ist in der technischen Dokumentation des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten zu finden.”

9.
Tabelle 2 wird wie folgt geändert:

die vierte Zeile „Höchstzulässiges Gesamtgewicht” und die zehnte Zeile „Getriebetyp” unter der Überschrift erhalten folgende Fassung:

Höchstzulässiges Gesamtgewicht [kg] Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Sololastkraftfahrzeugs oder der Zugmaschine (ohne Anhänger oder Sattelanhänger)
Getriebetyp [-] Manuelles oder automatisches Getriebe: „SMT” , „AMT” , „DCT” , automatisches Getriebe mit Drehmomentwandler: „APT”

10.
Die Überschrift von Tabelle 4 erhält folgende Fassung:

Tabelle 4

Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten — Datei der Konfiguration der Messabschnitte .

11.
In Nummer 3.10.1.1 erhält Ziffer xi folgende Fassung:

xi.
Plausibilitätsprüfung der Motor- oder der Kardanwellendrehzahl, abhängig davon, welche anwendbar ist:

Überprüfung der Motordrehzahl für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit:

30igeariaxlevhms,avrg0,33,6 r dyn,ref,HS π 10,02 n eng,1s 30igeariaxlevhms,avrg0,33,6 r dyn,ref,HS π 10,02

r dyn,avrg 30igeariaxlevhms,avrg3,6 n eng,avrg π

r dyn,ref,HS 1 n n j 1 r dyn,avrg,j

Dabei ist:

igear=
Übersetzungsverhältnis des in der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit gewählten Gangs [-]
iaxle=
Achsübersetzungsverhältnis [-]
vhms,avrg=
durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit (Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) [km/h]
neng,1s=
1 s zentraler gleitender Durchschnitt der Motordrehzahl (Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) [U/min]
neng,avrg=
Durchschnitt der Motordrehzahl (Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) [U/min]
rdyn,avrg=
durchschnittlicher effektiver Rollradius für einen einzelnen Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit [m]
rdyn,ref,HS=
Bezugswert des effektiven Rollradius, berechnet aus allen gültigen Messabschnitten mit hoher Geschwindigkeit (Anzahl = n) [m]

Überprüfung der Motordrehzahl für die Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit:

30igeariaxlevlms,avrg0,53,6 r dyn,ref,LS1LS2 π 10,02 n eng,float 30igeariaxlevlms,avrg0,53,6 r dyn,ref,LS1LS2 π 10,02

r dyn,avrg 30igeariaxlevlms,avrg3,6 n eng,avrg π

r dyn,ref,LS1LS2 1 n n j 1 r dyn,avrg,j

Dabei ist:

igear=
Übersetzungsverhältnis des in der Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit gewählten Gangs [-]
iaxle=
Achsübersetzungsverhältnis [-]
vlms,avrg=
durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit (Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) [km/h]
neng,float=
zentraler gleitender Durchschnitt der Motordrehzahl mit einer Zeitbasis von Xms Sekunden (Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) [U/min]
neng,avrg=
Durchschnitt der Motordrehzahl (Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) [U/min]
Xms=
benötigte Zeit, um eine Distanz von 25 Metern bei niedriger Geschwindigkeit zurückzulegen [s]
rdyn,avrg=
durchschnittlicher effektiver Rollradius für einen einzelnen Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit [m]
rdyn,ref,LS1/LS2=
Bezugswert des effektiven Rollradius, berechnet aus allen gültigen Messabschnitten für die erste Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit oder die zweite Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit (Anzahl = n) [m]

Die Plausibilitätsprüfung für die Drehzahl der Kardanwelle wird analog durchgeführt, wobei neng,1s durch ncard,1s (1 s zentraler gleitender Durchschnitt der Kardanwellendrehzahl im Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) und neng,float durch ncard,float (gleitender Durchschnitt der Kardanwellendrehzahl mit einer Zeitbasis von Xms Sekunden im Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) ersetzt und igear auf den Wert 1 eingestellt wird.

12.
In Nummer 3.11 erhält der zweite Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:

Mehrere angegebene Werte für Cd·Adeclared können auf Grundlage eines einzelnen gemessenen Werts für Cd·Acr (0) erzeugt werden, solange die für die Familie gemäß Anlage 5 Nummer 4 geltenden Bestimmungen erfüllt sind.

13.
Anlage 2 erhält folgende Fassung:

.

14.
In Tabelle 7 in Anlage 3 erhält die sechste Zeile „Fahrzeuggruppe 9” unter der Überschrift folgende Fassung:

9 Ähnliche Werte wie für das Solofahrzeug mit demselben höchstzulässigen Gesamtgewicht (Gruppe 1, 2, 3 oder 4)

15.
Die Überschrift von Tabelle 15 in Anlage 4 erhält folgende Fassung:

Spezifikationen des Standard-Sattelanhängers „ST1”

16.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 3 wird gestrichen;
b)
Nummer 5.5 wird wie folgt geändert:

i)
Der Absatz über Tabelle 16 erhält folgende Fassung:

5.5.
Der angegeben Wert für Cd·Adeclared kann für die Bildung von Familien in anderen Fahrzeugklassen verwendet werden, sofern die Familienkriterien gemäß Nummer 5 dieser Anlage unter Berücksichtigung der in Tabelle 16 genannten Bestimmungen erfüllt sind.

ii)
In Tabelle 16 erhält die letzte Zeile „Fahrzeuggruppe 16” folgende Fassung:

16 Fahrzeuggruppe 9 + 0,3 m2 Die für die Übertragung anwendbare Fahrzeuggruppe muss mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht übereinstimmen. Übertragung bereits übertragener Werte zulässig.

17.
Anlage 6 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
Der dritte Satz erhält folgende Fassung:

Wenn der in allen Prüfungen gemessene Wert für Cd Acr (0) höher ist als der für das Stammfahrzeug angegebene Wert für Cd·Adeclared, zuzüglich einer Toleranzspanne von 7,5 %, findet Artikel 23 der vorliegenden Verordnung Anwendung.

b)
Folgender Absatz wird hinzugefügt:

Für die Berechnung des Werts für Cd Acr} (0) ist die Version des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten des Stammluftwiderstands gemäß Anlage 1 der Anlage 2 dieses Anhangs zu verwenden.

18.
In Anlage 7 Nummer 2 erhält der Absatz über Tabelle 19 folgende Fassung:

2.
Für Fahrzeugkonfigurationen bestehend aus „Sololastkraftfahrzeug + Anhänger” wird der Gesamt-Luftwiderstandswert vom Simulationsinstrument berechnet, indem die Standard-Deltawerte für den Einfluss des Anhängers gemäß Tabelle 19 zum Wert für Cd·Adeclared für das Sololastkraftfahrzeug addiert werden.

19.
Anlage 8 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:

1.1.
Herstellername oder Handelsmarke;

b)
in Nummer 1.5 erhält Satz 3 folgende Fassung:

„Die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber müssen für die Lebensdauer des Fahrerhauses ausgelegt, deutlich lesbar und von dauerhafter Natur sein.”

c)
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

2.1.
Die Zertifizierungsnummer für den Luftwiderstand setzt sich wie folgt zusammen:

eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*P*0000*00

Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) P = Luftwiderstand Grundzertifizierungsnummer 0000 Erweiterung 00;

20.
Anlage 9 erhält folgende Fassung:

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.